Auszug - Gesundheitsberichterstattung
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Wortprotokoll |
Frau Breymann erklärt, dass die Gesundheitsberichterstattung mit dem Niedersächsischen Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (NGÖGD) vom 01. Januar 2007 eine Pflichtaufgabe der Landkreise geworden sei. Sie beginnt ihren Vortrag mit einer Darstellung der demographischen Entwicklung. Daran schließt sich eine Übersicht der Gesundheitsgefährdungen an, bevor sie zu den Todesursachen überleitet. Frau Breymann erläutert sowohl die Gefährdungen als auch die Todesursachen getrennt nach Geschlecht. Dabei werden Unterschiede sichtbar, die sie kurz erläutert. Schließlich leitet sie zu der Standardisierten Sterbeziffer über, die einen Vergleich mit anderen Kommunen ermöglicht. Das Ziel dieses Vergleichs sei die Feststellung, ob die Peiner Bevölkerung an den gleichen Krankheiten wie die Bevölkerung in anderen Kommunen verstirbt. Aufgrund der Ergebnisse seien Handlungsanforderungen entwickelt worden, die von Frau Breymann kurz vorgestellt werden. Bislang habe das Gesundheitsbündnis bereits die Themen Ernährung, Bewegung und Brustkrebs zum Gegenstand von Veranstaltungen gemacht, weitere Themen werden folgen. Für nähere Detailaussagen verweist Frau Breymann auf den Gesundheitsbericht, der den Ausschussmitgliedern zusammen mit der Einladung zugegangen sei.
KTA Fechner bezieht sich auf die Handlungsaufforderung ‚Soziale Sicherung alter Menschen durch Integrationsmaßnahmen’ (S. 99 des Gesundheitsberichtes) und stellt fest, dass dies eine Aufgabe für das Sachgebiet Altenhilfe/Seniorenberatung des Herrn Oreskovic im Fachdienst Soziales sei. Er wünscht zu wissen, ob das Gesundheitsamt mit Herrn Oreskovic Kontakt aufnehme oder dieser sich an das Gesundheitsamt wenden werde. Im Kern müsse geklärt werden, wer auf wen zugehen werde.
Frau Breymann skizziert kurz die bereits bestehenden Vernetzungen zwischen dem Fachdienst Gesundheitsamt, dem Fachdienst Soziales sowie allen anderen Akteuren im Bereich der Gesundheitspolitik. Die Gesundheitsberichterstattung solle Anregungen geben, die dann von den jeweiligen Akteuren aufgegriffen werden sollen. Das Thema Gesundheitsförderung werde von Herrn Spörl im Fachdienst Gesundheitsamt behandelt werden.
FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass die Erstellung eines Gesundheitsberichtes eine Pflichtaufgabe sei. Zunächst seien der Fachdienst Gesundheitsamt und das Gesundheitsbündnis gefragt, entsprechende Themen aufzugreifen und Handlungsansätze zu entwickeln. Die Ergebnisse werden den Verbänden und den übrigen Fachdiensten der Kreisverwaltung mitgeteilt und sollen dort als Grundlage für weitere Prozesse dienen. Zunächst werde man die Entwicklung laufen lassen und in einem Jahr schauen, was geschehen sei. Gegebenenfalls werde man dann an einigen Stellen etwas nachstellen müssen. Zunächst wolle man aber abwarten, wie sich die Entwicklung gestalten werde. Zudem verweise er darauf, dass die Ärzte, die Verbände und alle anderen Akteure ebenfalls in der Pflicht seien, nicht nur die Verwaltung.
Da keine weiteren Fragen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.