Inhalt

Auszug - Informationen der Verwaltung Aktueller Sachstand zum Sozialgesetzbuch II (SGB II)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.06.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum unter dem Gr. Sitzungssaal
Ort: Sitzungsraum unter dem Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FDL Sommer weist auf die vor Sitzungsbeginn verteilten Tischvorlagen hin

FDL Sommer weist auf die vor Sitzungsbeginn verteilten Tischvorlagen hin. Dabei hebt er den Arbeitsmarktreport für den Bereich des SGB II, die Kundenumfrage im Rahmen des Qualitätsmanagement sowie das Verzeichnis der Mitarbeiter/innen besonders hervor.

 

FDL Sommer gibt bekannt, dass das Kombilohnmodell des Landes Niedersachsen vorliege und veröffentlicht sei. Die Anwendung erfolge im Rahmen des SGB II, Start sei der 01. Juli 2006.

 

Des weiteren bezieht sich FDL Sommer auf die Anfrage von KTA Fechner aus der letzten Sitzung bezüglich der Energie- und Nebenkosten. Er erläutert, dass der Landkreis Peine wie schon im Rahmen der Sozialhilfe mit Heizkostenhöchstbeträgen arbeite. In den letzten Monaten seien die Energiepreise sehr stark gestiegen, allerdings seien die Höchstbeträge entsprechend angepasst worden. Im Vergleich seien die Heizkostenhöchstbeträge des Landkreises Peine deutlich höher als die von anderen Kommunen verwendeten Beträge. Bezüglich der Verfahrensweise im Rahmen des SGB II und auch des SGB XII gebe es neue Urteile der Rechtsprechung, die berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich gelte das Individualisierungsprinzip, d.h. bei Überschreiten der Höchstbeträge könne der/die Hilfeempfänger/in Nachweise über die Gründe für die höheren Kosten beibringen. In einem komplexen Verfahren werden die Nachweise geprüft. Der Bund hat die Regelung, dass Heizkostenhöchstgrenzen per Verordnung festgelegt werden können, getroffen, bislang liege eine solche jedoch nicht vor.

 

FDL Sommer weist auf mehrere Änderungen im SGB II hin und stellt diese kurz dar. Außerdem gibt er bekannt, dass es im Fachdienst Arbeit einige organisatorische Änderungen geben werde. Bislang war vorgesehen, dass ‚alles aus einer Hand gemacht’ werde, aber von diesem Prinzip muss angesichts der hohen Fallzahlen abgewichen werden. Nunmehr werde es Leistungssachbearbeiter und Persönliche Ansprechpartner/innen (PAP) geben.