Auszug - Informationen der Verwaltung
|
Wortprotokoll |
FDL Schröter unterrichtet den Ausschuss über Probleme bei der Finanzierung von Pflegeleistungen, die durch das Pflegestärkungsgesetz entstanden seien. Die Zahl der betroffenen Fälle gibt er mit ursprünglich zwölf Betroffenen an, deren Zahl aber inzwischen auf einen Fall gesunken sei.
Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, verweist in Ihrem Bericht auf die Tagesordnungspunkte 7 und 8 im Protokoll der Sitzung vom 03. April 2017 und erklärt, dass auf Grund des Urteils des Oberverwaltungsgericht (OVG) zu den §§ 8 und 9 NKomVG die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt worden seien. Das bedeute, dass nicht nur die Beteiligung an allen Personalentscheidungen gewährleistet sein müsse, sondern auch die Beteiligung an allen Maßnahmen und Projekten des Landkreises sowie an allen Beschlussvorlagen, die in die Ausschüsse des Kreistages gehen. Aus diesem Grund wurde Frau Cordula Heimburg vom Kreisausschuss als ständige Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten berufen. Frau Tödter stellt Frau Heimburg, die im Publikum sitzt, kurz vor. Derzeit gebe es eine Übergangszeit der Einarbeitung, in der Frau Heimburg die Gleichstellungsbeauftragte bei Terminen begleiten werde. Nach dieser Zeit werde Frau Heimburg die Vertretung von der Gleichstellungsbeauftragten übernehmen, wenn diese terminlich verhindert sei. Durch die Umstellung von PV-Rat auf ALLRIS werde die Gleichstellungsbeauftragte alle Vorlagen vor Versendung sehen und wenn nötig aus gleichstellungspolitischer Sicht Stellung nehmen bzw. Änderungsvorschläge einbringen. Da diese Aufgabe aber nicht von einer Person und ihrer Vertreterin allein erledigt werden könne und die Kreisverwaltung den Blick auf Fragen der Gleichberechtigung der Geschlechter mit der Strategie ‚Gender Mainstreaming‘ selbst schärfen müsse, soll der Gender Check für Beschlussvorlagen im Rahmen der Qualitätsoffensive ‚Beschlussvorlagen‘ modifiziert werden. Die Beschlussvorlagen müssen, entsprechend der politischen Diskussion, die Querschnittsaufgaben Gender, Migration und Prävention enthalten. Diese Themen müssen dann in der Sachdarstellung Berücksichtigung finden. Das ‚Managementteam für Geschlechtergerechtigkeit‘ werde wegen der Entwicklung eines Konzepts für Beschlussvorlagen unter Berücksichtigung der Querschnittsaufgabe Gender zusammen kommen. Die Vorarbeiten von Herrn Friehe werden mit einbezogen. Damit die Querschnittsaufgaben in die Sachdarstellungen der Beschlussvorlagen einfließen können, werden Schulungen für Mitarbeiter/innen notwendig sein. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, werde in der nächsten AGAS Sitzung darüber berichten.