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Auszug - Informationen der Verwaltung - Gleichberechtigt leben - Unsere Werte, unser Recht - Aktionsprogramm des Landes - Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit - Jahresbericht Jobcenter 2016  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, unterrichtet den Ausschuss über das Projekt ‚Gleichberechtigt leben – Unsere Werte, unser Recht – Aktionsprogramm des Landes‘, mit dem das Land Niedersachsen das Thema ‚Gleichberechtigung der Geschlechter‘ mit dem Bereich Migration eng verknüpfen wolle. Aus diesem Grund fördere das Land Niedersachsen entsprechende Projekte wie bislang mit 50 Prozent. Frau Tödter zählt mehrere Ziele auf, die mit dem Projekt erreicht werden sollen. Dazu sei es in drei Handlungsfelder, nämlich 1. Fortbildungen zur Genderkompetenz im interkulturellen Kontext für alle, die haupt- oder ehrenamtlich Berührungspunkte zu zugewanderten Personen haben, 2. Informationsveranstaltungen für zugewanderte Frauen unabhängig von ihrem rechtlichen Status zu Themen wie dem Alltag in Deutschland, Vorstellung der Kommune, Informationen zur Familie, 3. Trainings zum Thema ‚Selbstbestimmt Grenzen setzen‘ für Frauen, die sich in ihrem Arbeits- oder Privatleben gegen mögliche Einschränkungen von Gleichberechtigung wehren wollen. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, weist darauf hin, dass sie in Kooperation mit der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe schon einige Fortbildungen zur Genderkompetenz im interkulturellen Kontext für Flüchtlingsozialarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen aus sozialen Projekten zum Übergang von Schule und Beruf angeboten habe. Sie überlege, welche Maßnahmen sie im Rahmen dieses Programms anbieten werde.

 

KTA Samieske hält es für wichtig, dass Vorurteile in jeder Hinsicht abgebaut werden.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, stimmt dem zu und geht davon aus, dass dies im Konzept des Aktionsprogrammes berücksichtigt wurde.

 

KTA Mittal erklärt, dass man auch Männern entsprechende Maßnahmen anbieten müsse, da nur die Schulung von Frauen im Umgang mit beispielsweise Gewalt nichts am grundsätzlichen Problem ändern würde.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, stimmt dem zu und verweist auf das  ‚HEROES-Projekt, das von Ahmad Mansour, einem ehemaligen Salafisten, ins Leben gerufen wurde. Dieses Projekt arbeitet mit jungen Männern aus ‚Ehrenkulturen‘, die sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Männern und Frauen jeglicher Kultur engagieren wollen. Diese werden dann zertifiziert und gehen als ‚Vorbild-HEROES‘ in Schulen, Jugendeinrichtungen und Ausbildungsstätten, wo sie Workshops anbieten. Derzeit schaue sie, auf welcher Ebene man eine entsprechende Maßnahme ansiedeln könne. Es gebe Gespräche mit der Landesregierung, dieses Projekt niedersachsenweit zu initiieren. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, weist darauf hin, dass auch beim Thema ‚Häusliche Gewalt gegen Frauen‘ resümiert wurde, dass es nicht alleine helfe, Frauen vor Gewalt zu schützen, sondern Täterberatung und –arbeit angeboten werden müsse. Labora biete dies für den Landkreis Peine in Zusammenarbeit mit der Stadt Salzgitter und dem Landkreis Wolfenbüttel an.

 

FBL Dr. Buhmann gibt bekannt, dass der Bund diverse Programme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aufgelegt habe. Nun habe das Land Niedersachsen nachgezogen und ein eigenes Programm gestartet. Dieses enthalte zwei Möglichkeiten, nämlich zum einen die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen. Daran werde sich der Landkreis Peine nicht beteiligen, denn das Problem dabei sei die Sicherstellung der Finanzierung mitten in einem laufenden, finanziell ausgeplanten Jahr. Die andere Möglichkeit beinhalte ein Coaching für alle in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, habe also einen umfassenden Ansatz. Leider gebe es eine Begrenzung auf 10 Plätze für den Landkreis Peine, aber durch die Einbeziehung aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft würde das bei vier Personen pro Bedarfsgemeinschaft 40 Personen umfassen. Der Landkreis wolle sich an dieser Maßnahme beteiligen.

 

KTA Meyermann stellt die Frage, welcher Träger diese Maßnahme umsetzen werde.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass man zunächst schauen müsse, ob eine Ausschreibung erforderlich sei.

 

Des Weiteren gibt FBL Dr. Buhmann bekannt, dass das Arbeitsmarktprogramm 2017 bereits vorgestellt worden sei (Anmerkung des Protokollführers: Siehe TOP 8 im Protokoll der 2. Sitzung vom 20. Februar 2017, S. 8-9), nunmehr sei der Jahresbericht 2016 im Internet verfügbar. Zudem seien einige Exemplare in Papierform ausgelegt und können gerne mitgenommen werden.