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Auszug - Verbesserung der Koordinierung der Leistelle(n) für die Notrufe 110 und 112 für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Peine, Antrag von KTA Hans-Werner Fechner vom 10.12.2007  

Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 04.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungszentrum der FTZ
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2008/009 Verbesserung der Koordinierung der Leitstelle(n) für die Notrufe 110 und 112 für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Peine,
Antrag von KTA Hans-Werner Fechner vom 10.12.2007
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
 
Wortprotokoll

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erhält KTA Fechner Gelegenheit, seinen o

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erhält KTA Fechner Gelegenheit, seinen o. a. Antrag vom 10.12.07 mündlich vorzutragen. Er schildert dabei ein diesen Antrag mitauslösendes Erlebnis, als er im Gemeindegebiet Vechelde auf Schwierigkeiten stieß, bei einem Notruf unter der Notrufnummer 110 ein Rettungsfahrzeug anzu- fordern.

 

Im Anschluss daran berichtet Herr Brandes von der IRLS Braunschweig/ Peine/Wolfenbüttel über die Arbeitsweise der Leitstelle.

 

Nach ausführlicher Diskussion stellt der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz fest, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Telekommunikationsanbieter dazu zu verpflichten, sämtliche im Landkreis Peine abgesetzten Notrufe unmittelbar der Leitstelle in Braunschweig zuzuleiten. Für die Notrufnummer 112 gilt aber, dass die – in Abhängigkeit der Örtlichkeiten – möglicherweise erreichten Leitstellen in Gifhorn oder in Salzgitter entsprechende Anrufe jeweils nach Braunschweig weiterleiten. Die Zusammenarbeit mit den genannten Leitstellen ist nach Auskunft von Herrn Brandes, Leitstelle Braunschweig, gut.

 

Die Diskussion macht deutlich, dass in den Fällen, in denen ein Rettungswagen benötigt wird, die Notrufnummer 112 die einzig richtige ist. Weder die Notrufnummer 110 noch die 19222, die in verschiedenen Ortschaften ohne Ortsnetzvorwahlnummer keinen Anschluss zustande kommen lässt, seien dann zu empfehlen.

 

EKR Heiß sichert in der Angelegenheit des geschilderten Vorkommnisses zu, dass sich die Verwaltung schriftlich an die Polizeiinspektion Salzgitter wenden wird.

 

KTA Fechner erklärt daraufhin, dass sein Antrag zum Teil als erledigt betrachtet werden kann. Das Ergebnis der Intervention der Verwaltung bei der Polizeiinspektion Salzgitter und eine Änderung der Notrufverordnung, auf die der Landkreis Peine aber keinen Einfluss hat, bleiben aber abzuwarten.

 

Von der Informationsvorlage Nr. 9/2008 nimmt der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnis.