Auszug - Einwohnerfragestunde
|
Wortprotokoll |
Der Einwohner Schwang wendet sich an Fachbereichsleiter (im Folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann und bittet um dessen Stellungnahme zu der Aussage eines Mitarbeiters im Fachdienst Arbeit gegenüber einem ALG-II-Empfänger „Gehen Sie zum Arzt und lassen sich Pillen verschreiben, dann kann ich Sie vermitteln“.
FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass Beschwerden möglich seien und man sich darauf verlassen könne, dass jeder Beschwerde nachgegangen werde. Zu der angesprochenen Äußerung könne er nichts sagen, da er die Aussage des Mitarbeiters nicht kenne. Er bittet Herrn Schwang, die Beschwerde schriftlich an den Landkreis Peine zu richten. Sobald sie vorliege, werde der Angelegenheit nachgegangen und nach Abschluss der Prüfung beantwortet. Dies sei das übliche Verfahren.
Als nächstes bezieht sich Herr Schwang auf die Stellenangebote des Arbeitgeberservices und fragt, ob diese verifiziert werden und, falls dies geschehe, wie es sein könne, dass jemand wegen eines Stellenangebotes nach Braunschweig oder Hannover fahre und dort erfahren müsse, dass die Stelle bereits vergeben sei. Durch die Fahrt entstünden dem Betreffenden schließlich nicht unerhebliche Kosten.
FDL Scharf antwortet, dass eine angebotene Stelle nicht vergeben sein sollte. Zu den Fahrtkosten erklärt sie, dass diese vom Fachdienst Arbeit erstattet werden können. Die Problematik der im Internet ausgeschriebenen, aber intern bereits vergebenen Stellen sei nicht neu und diese Praktik sehr bedauerlich, aber da überall Menschen tätig seien, könne so etwas immer vorkommen. Eine vollständige Sicherheit könne es daher nicht geben.
Herr Schwang fragt nach, was getan werde, um so etwas zukünftig zu vermeiden.
FDL Scharf verweist auf die Unmöglichkeit einer 100%-igen Garantie. Es könne trotz aller Sorgfalt in Einzelfällen immer wieder vorkommen, dass ausgeschriebene Stellen bereits vergeben seien. Eine Erklärung, dass so etwas in der Zukunft ausgeschlossen sei, sei unseriös, deshalb könne sie keinen vollständigen Schutz garantieren.
Herr Feldkamp stellt die Frage, warum die Hilfeempfänger nur verwaltet werden und ihnen nicht geholfen werde. Bislang seien Erfolge nur dann zustande gekommen, wenn der oder die Betreffende selber die Initiative ergriffen und sich etwas gesucht habe. Warum passiere erst dann etwas, wenn sich jemand selber darum kümmere?
FDL Scharf antwortet, dass einem ALG-II-Antrag verschiedene Unterlagen beizufügen seien. Erst wenn diese vorliegen, könne die Rechtsprüfung beginnen, die bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen könne. Grund für diese Dauer seien die vorgeschriebenen umfangreichen Überprüfungen, die der Gesetzgeber verlange. Interventionen beim Landrat können ein Verfahren angesichts der gesetzlichen Vorschriften und der Bindung der Verwaltung an das Gesetz nicht beschleunigen. Hinzu komme, dass der Fachdienst Arbeit keine Stellen schaffe, weil er kein Arbeitgeber sei. Der Fachdienst prüfe lediglich die Anträge und versuche, im Rahmen seiner Mittel eine Lösung zu finden. Das sei nicht immer befriedigend, aber mehr sei aufgrund des vorgeschriebenen Rahmens nicht machbar.
FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass vom Landkreis Peine sehr viel getan werde. Aufgrund der Beteiligung am Benchmarking wisse man durch den Vergleich mit den Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und der anderen Optionskommunen, dass man gut dastehe. Das schlage sich aber nicht in jedem Einzelfall nieder.
Da keine weiteren Fragen an den Ausschuss gerichtet werden, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.