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Auszug - Zielorientierte Steuerung im Landkreis Peine - Umsetzung der Handlungsschwerpunkte 2007/2008 (KT-Beschlüsse vom 25.04./05.12.2007)  

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2008/083 Zielorientierte Steuerung im Landkreis Peine - Umsetzung der Handlungsschwerpunkte 2007/2008 (KT-Beschlüsse vom 25.04./05.12.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

KTA Streichert stellt fest, dass er sich eine Vorlage zum Stand des kommunalen

KTA Streichert stellt fest, dass er sich eine Vorlage zum Stand des kommunalen

nachhaltigen Energiemanagement (KNEM) gewünscht hatte. Nachdem bereits im letzten Jahr dieser Handlungsschwerpunkt per KT-Beschluss verabschiedet wurde, vermisst er einen Sachstandsbericht. Der Ausschussvorsitzende hätte sich außerdem eine persönliche Vorstellung im Ausschuss von Herrn Voss und seiner Arbeit gewünscht – keine Information aus der Presse.

 

Frau Raeder entschuldigt die Abwesenheit von Herrn Voss.

 

Bevor seitens der Verwaltung von Herrn Heuer die Handlungsschwerpunkt des FD 21

(siehe Vorlage) erläutert werden, gibt Frau Raeder den Hinweis, dass die Verwaltung

regelmäßig berichtet habe und es sich hierbei um eine Zwischenbilanz handelt.

 

Die Verwaltungsvorlage (Anlage 1, Strukturverbesserung der Fließgewässer)wird von

Herrn Heuer vorgestellt. KTA Thiemann fragt an, an welchen Projekten zur Strukturverbesserung der Fließgewässer der Landkreis direkt arbeitet. Herr Heuer erläutert hierzu, dass Ankäufe von Uferbereichen insbesondere in Woltwiesche und Groß Lafferde fortgesetzt werden sollen. Leider waren hierzu beantragte Landesmittel i.H. von 320.000,-- € gerade abgelehnt worden. Hinweis: Der Antrag ist für 2008 erneut gestellt worden.

 

 

KTA Walkling regt auch Pflanzungen an der Burgdorfer Aue an, die im gesamten

Verlauf baumlos ist. Herr Heuer sicherte seitens der Verwaltung eine entsprechende

Klärung zu, mit dem Hinweis, dass wir uns zunächst auf die Fuhse konzentrieren

würden.

 

KTA Streichert fragt nach, ob es sich bei der Regelung, dass Fliessgewässer

in einer Zone von 5 bis 10 m nicht bewirtschaftet werden sollen, um eine Kann- oder

Mussvorschrift handelt. Bürgervertreter Albert erklärt daraufhin, dass hinsichtlich der

Landwirtschaftskammer Kontrollen durchgeführt werden und den Landwirten Hinweise zur Bewirtschaftung gegeben werden.

 

Herr Heuer führt aus, dass bei Gewässern II. Ordnung (z.B. Fuhse, Erse) 5 m breite

Streifen nicht von Grünland zu Acker umgebrochen und Düngemittel nicht eingesetzt

werden dürfen. Hinweis: Rechtsgrundlage ist der § 91 a Nieders. Wassergesetz.

 

KTA Streichert führt aus, dass nunmehr das Allwetterbad in Peine nicht gebaut wird.

Damit würde auch die Fuhse-Umflut nicht realisiert, die der Verbesserung der Durchgängigkeit des Flusses gedient hätte.

 

Herr Heuer erläutert nun die Verwaltungsvorlage Anlage 2 (Hochwasserschutz / ÜSG Fuhse) und weist darauf hin, dass die Formulierungen des Kreistages zu Missverständnissen hinsichtlich der Zuständigkeiten und Möglichkeiten des FD 21 führen können. Die Gewässergüte wird laufend verbessert, was jedoch insbesondere durch Investitionen in Kläranlagen durch den Wasserverband erzielt wird.

 

KTA Thiemann fragt nach, welche rechtlichen Folgen die Ausweisung eines Über-

schwemmungsgebietes habe. Herr Heuer führt aus, dass die Neufestsetzung eine flächenhafte Änderung in der Regel in Randbereichen nach sich ziehen wird, keine grundsätzlich neuen Inhalte der Verordnung. Ein Überschwemmungsgebiet habe in erster Linie die Funktion, den Wassermengen in Hochwassersituationen schadfreien Ausbreitungsraum zu geben, der funktionsgemäß in der Regel von Bebauung freizuhalten ist. Wirtschaftseinengungen den Pflanzenbau betreffend gebe es nicht.

 

Herr Heuer erläutert nunmehr die Verwaltungsvorlage Anlage 3 (Landschafts- und Naturschutzgebiete). Er erklärt, dass die meisten Schutzgebiete bereits durch eine neuzeitliche Verordnung geschützt seien. Hier greift insbesondere die Sammelverordnung von 1993 zu den Landschaftsschutzgebieten PE 3, 7, 11, 13 – 32, 36 und 40 mit formulierten Entwicklungszielen und Verbot des Grünlandumbruchs. Auch die Klärteiche der ehemaligen Zuckerfabrik Wierthe unterliegen einer wirksamen neueren Verordnung. Die Verordnung zum Meerdorfer Holz wird derzeit an die Erfordernisse eines Flora-Fauna-Habitatgebietes (FFH) angepasst. Überlegungen

und Diskussionen laufen.

 

Frau Raeder führt ergänzend aus, dass der Ausschuss Wünsche an die Verwaltung

herantragen möge, soweit weiterer Informationsbedarf hinsichtlich der Handlungsschwerpunkte bestehe.

 

KTA Streichert fordert in diesem Zusammenhang Informationen in ähnlicher Weise über den Klimaschutz (Energiemanagement) in der nächsten Sitzung.