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Auszug - Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2017/024 Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

EKR Heiß erklärt, dass der Landkreis Peine in Sachen Gleichstellungsbeauftragte gut aufgestellt sei. Nunmehr sei durch Veränderungen in der Gesetzgebung (Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)) und eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) eine neue Situation entstanden, auf die reagiert werden müsse. Dazu skizziert er die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und die Notwendigkeit der Bestellung einer ständigen Stellvertreterin. Zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung sei beabsichtigt, eine Vollzeitstelle nach EG 9 zu schaffen. Die Stelle der derzeit bei der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Tödter, tätigen Verwaltungskraft im Umfange von 0,63 Stellenanteilen werde entsprechend umgewandelt. Dies werde schon im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 geschehen. Eine entsprechende Vorlage für den Kreisausschuss (KA) werde gefertigt.

 

KTA Möhle wünscht zu erfahren, ob die Angelegenheit automatisch im Kreisausschuss landen werde oder ob eine Antragstellung seitens der Politik erforderlich sei.

 

EKR Heiß antwortet, dass die Stellenausweitung in den Kreisausschuss müsse, was aber automatisch geschehen werde.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, fügt hinzu, dass sie bereits eine geeignete Person im Blick habe, die die ständige Stellvertretung mit circa 15 Stunden übernehmen könnte. Wenn die Verwaltungskraft dann in zwei Jahren in den Ruhestand gehe, würde sie in Vollzeit als Mitarbeiterin tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit würde sie die Stellvertretung übernehmen. Frau Tödter erklärt, dass sie diesbezüglich bereits mit der Personalleitung gesprochen habe.

 

KTA Meyermann bedankt sich für die Vorlage und fragt nach, ob das weitere Verfahren automatisch ablaufen werde.

 

EKR Heiß erwidert, dass man es mit zwei Sachverhalten zu tun habe: Zum einen müsse der Stellenplan entsprechend geändert werden. Sei die Stelle verankert, könne man an die Auswahl der Mitarbeiterin gehen, die die Stelle besetzen solle. Die Angelegenheit müsse im Kreisausschuss behandelt werden.

 

Bürgervertreterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Schlaugat wirft die Frage auf, wer die Person, die die Stelle besetzen soll, aussuche und wie die zukünftige Stelleninhaberin auf ihre Aufgabe vorbereitet werde. Angesichts der Komplexität des Aufgabengebietes sei dies kein einfaches Unterfangen.

 

EKR Heiß antwortet, dass das ‚Wie‘ und ‚Wann‘ der Stellenbesetzung noch nicht feststehe. Sobald diese Fragen geklärt seien und die Stelle besetzt sei, werde eine Einarbeitung erfolgen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, wiederholt, dass sie eine Person benennen könne und darüber bereits mit dem Personalleiter gesprochen habe. Da es sich um eine Vertrauensposition handele und die Eingruppierung nach EG 9 keine große Auswahlmöglichkeit unter Fachhochschul- oder Hochschulabsolventinnen zulasse, sollte auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Sie spricht sich auch für eine kurzfristige Lösung noch im Jahre 2017 aus, was die Stellvertretung im Übergang mit einem Stundenanteil von circa fünfzehn Wochenstunden angehe, denn sie werde wegen einer notwendigen Operation möglicherweise länger ausfallen.

 

 

 

KTA Rauls fragt an, ob die Ausschreibung dann den Sprung von EG 6 nach EG 9 beinhalten werde.

 

EKR Heiß bejaht dies, da die Schaffung einer Vollzeitstelle geplant sei. Mit einer entsprechenden Vertretung sei man dann gut aufgestellt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, fest, dass der Ausschuss informiert worden sei und schließt diesen Tagesordnungspunkt.