Inhalt

Auszug - Arbeitsplätze mit Mehraufwandsentschädigung (Antrag von Bürgervertreter Lange, vgl.TOP 9 im Protokoll der 2. Sitzung i.V.m. TOP 10 im Protokoll der 4. Sitzung, siehe dazu auch die Anlage zum Protokoll der 2. Sitzung sowie Anlage 2 zum Protokoll der 3. Sitzung)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.07.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass die Stellen mit Mehraufwandsentschädigung (im folgenden MAE-Stellen genannt) in einem größeren Zusammenhang gesehen werden müssen. Grundsätzlich gehe es um die Eingliederung von erwerbslosen Menschen in den regionalen Arbeitsmarkt. Allerdings zeige sich, dass circa 40 % der Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (im folgenden ALG-II genannt) nicht in den Ersten Arbeitsmarkt vermittelbar seien. Da das ALG-II jedoch nicht lediglich eine Transferleistung darstellen soll, sondern auch die Teilhabe am Erwerbsleben sicherstellen soll, müssen neue  Wege beschritten werden. Der Bund habe deshalb ein Gesetz vorgelegt, das ab 01. Oktober 2007 gelten werde. Es ziele auf Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen und unterscheide zwischen drei Personenkreisen: Jugendliche unter 25 Jahren, junge Arbeitslose ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslose. FBL Dr. Buhmann skizziert kurz die entsprechenden Inhalte des Gesetzes. Ausgehend von dieser Entwicklung seien interne Überlegungen hinsichtlich der Öffnung des sozialen Arbeitsmarktes angestellt worden. MAE-Stellen sollen einerseits zum Ersten Arbeitsmarkt hinführen und die Stelleninhaber zugleich in strukturierte Tagesabläufe einführen. Trotz dieser Zielsetzung liege die Vermittlungsquote in den Ersten Arbeitsmarkt bei 5% bis 10%. Bislang habe eine Selbstverpflichtung auf 200 MAE-Stellen bestanden, aber angesichts der Erfahrungen soll die Stellenzahl nunmehr ausgeweitet werden. FBL Dr. Buhmann erklärt, dass neben einem praktischen Nutzen auch statistische Erwägungen eine Rolle spielen, denn die Inhaber/innen von MAE-Stellen gelten als arbeitsuchend, nicht als arbeitslos. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE’n) und andere Optionskommunen nutzen diese Möglichkeit sehr großzügig, um ihre Arbeitslosenstatistik zu verbessern. Um das Erscheinungsbild des Landkreises Peine insoweit zu verbessern und eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen, sei die geplante Stellenausweitung sinnvoll. Bei der Umsetzung werde sowohl an eine Erhöhung der Stellenzahl als auch an eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder gedacht. Anschließend bezieht sich FBL Dr. Buhmann auf eine Anfrage von KTA Lächelt in einer vorhergehenden Ausschusssitzung und teilt mit, dass nach Auskunft des Immobilienwirtschaftsbetriebes (IWB) seit dem Jahre 2003 keine Ausschreibung von Grünflächen vorgenommen werde. Des Weiteren werde seit dem Jahre 1999 kein Vermessungstechniker beim Landkreis beschäftigt. Bezüglich der Fragen zu den MAE-Stellen im Alten- und Pflegeheim Hohenhameln verweist FBL Dr. Buhmann auf die Anlage 2 zum Protokoll der 3. Sitzung vom 05. März 2007.

 

Bürgervertreter Lange entgegnet, dass von den 200 MAE-Stellen 105 im Grünflächenbereich angesiedelt seien, sodass für eine Auftragsvergabe an Gärtnereien kein Bedarf mehr bestehe. Danach wünscht er zu wissen, ob Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Arbeit herumfahren und die MAE-Stellen überprüfen.

 

 

 

 

Fachdienstleiterin (im folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleiter/innen als FDL bezeichnet) Scharf bejaht die Frage und fügt hinzu, dass neben regelmäßigen Besuchen auch Gespräche mit den Trägern und den auf MAE-Stellen eingesetzten Kräften stattfinden. Darüber hinaus erhalten die MAE-Kräfte eine Beurteilung in Form eines Zeugnisses.

 

Bürgervertreter Lange berichtet von einer MAE-Kraft, die er bei der Arbeit im Grünflächenbereich ohne Arbeits- und Schutzkleidung angetroffen habe. Er fragt an, was der Landkreis tue, um seiner Schutzpflicht nachzukommen.

