Auszug - Informationen der Verwaltung
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Wortprotokoll |
EKR Heiß berichtet, dass die Polizei im Rahmen einer Anhörung die beabsichtigte Geschwindigkeitsmessanlage in Denstorf als nicht notwendig erachtet. Die Verwaltung wird nun im Rahmen eines Dekra-Gutachtens, für das 500 Euro aufzuwenden sein wird, feststellen lassen, ob der Einwand der Polizei gerechtfertigt ist. Diese hat die Herstellung des Benehmens signalisiert, wenn das Gutachten die dortige Auffassung widerlegt. Die Kosten für das Gutachten rechtfertigen sich in jedem Fall: Unterstützt es die Auffassung der Polizei, lassen sich insoweit die höheren Kosten für die Messanlage einsparen; kommt es dagegen zu einem anderen Ergebnis als die Bedenken tragende Stelle, erspart es ein sonst nach der Installation der Anlage erforderliches (gleichartiges) Gutachten und gibt von vornherein Rechtssicherheit, wenn es zu einer Anfechtung von vorgenommenen Radarmessungen käme. Bei der Geschwindigkeitsmessanlage in Clauen war die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens nachträglich erforderlich geworden.
Auf weitere Nachfrage zur Angelegenheit „Versetzung des Ortsschildes Hohenhameln“ erklärt EKR Heiß, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt. Eine Reaktion des Ministeriums aufgrund der vorangegangenen Korrespondenz stehe noch aus.