Auszug - Kooperation im Landkreis Peine - Familien für Kinder
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Wortprotokoll |
Herr Fechner erläutert eingangs, dass die Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses getagt habe und die Vorlage zur Beschlussempfehlung nunmehr vorliegt.
Herr Dr. Buhmann ergänzt dahingehend, dass die Verwaltung ein Interesse an einem heutigen Beschluss und einer breiten Mehrheit für das Projekt habe. Die in der Vergangenheit durch den Jugendhilfeausschuss gewünschten inhaltlichen Ausführungen seien durch Herrn Friehe nochmals deutlich gemacht worden. Hinsichtlich der gewünschten Konkretisierung der Finanzpläne erläuterte er, dass dies aufgrund der zunächst geplanten Vorgehensweise der beiden einzustellenden Fachkräfte nicht weiter zu konkretisieren sei. Hierbei wies er darauf hin, dass die beiden Fachkräfte nach Entgeltstufe 9 einzustellen seien und bei dieser Gehaltsgruppe entgegen der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses nicht mit der Besetzung durch Pädagogen zu rechnen sei.
Zur Finanzplanung führte er aus, dass von den jährlich 200.000 Euro etwa 110.000 Euro an Personalkosten anfallen würden. Die verbleibenden 90.000 Euro würden als Sachmittel zur Verfügung stehen.
Herr Fechner ergänzt, dass in der Arbeitsgruppe diskutiert wurde, welche Schritte bearbeitet werden sollen. Es sei die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gekommen, dass zunächst die zwei Stellen besetzt werden sollen, damit dann die Schwerpunkte der Arbeit entwickelt werden.
In der anschließenden intensiven Diskussion bittet Frau Meyermann darum, dass bei der Ausschreibung dann zumindest Dipl. Sozialarbeiter oder Dipl.-Sozialpädagogen gesucht würden. Ferner weist sie darauf hin, dass Einigkeit bestünde, die Arbeit in diesem Projekt durch die Steuerungsgruppe begleiten zu lassen.
Hierzu führte sie weiterhin aus, dass insbesondere keine doppelten Strukturen aufgebaut werden dürften, sondern durch eine mögliche dezentrale Ansiedlung der Projekte auch Gemeinden und Kindertagespflegeeinrichtungen als Mehrwert mitarbeiten könnten. Abschließend weist sie nochmals auf die Mitwirkung und Kontrollmöglichkeiten des Jugendhilfeausschusses hinsichtlich der einzusetzenden Mittel hin.
Herr Dr. Buhmann weist zur Frage der Einstellungsvoraussetzungen darauf hin, dass Stellen bis zur Vergütung E13 durch den Landrat zu besetzen sind. Insofern betrachtet die Verwaltung die Ausführungen der Arbeitsgruppe zur Stellenbesetzung als Empfehlung.
Nochmals betont er, dass mit dem Projekt KoPF im Rahmen der Zusammenarbeit mit freien Trägern die Betreuungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder der Altergruppe 0 bis 3 und 3 bis 6 Jahre eruiert und weiterentwickelt werden sollen.
Frau Müller Alarcón bestätigt, dass es sich bei dem Ergebnis der Arbeitsgruppe um eine Empfehlung hinsichtlich der Stellenbesetzung handeln würde. Inhaltlich regt sie an, auch stärker den Gedanken des Sozialraumbezuges im Projekt mit zu berücksichtigen und dadurch die in den Gemeinden vorhandenen Ressourcen zu nutzen. Sie führt ferner aus, dass eine Berücksichtigung von Familien mit Migrationshintergrund genauso ein Bestandteil der Arbeit sein müsse wie die Frage einer Verbesserung der Zusammenarbeit unter anderem des Jugendamtes mit dem Fachdienst Soziales.
Herr Matzel führt zur möglichen finanziellen Kontrolle durch den Jugendhilfeausschuss aus, dass diese lediglich den Rahmen betreffen soll. Bei einer Summe von 1 Mio. Euro in fünf Jahren kann nach seinem Dafürhalten mit diesem Geld viel erreicht werden. Hierbei sei die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses von wesentlicher Bedeutung, die Beteiligung des Ausschusses bei dem zu erarbeitenden Konzept wichtig. Er bittet darum, dass der Ausschuss nicht nur informiert werde, sondern die entwickelten Ideen dort auch inhaltlich beraten würden.
Herr Fechner fasst die Beschlussvorlage nochmals zusammen. Eine Begleitung des Projektes durch die Steuerungsgruppe und die Berücksichtigung der Fachkräfte in den Gemeinden sowie den freien Wohlfahrtsverbänden sei gewünscht, ferner die Information des Ausschusses.
Herr Dr. Buhmann bekräftigt die Absicht der Verwaltung, alle Akteure zu beteiligen.
Im Anschluss beschließt der Jugendhilfeausschuss unter Hinweis auf die protokollierten Anregungen einstimmig die Vorlage.