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Auszug - Unterbringung von Asylbewerbern/-innen (Anregung von KTA Meyermann, vgl. TOP 8 im Protokoll der 5. Sitzung)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann bezieht sich zunächst auf den Antrag von KTA Fechner vom 11. Juli 2007 bezüglich eines ‚Berichts des Ordnungsamtes über das Verfahren der Identitätsfeststellung/Passbeschaffung bei geduldeten Ausländern’ und erklärt, dass es daneben einen Katalog mit sechzehn Fragen von KTA Meyermann zum Thema Bleiberecht gebe. Beide Themen gehören zum Aufgabenbereich des Fachdienstes Ordnungswesen, der dem Fachbereich I angegliedert sei. Die Behandlung sowohl des Fragenkatalogs als auch des Antrages seien in der Verwaltungsführung erörtert worden und man sei überein gekommen, beide Anliegen im für den Fachdienst Ordnungswesen zuständigen Ausschuss behandeln zu lassen. Dieser werde Mitte November tagen. Eine Behandlung im Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales sei daher nicht möglich.

 

Des Weiteren geht FBL Dr. Buhmann auf die Situation in dem Asylbewerberheim in Hohenhameln ein. Für die Einrichtung liege ein Schließungsbeschluss vor, der Umzug habe am 13. September 2007 stattgefunden. Von den bisherigen Bewohnern/-innen seien zwei Frauen in der Stadt Peine untergebracht worden, die übrigen sieben Personen, allesamt männlich, seien in die Unterkunft in Groß Lafferde gezogen. Dort gebe es trotz der neuen Belegung keine Platznot, da die Unterkunft über 120 Betten verfüge, hingegen aber nur 63 Personen dort offiziell gemeldet seien. Tatsächlich würden sich aber nur circa 40 Personen dort aufhalten.

 

 

 

 

 

 

Anschließend bezieht sich FBL Dr. Buhmann auf die erfolgte Prüfung einer Möglichkeit des schulnahen Umzugs einer in dem Asylbewerberheim Groß Lafferde untergebrachten Familie in eine andere Unterkunft. Die Familie habe einen Umzug in die Stadt Peine in die Unterkunft am Lehmkuhlenweg abgelehnt. Ein Umzug in eine Privatwohnung in Groß Lafferde lehne die Verwaltung ab, da neben den anfallenden Mietkosten für die Privatwohnung die Kosten für die Garantiebelegung des Asylbewerberheimes anfallen würden, also eine Doppelzahlung erfolge.

 

Bezüglich des weiteren Fortganges unterrichtet FBL Dr. Buhmann den Ausschuss darüber, dass der Vertrag mit dem Betreiber des Asylbewerberheimes in Groß Lafferde im Jahre 2008 auslaufe. Die Verwaltung wolle für die nächste Ausschusssitzung eine Beschlussvorlage erstellen, in der ein Weiterbetrieb bis zum September 2009 vorgeschlagen werde. Danach greife die Bleiberechtsregelung. Sofern Personen aufgrund der neuen Regelung bleiben dürfen, werde für sie eine anderweitige Unterkunft gesucht werden, sodass sich die Frage der Unterkunft sukzessiv beantworten werde.

 

Schließlich geht FBL Dr. Buhmann auf die Betreuung des Personenkreises in dem Asylbewerberheim ein. Er begrüßt das Engagement des Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V. (im folgenden Caritas genannt) und der Evangelischen Kirche. Der Caritasverband habe eine Veranstaltung organisiert und dazu 26 Personen und Institutionen eingeladen, nicht jedoch den Landkreis Peine. FBL Dr. Buhmann bringt darüber sein Unverständnis zum Ausdruck. Es sei problematisch, wenn der Landkreis, ohne den bei den Fragen der Unterbringung von Asylbewerbern nichts gehen könne, nicht beteiligt werde. Erschwerend komme hinzu, dass der Caritasverband vom Landkreis Peine Zuschüsse für die Migrationsarbeit erhalte. FBL Dr. Buhmann kündigt ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Caritasverbandes zur Bereinigung der Situation an.

 

KTA Meyermann verweist darauf, dass sich für die Familien mit Kindern bislang nichts geändert habe. Die Unterbringung sei nach wie vor problematisch. Nach ihrem Empfinden werden die Zahlen in den Vordergrund gerückt, aber dabei dürfe nicht vergessen werden, dass hinter den Ausgaben auch Menschen stehen. Diese Personen werden trotz Bleiberechtsregelung noch jahrelang hier wohnen und man könne sie nicht jahrzehntelang in einem Ghetto lassen. Zudem verweist sie auf den Integrationsbericht, der die Schwierigkeiten der Migranten/-innen deutlich aufzeige. KTA Meyermann erklärt, dass das Ziel der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen sei, das bestehende Leitbild Integration auf den Personenkreis im Asylbewerberheim Groß Lafferde auszudehnen.

 

KTA Fechner verweist auf seinen Antrag vom 11. Juli 2007 bezüglich eines ‚Berichts des Ordnungsamtes über das Verfahren der Identitätsfeststellung/Passbeschaffung bei geduldeten Ausländern’ und erklärt, dass er über die Sitzung des entsprechenden Ausschusses informiert zu werden wünscht.

 

KTA Schlaugat weist darauf hin, dass die Zahlen zu den Migranten/-innen eindeutig seien. Es würden sich daher folgende Fragen stellen: Gibt es Wohnungen, die zur Verfügung stehen würden? Was kosten diese Wohnungen? KTA Schlaugat betont, dass bei einer nicht erfolgten Integration die zukünftigen Kosten deutlich höher liegen würden.

