Auszug - Betriebskostenförderung für Krippenplätze
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Dr. Buhmann erläutert die Inhalte der Vorlage.
Herr Fechner hat von einer geplanten Senkung der Landesförderung gehört und fragt, ob die Auswirkungen hierbei berücksichtigt sind.
Herr Dr. Buhmann stellt klar, dass seitens des Landes nur die Investitionszuschüsse gesenkt werden sollen, hier geht es aber rein um Betriebskostenzuschüsse.
Frau Maurer-Lambertz ist der Auffassung, dass KiTa-Plätze wie Schulbesuch grundsätzlich gebührenfrei sein müssen, denn zu hohe Gebühren könnten die einkommensschwachen Familien davon abhalten, ihre Kinder in die Krippen zu geben. Die jetzt eingeplanten Zuschüsse würden in dem Fall bei Weitem nicht ausreichen, um alle notwendigen Plätze bei den Gemeinden vollständig zu finanzieren.
Herr Dr. Buhmann antwortet, dass eine Gebührenfreiheit gesellschaftlich sicher wünschenswert, aber gesamtwirtschaftlich schwer finanzierbar sei. Er weist auch darauf hin, dass die KiTa-Gebühren einkommensschwacher Eltern ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden können (§ 90 SGB VIII).
Herr Fechner stellt abschließend fest, dass es sich bei dieser Wortmeldung um keinen Antrag auf Änderung der Beschlussvorlage handelt.
Der JHA beschließt einstimmig:
Die Betriebskostenförderung für Krippenplätze beträgt ab 01.01.2017 monatlich 150 € für einen Halbtagsplatz und 200 € für einen Ganztagsplatz.