 

FDL Scharf antwortet, dass es mit den Trägern ein Schutzabkommen für die MAE-Kräfte gebe. Danach sei der Träger in der Pflicht, Arbeits- und Schutzkleidung zu stellen. Der Fachdienst Arbeit muss davon ausgehen, dass diese Verpflichtung von den Trägern eingehalten werde, weil anderenfalls alle Träger unter einen Generalverdacht gestellt werden müssten. Es sei nicht Aufgabe des Fachdienstes Arbeit, die Einhaltung der Schutzabkommen zu kontrollieren, allerdings werde man bei Bekanntwerden eines Verstoßes tätig werden und gegebenenfalls die MAE-Maßnahme beenden. Sie bittet Bürgervertreter Lange, bei Auffälligkeiten mit ihr in Kontakt zu treten.

 

Bürgervertreter Lange räumt ein, dass die MAE-Kraft im Gespräch mit ihm ausgesagt habe, über entsprechende Arbeitskleidung zu verfügen, die er aber nicht tragen wolle. Nach seiner Auffassung habe der Landkreis eine entsprechende Kontrollpflicht.

 

FDL Scharf widerspricht der Kontrollpflicht, weil damit ein Generalverdacht erhoben werde. Abgesehen davon sei eine umfassende Kontrolle aller MAE-Stellen an allen Tagen personell nicht machbar. Bei Bekanntwerden von Auffälligkeiten werde man diesen selbstverständlich nachgehen. Im Falle der angesprochenen Person sei es Sache des Trägers abzuwägen, ob das Tragen der Arbeitskleidung erforderlich sei oder ob man die MAE-Kraft in der von ihr selbst gewählten Kleidung arbeiten lasse, weil keine Risiken bestehen und das Ziel, nämlich die Heranführung an Tagesstrukturen, möglich sei.

 

KTA Lächelt widerspricht der Ausführung von FBL Dr. Buhmann und nennt den Namen einer Person, die eine MAE-Stelle beim Landkreis Peine als Vermessungstechniker gehabt habe.

 

FBL Dr. Buhmann verweist auf die Auskunft des IWB, nach der seit 1999 kein Vermessungstechniker beim Landkreis Peine beschäftigt sei. Im Übrigen bitte er darum, keine Einzelfälle zu behandeln und keine Namen zu nennen, da es eine öffentliche Sitzung sei.

 

KTA Lächelt korrigiert seine vorherige Aussage dahingehend, dass die von ihm erwähnte Person Bauzeichner und kein Vermessungstechniker sei. Zu der von ihm vorgenommenen Nennung des Namens erklärt er, dass dieser in der Zeitung gestanden habe.

 

KTA Plett findet die eingangs gemachten Ausführungen von FBL Dr. Buhmann außerordentlich, weil sich zum einen der Landrat vor einer Fachausschusssitzung öffentlich äußere und zum anderen von einer Selbstverpflichtung auf 200 MAE-Stellen die Rede sei. Eine solche Verpflichtung sei mit der Politik nicht vereinbart worden.

 

 

 

 

 

Vielmehr habe die Fraktion der CDU schon frühzeitig eine Ausweitung der MAE-Stellen auf viele andere Bereiche, z.B. dem Umweltschutz, gefordert. Im Vergleich zu Braunschweig, dass zwar größer als der Landkreis Peine sei, werden 2.000 MAE-Stellen vorgehalten. Die Ankündigung der Ausweitung der Stellenzahl im Landkreis Peine könne nur so gewertet werden, dass man bisher falsch agiert habe.

 

KTA Konrad hält dem entgegen, dass die bisherige Verfahrensweise gut gewesen sei, weil man nicht unkritisch bei der Stellenschaffung gewesen sei, sondern Wert auf Nachhaltigkeit und nicht auf kurzfristige statistische Effekte gelegt habe. Dennoch überrasche die Ankündigung der starken Ausweitung der MAE-Stellen, die einem Quantensprung gleichkomme, sowohl die Fraktion der SPD als auch die Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen. Von einer Selbstverpflichtung sei auch ihm nichts bekannt. Zudem habe er große Bedenken, das bisher praktizierte Verfahren der Nachhaltigkeit den statistischen Erwägungen zu opfern. Mit der deutlichen Ausweitung der Stellenzahl würden die Kriterien ‚gemeinnützig’ und ‚zusätzlich’ aufgeweicht werden. Das bisherige Ziel der Qualifizierung habe eine Ausweitung der MAE-Stellen auf andere Bereiche, z.B. den Umweltschutz, verhindert. Wegen des Erfordernisses von pädagogischen Kenntnissen seien auch keine Personen mit Vermittlungshemmnissen in soziale Bereiche wie beispielsweise Schulen und Kindergärten vermittelt worden. Schließlich bezieht sich KTA Konrad auf die Formulierung „Der Kreisausschuss habe positiv aufgenommen...“ in der Zeitung und wünscht zu wissen, wer diese Einschätzung vorgenommen habe. Nach seiner Ansicht sei die Resonanz keineswegs positiv gewesen.

