Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Frau Schulz fragt im Vorgriff auf TOP 6, wie bei der hiesigen Krippenförderung "Halbtagsplätze" und "Ganztagsplätze" stundenmäßig definiert sind.
Herr Dr. Buhmann teilt mit, dass hier die Betriebserlaubnisse des Landes maßgeblich sind. Liegen dort im Einzelfall mehr als 30 Wochenstunden zugrunde, handelt es sich in dem Fall um einen Ganztagsplatz.