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Auszug - Jahresrechnung 2007 - Gewinnverwendung IWB und Entlastung  

Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Eingangs der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt kommt EKR Heiß auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften zu sprechen und verweist dazu auch auf die zu Sitzungsbeginn verteilte Tischvorlage als Ergänzungsvorlage zur Besch

 

Eingangs der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt kommt EKR Heiß auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften zu sprechen und verweist dazu auch auf die zu Sitzungsbeginn verteilte Tischvorlage als Ergänzungsvorlage zur Beschlussvorlage 148/2008. Jene Empfehlung sei offenbar unter dem Eindruck der bekannt gewordenen Mängel bei den Ausstattungen einer Reihe von Fachunterrichtsräumen formuliert worden. Dem Fachdienst Schule, Kultur und Sport stehen im Haushalt aber zur Beseitigung dessen bis zu 500.000 Euro zur Verfügung, so dass der Betrag von einer Million Euro aus dem Gewinn 2007, der nach dem Beschlussvorschlag zur Vorlage-Nr. 148/2008 in dieser Höhe an den Kameralhaushalt des Landkreises Peine abgeführt werden soll, nicht beim Immobilienwirtschaftsbetrieb des Landkreises Peine (IWB) verbleiben muss. Zum Ausgleich des Haushaltes 2008 wird die Gewinnabführung des IWB im Vollzug dagegen dringend benötigt, zumal ein Scheitern dieser Zielsetzung eine Verschlechterung der Position im Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2009 bedeuten dürfte.

 

Für KTA Manns ist der empfohlene vollständige Verbleib des IWB-Gewinns im Regiebetrieb nicht nur unter dem Aspekt der Fachunterrichtsraumausstattungen zu sehen. Der IWB selbst spreche von einem erheblichen Unterhaltungs-/ Sanierungsstau, der vom IWB noch im Dezember 2008 mit einer Übersicht dargelegt werden soll. Der Verwaltung bleibe es unbenommen, ihrerseits bis zum maßgeblichen Kreistagsbeschluss darzulegen, wie dieser Unterhaltungsstau auch ohne die Belassung des vollständigen Gewinns beim IWB beseitigt werden kann. Bis dahin aber sollte sich dieser Ausschuss der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften anschließen.

 

Auch KTA Ahlers und KTA Kramer betonen, dass sie eine Verbesserung der bestehenden Situation von kreiseigenen Immobilien - insbesondere die der Schulräumlichkeiten - wünschen und der in Rede stehende IWB-Gewinn mit knapp 1,33 Mio. Euro daher dort verbleiben soll.

 

KTA Laaf sieht Instandhaltungsrückstände allein für das Sitzungssaal-Gebäude in Höhe von einer Million Euro sowie weitere Rückstände bei anderen Gebäuden in einer Größenordnung von nochmals etwa zwei Millionen Euro, mithin etwa drei Millionen Euro gesamt, als gegeben an. Er sieht daher ebenfalls einen Handlungsbedarf seitens des IWB, der dazu auch mit nötigen Mitteln ausgestattet sein muss. Unabhängig davon muss seines Erachtens intern geklärt werden, wie es zu den Instandhaltungsrückstän­den gekommen ist.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ausschussvorsitzende, KTA Cramm, über die Vorlage Nr. 148/2008 (mit einer Abänderung des Wortlautes zu lit. a)) abstimmen. Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt daraufhin jeweils einstimmig folgende Beschlussfassungen:

 

a)     „Der Gewinn des Immobilienwirtschaftsbetriebes des Landkreises Peine (IWB) aus dem Wirtschaftsjahr 2007 verbleibt beim IWB.“
 

b)     „Die Jahresrechnung 2007 wird gemäß § 101 NGO in Verbindung mit § 65 NLO in der vom Landrat vorgelegten Form beschlossen.

Zugleich wird dem Landrat für das Haushaltsjahr 2007 uneingeschränkt Entlastung erteilt.“