Auszug - Unbefristete Niederschlagung einer Forderung i. H. von 26.848,45 €
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Wortprotokoll |
Unter Bezug auf die Beschlussvorlage weist EKR Heiß darauf hin, dass die Vollstreckung des festgesetzten Bußgeldes nicht möglich war. Inzwischen sei Verjährung eingetreten, sodass eine Beitreibung rechtlich nicht mehr zulässig ist.
KTA Ahlers hält kürzere Bearbeitungszeiten zwischen dem Nichteinhalten einer Ratenzahlungsvereinbarung und deren Widerruf für wünschenswert, wenngleich dies im vorliegenden Fall für die Verjährung unschädlich war.
Bei einer Gegenstimme empfiehlt der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz dem Kreisausschuss mehrheitlich, gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.