 

 

 

 

 

 

 

FBL Dr. Buhmann greift das von KTA Meyermann geäußerte Ziel der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen auf und erklärt, dass sich das Leitbild Integration sowie der Integrationsbericht auf die Gruppe der Migranten/-innen bezieht. Bei den Bewohnern/-innen des Asylbewerberheimes handele es sich jedoch um Asylbewerber, die in ihre Herkunftsländer zurück sollen. Erst wenn die Bleiberechtsregelung greife, gelte für die davon betroffenen Personen das Leitbild. Voraussetzung für die Gewährung des Bleiberechts sei die Beherrschung der deutschen Sprache und das Vorhandensein einer Arbeitsstelle. Sobald die Erfüllung dieser beiden Forderungen nachgewiesen sei, werde eine Wohnung bewilligt. Im Übrigen weist FBL Dr. Buhmann darauf hin, dass die Bearbeitung dieser Thematik ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei.

 

KTA Plett sieht die Bearbeitung ebenfalls als ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Es sei daher inakzeptabel, dass die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen Forderungen stelle. Des Weiteren warnt er vor einer Insellösung, denn wenn der Landkreis Peine es diesem Personenkreis sehr schön mache, werde eine Wanderung aus den umliegenden und weniger großzügigen Kommunen in den Landkreis Peine erfolgen. Anschließend begehrt KTA Plett das Ziel der vom Caritasverband einberufenen Konferenz zu erfahren.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es ein Runder Tisch zur Situation der Flüchtlinge in Groß Lafferde sein solle.

 

KTA Konrad bezieht sich auf den Integrationsbericht und erklärt, dass darin die Probleme sehr gut dargestellt seien. Er betont, dass bei Erfüllung der Bleiberechtsregelung die Inhalte des Leitbildes auf die Asylbewerber/innen übertragen werden müssen. Die Unterbringung in dem Asylbewerberheim sei schlimm, sodass man sich mit dem Thema Prävention beschäftigen müsse. Er verweist auf das Protokoll der 5. Sitzung und zitiert, dass von 54 Personen wahrscheinlich 22 nicht von der Bleiberechtsregelung profitieren werden (Anm. des Protokollführers: Seite 8 des Protokolls der 5. Sitzung). Wenn das feststehe, müsse man sich schon jetzt mit den 32 Personen beschäftigen, die von der Regelung profitieren werden.

 

FBL Dr. Buhmann betont nochmals, dass für die Asylbewerber/innen das Leitbild Integration gelten werde, sobald sie die Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung erfüllen.

 

KTA Meyermann fordert schon jetzt eine Ausdehnung des Leitbildes Integration auf die Asylbewerber/innen. Nach drei Jahren Aufenthalt dürfe man diese Personen nicht wie Obdachlose unterbringen. Für die nächste Ausschusssitzung beantragt sie die Vorlage von konkreten Zahlen zu den Personen, deren Unterbringungsmöglichkeiten, insbesondere zur Lage möglicher Wohnungen, und zu den Kosten der eventuell verfügbaren Wohnungen.

 

KTA Plett erklärt, dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und die Politik daher keine Forderungen stellen könne. Wenn der Antrag von KTA Meyermann aufrecht erhalten werde, wolle er ein Gutachten des Rechtsamtes beantragen, in dem die Frage geklärt werden solle, ob es sich bei diesem Thema um ein Geschäft der laufenden Verwaltung oder um eine Angelegenheit aus dem Zuständigkeitsbereich der Politik handele.

 

 

 

 

 

 

KTA Fechner stellt die Frage, ob es Erkenntnisse über Leute gebe, die ihren Pass weggeworfen haben. Außerdem wirft er die Frage nach dem Vorgehen auf, wenn ein Asylbewerber mit seiner Familie sechs bis acht Jahre hier lebe. Er betont in diesen Fällen die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Kinder.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass ein/e Asylbewerber/in auch ohne Pass ein Recht auf Leistungsbezug habe und unter die Bleiberechtsregelung fallen könne. Es sei ausreichend, wenn Bemühungen zur Beschaffung eines neuen Passes nachgewiesen werden.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, stellt den von KTA Meyermann formulierten Antrag ‚Die Verwaltung soll die Kosten für die Unterbringung von Familien mit Kindern in Wohnungen ermitteln, ohne dass die Kinder einen Schulwechsel vornehmen müssen. Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, ob entsprechende Wohnungen zur Verfügung stehen’ zur Abstimmung. Mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Antrag angenommen.

 

KTA Plett erklärt, dass er den Beschluss für rechtswidrig halte und erwarte, dass der Landrat entsprechend einschreiten werde.

 

KTA Flöge bezieht sich auf die Auskunft von FBL Dr. Buhmann zur Anzahl der Personen, die in dem Asylbewerberheim Groß Lafferde wohnen. Demnach seien dort 63 Personen gemeldet, aber planerisch gehe man von 40 Personen aus. Er bittet um Auskunft, wie die Differenz zustande komme. Des Weiteren wünscht er zu wissen, was mit den 30 Personen passiere, die nach derzeitigem Kenntnisstand nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen könnten.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass in dem Asylbewerberheim zwar 63 Personen gemeldet seien, aber bei den regelmäßigen Kontrollen tatsächlich nur circa 40 Personen anwesend seien, zuletzt seien es 42 gewesen. Die Differenz entstehe, weil die Personen unterwegs seien, weil sie beispielsweise Freunde oder Verwandte, die andernorts untergebracht seien, besuchen würden. Hinsichtlich der zweiten Frage von KTA Flöge müsse zunächst ein Vertrag mit der Betreiberfirma des Asylbewerberheimes ausgehandelt werden. Dabei müsse man sehen, was realisiert werden könne, insbesondere bezüglich der Garantiebelegung. Die derzeitige Garantiebelegung sei mit 80 Personen abgeschlossen worden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.