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Auszug - Reaktionsplan Kindeswohlgefährdung Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 12.02.2008  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Herr Fechner verweist auf den vorliegenden Antrag der CDU-Kreistagsfraktion und begründet den Wunsch nach der „Erstellung eines schriftlich fixierten Reaktionsplanes zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdungssituationen im Landkreis Peine“. Die Verwaltung und der Jugendhilfeausschuss sollten in eigenem und dem Interesse der Kinder mit klaren Handlungsanweisungen auf kommende Fälle vorbereitet sein.

 

Herr Friehe informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass im Jugendamt des Landkreises Peine eine Arbeitshilfe mit Festlegung von Standards und konkreten Schritten bei Kindeswohlgefährdung erstellt worden ist, und stellt anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll als Kopie beigefügt ist, die gesetzlichen Grundlagen und den Prozessablauf im Fachdienst Jugendamt vor. Er lässt ein Handbuch des Deutschen Jugendinstituts herumgehen, das den Ausschussmitgliedern einen Eindruck darüber vermitteln soll, wie in der Fachwelt über das Thema diskutiert wird. Das Handbuch ist im Internet einsehbar.

 

Herr Friehe deutet an, dass es möglicherweise eine Gesetzesänderungsinitiative geben wird, durch die eine noch deutlichere Handlungspflicht bereits bei einer drohenden Kindeswohlgefährdung entstehen würde. Bisher besteht die gesetzliche Verpflichtung zum Tätigwerden erst bei einer gegenwärtigen vorhandenen Gefahr.

 

Auf Nachfrage von Frau von Schwartz erklärt Herr Friehe, dass die Sensibilität in allen gesellschaftlichen Bereichen gestiegen ist, was jedoch nicht als ursächlich für die Steigerung der Inobhutnahmen in den letzten Monaten zu betrachten ist.

 

Herr Reche interessiert die Frage des Datenschutzes in Fällen der Kindeswohlgefährdung. Herr Friehe räumt ein, dass sich die Beteiligten hier in einer rechtlichen Grauzone befinden würden, sieht die Einhaltung des Datenschutzes bei akuter Gefährdung jedoch nicht als erste Priorität an.

 

Herr Manns bittet um Konkretisierung des Abstimmungsinhaltes, zumal der von der CDU-Kreistagsfraktion gewünschte Reaktionsplan wohl bereits existiert. Herr Friehe macht deutlich, dass die Arbeitshilfen bisher nur intern im Jugendamt Anwendung finden. Geplant ist eine regelmäßige Weiterentwicklung der Arbeitshilfen durch Einbeziehung externer Institutionen, Verbände und Jugendhilfeträger. Herr Manns erkennt die schriftliche Fixierung einer Handlungsanweisung als einen Gewinn von Sicherheit durch das Festschreiben von Verbindlichkeiten an. Er schlägt vor, in die Formulierung des Antrages der CDU-Kreistagsfraktion den Passus „... Reaktionsplan unter Einschluss einer Kontraktbildung ...“ aufzunehmen, um deutlich zu machen, in welche Richtung die Weiterentwicklung des Reaktionsplanes gehen soll.

 

Frau Chmielnik beschreibt die Unsicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten beim Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung. Sie würde sich konkrete Handlungsanweisungen speziell für diesen Bereich wünschen. Auch Herr Matzel wünscht sich die Einarbeitung konkreterer Kriterien in den Ablaufplan, aus denen ersichtlich wird, ab wann die Verantwortung an das Jugendamt abgegeben werden muss. Er erinnert an die Bedeutung des „Vertrauensvorschusses“ innerhalb der jeweiligen Institution.

 

Da für Frau Tödter die Hilflosigkeit nicht über ein Papier lösbar ist, bevorzugt sie ein generelles Beratungsangebot durch das Jugendamt.

 

Herr Maliers erläutert, dass der Verfahrensablauf in § 8a SGB VIII beschrieben ist und im Rahmen der abzuschließenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit externen Jugendhilfeanbietern seit geraumer Zeit eine konkrete Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und des Fachkräftegebotes (§ 72a SGB VIII) abgeschlossen wird. Darüber hinaus stehen beim Jugendamt des Landkreises Peine 4 ausgebildete Fachkräfte als Beraterinnen und Berater zur Verfügung. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD befinden sich derzeit in einer entsprechenden Fortbildung. Ein großer Teil der Verantwortung obliegt dem jeweiligen Jugendhilfeträger, der entweder selber Fachkräfte im Sinne des § 8a SGB VIII ausbildet oder die Hilfe anderer Personen und Fachkräfte in Anspruch nimmt.

 

Dem Antrag der CDU-Kreistagfraktion auf eine Weiterentwicklung und Konkretisierung des Reaktionsplanes wird bei einer Enthaltung zugestimmt.