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Auszug - Vergabe der landkreiseigenen Sporthallen an den Wochenenden durch den Kreissportbund hier: Verwaltungskostenpauschlale  

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2008/079 Vergabe der landkreiseigenen Sporthallen an den Wochenenden durch den Kreissportbund
hier: Verwaltungskostenpauschlale
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
 
Wortprotokoll

Herr EKR Heiß erläutert die Vorlage

Herr EKR Heiß erläutert die Vorlage. Es wurden Gespräche zwischen dem Kreissportbund und dem Landkreis Peine geführt, in denen Einigkeit darüber bestand, einen Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen. Der Vertragsentwurf liegt allen vor. Darin ist geregelt, dass der Kreissportbund verpflichtet ist, die Hallenbelegung, auch an den  Wochenenden, eigenverantwortlich zu regeln und feste Ansprechpartner zu benennen. Dem Kreissportbund sollen im Gegenzug jährlich 5.000 € für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Schulz informiert, dass die Regelung mit den 5.000 € noch nicht abschließend verhandelt ist. Unbedingt erforderlich sind Notdienstregelungen. Die Hausmeister sind an Wochenenden nicht erreichbar. Rufbereitschaft kostet viel Geld. Weiterhin ist er der Meinung, dass im Zuge des Vertrages auch Nutzungsbedingungen abgestimmt werden müssen.

 

Herr EKR Heiß erklärt, dass hier eine Notversorgung schnell geschaffen werden soll. Bereitschaften sind kostenaufwändig. Die Nutzungsbedingungen müssen noch separat verhandelt werden.

 

Herr KTA Fechner weist darauf hin, dass der Zeitpunkt für die Vorrangigkeit von Terminen des Landkreises im Rahmen der Veranstaltungsplanung des Kreissportbundes längerfristig – mit Vorrecht – festgeschrieben werden muss. Er schlägt statt der 6-Wochenregelung eine Halbjahresregelung vor.

 

Herr Schulz erklärt jedoch, dass die Schulen so lange im Voraus gar nicht wissen, wann sie eine Halle benötigen, sodass eine derartig langfristige Planung nicht realisiert werden kann.

 

Herr Göldner erklärt noch, dass solche Details nicht im Vertrag geregelt werden sollen.

 

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird die Vorlage zur Kenntnis genommen.