 

FBL Dr. Buhmann bezieht Stellung zur Selbstverpflichtung und erläutert, dass es keinen förmlichen Beschluss des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales oder des Kreisausschusses zur Anzahl der MAE-Stellen gebe. Gleichwohl gebe es mehrere Äußerungen, die auch von der Presse aufgegriffen worden seien, die auf eine Beschränkung auf 200 Stellen hinweisen würden. Diese Bekundungen seien bereits vor der Ziehung der Option erfolgt. Die Verwaltung tendiere dazu, bezüglich der zukünftigen Anzahl von MAE-Stellen eine Beschlussvorlage für den Kreisausschuss zu fertigen. Bezüglich der von KTA Plett angesprochenen Forderung der Fraktion der CDU nach einer Ausweitung der Einsatzbereiche von MAE-Kräften antwortet FBL Dr. Buhmann, dass die CDU Schulen und Kindergärten sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz genannt habe. Der Bereich Schulen/Kindergärten sei nicht weiter verfolgt worden, weil kein Einsatz von MAE-Kräften in pädagogischen Bereichen erfolgen sollte. Denkbar sei jedoch der Einsatz als Hausmeister. Der Antrag zur Schaffung von MAE-Stellen im Umwelt- und Verbraucherschutz habe bereits teilweise Eingang in die Umsetzung gefunden, jedoch sei dieser Bereich noch ausbaufähig. Zu den Bedenken von KTA Konrad entgegnet FBL Dr. Buhmann, dass der Landkreis nicht aus statistischen Gründen einseitig auf MAE-Stellen setzen wolle. Das Ziel der Nachhaltigkeit bleibe selbstverständlich erhalten, aber es werde zusätzlich eine Ausweitung im sozialen Bereich angestrebt. Da der Landkreis Peine die Option gezogen habe, könne er es sich nicht leisten, bei den statistischen Vergleichen schlecht dazustehen. Der Bund sei mit seinem Sitz in Berlin weit weg und achte deshalb nur auf die statistischen Ergebnisse, und da andere Optionskommunen und die ARGE’n die statistischen Möglichkeiten überaus großzügig handhaben würden, müsse der Landkreis Peine gegenhalten, denn die bisher verfolgten hehren und qualitativen Absichten lassen sich aus den Statistiken nicht herauslesen. Der Landkreis sei also mehr oder weniger gezwungen, sich der gängigen Praxis der ARGE’n und Optionskommunen anzupassen. Die nun diskutierte Vorgehensweise stelle jedoch keinen Paradigmenwechsel dar, sondern sei eine Ergänzung der bisherigen Vorgehensweise. Man habe ein sehr sauberes Verfahren aufgebaut und bislang keine Missbräuche festgestellt, schlimmstenfalls könne es sich um Einzelfälle handeln. Die Einschätzung der positiven Aufnahme durch den Kreisausschuss sei   vom Landrat weitergegeben worden.

 

KTA Fechner unterstreicht, dass eine Äußerung des Landrates vor der Sitzung des Fachausschusses nicht kommen sollte. Gleichwohl sei aus seiner Sicht die Aufnahme im Kreisausschuss sehr wohl positiv gewesen. An die Verwaltung richtet er die Frage, welchen Grund der Landrat für die Betonung der Ausweitung von MAE-Stellen habe.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass das Instrument der MAE-Stellen in der Öffentlichkeit nicht unumstritten sei, auch in der Politik seien unterschiedliche Nuancen vorhanden. Aus seiner Sicht habe der Landrat vor diesem Hintergrund seine Position verdeutlichen wollen, zumal viele Menschen nicht in den Ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden könnten. Warum die Äußerung vor der Sitzung des Fachausschusses erfolgt sei, müsse KTA Fechner mit dem Landrat direkt klären.

 

Die Vorsitzende, KTA Schlaugat, erklärt, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wegkommen von den MAE-Stellen das vorrangige Ziel sein müsse. Bis zum Erreichen dieses Zieles sei ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt wichtig.

 

KTA Plett unterstützt den Vorstoß des Landrates und erklärt, dass es aus seiner Sicht keinen Bereich gebe, wo der Einsatz von MAE-Kräften nicht funktionieren könnte.

 

Die Vorsitzende, KTA Schlaugat, hält dem entgegen, dass im pädagogischen Bereich Vorsicht walten müsse.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende, KTA Schlaugat, diesen Tagesordnungspunkt.