Auszug - Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im Verbundtarif Region Braunschweig (VRB) Antrag des KTA Dieter Samieske vom 27.03.2017
|
Wortprotokoll Beschluss |
KTA Samieske weist darauf hin, dass es nicht nur um die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV gehe. Vielmehr gehe es auch um Fürsorge, das Fördern und Fordern von Menschen sowie ein gutes Miteinander. Finanzielle Mittel sollten hierbei nicht ausschlaggebend sein. Durch das Sozialticket bestehe für die Menschen die Möglichkeit, mobil am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Die Kosten in Höhe von 27 Euro monatlich seien auf den ersten Blick zwar niedrig, aber für viele Menschen doch eine erhebliche Summe des Regelsatzes. Die durch das Sozialticket gewonnene Mobilität könne ausschlaggebend für eine positive Veränderung im Leben dieser Menschen sein. Eine Ablehnung des Sozialtickets würde die Ausgrenzung dieser Menschen noch mehr verstärken. Der ÖPNV werde bereits jetzt durch erhebliche Beträge gefördert und subventioniert. Die durch das Sozialticket zusätzlich entstehenden Kosten würden lediglich einen Bruchteil davon ausmachen.
KTA Samieske bittet, seinem Antrag zuzustimmen und die Kosten aus den von ihm genannten Gründen zum Wohle der Menschen nicht zu berücksichtigen.
Kreistagsvorsitzender Marotz teilt mit, dass der zuständige Fachausschuss und der Kreisausschuss empfohlen hätten, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Der Kreistag beschließt mit großer Mehrheit bei vier Enthaltungen und einer Gegenstimme:
Der Antrag des KTA Samieske vom 27.03.2017 wird abgelehnt.