Auszug - Förderung des Breitbandausbaus im Landkreis Peine
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Heiß zeigt auf, dass es hier um eine Systementscheidung zum Breitbandausbau geht und das sogenannte „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ von der Verwaltung vorgeschlagen wird. Mit den Gemeinden ist geklärt, dass sich diese beteiligen werden. Es handelt sich hierbei um Investitionen, die über Kredite finanziert werden. Seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises wird es für diesen Teil der Haushaltssatzung der Gemeinden auch keine Einschränkungen bei der Genehmigung geben.
Herr Friehe stellt ergänzend das bisherige Verfahren dar. Es wurde zunächst eine Markterkundung durchgeführt und beraten, wo Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei waren 45.000 digitale erfasste Adresspunkte zu überprüfen, von denen 2.000 als sogenannte „weiße Flecken“ übrigblieben. Es gibt für diesen Bereich unterschiedliche Fördermittel von Bund und Land, die beide vom Landkreis in Anspruch genommen werden sollen. Herr Hartmann vom beratenden Ingenieurbüro ergänzt, dass geschätzt wird, wie sich die wirtschaftliche Lücke bei einem TK-Unternehmer beziffert. Eine andere Alternative wäre ein Betreibermodell, wenn der Landkreis die Breitbandanbindung selbst gestalten möchte, dies würde aber zu einem hohen Investitionsvolumen führen, denn einzelne weiße Flecken müssten dann miteinander vernetzt werden. Die Fördermittel werden auch als „KIP-Mittel“ bezeichnet.
KTA Rieck möchte wissen, wo das Konzept endet und ob die Datenleitungen auch bis ins Haus geführt werden. Herr Hartmann antwortet, dass die Glasfaserkabel bis ins Haus gelegt werden.
Herr Bock möchte wissen, warum die Leitungen überhaupt aktivierbar sind, ob auch der technische Standard FTCP möglich wäre und ob es sinnvoll ist, ein Leerrohrkataster zu erstellen. Hinsichtlich der Aktivierbarkeit führt Herr Scharenberg aus, dass Zuschüsse von öffentlichen Trägern wie Bund, Land usw. automatisch als Investition anzusehen und über 20 Jahre abzuschreiben sind. Die Gemeinden haben seitens des Landkreises auch einen entsprechenden Hinweis auf die entsprechende Rechtsquelle bekommen. Herr Hartmann ergänzt, dass TTCP das Ziel der Bundesregierung ist und nur über diese Technologie die 50 MBit im Upload erreichbar sind. Bei FTCP gibt es nicht nur Glasfaserkabel, sondern auch Kupferkabel, die aber auch Kosten verursachen, die an die Telekom zu bezahlen und nicht unerheblich sind. Herr Friehe ergänzt, dass demnächst bei neuen Baugebieten gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Leerrohre gesetzt werden. Herr Hartmann führt hierzu aus, dass die Telekom ihre eigenen Rohre nutzt und die Verlegung von Landkreisrohren auch wirtschaftlich sein muss, grundsätzlich hält er aber ein Leerrohrkataster für sinnvoll.
KTA Waldeck möchte wissen, ob Kosten für die Nutzer entstehen. Herr Hartmann führt hierzu aus, dass normalerweise keine Kosten entstehen, es sei denn, es handelt sich um sehr weite Entfernungen. Frau Waldeck möchte außerdem wissen, wer die weißen Flecken herausgefunden hat. Herr Friehe erklärt, dass sich diese aus den entsprechenden Markterkundungen ergeben haben.
KTA Semper sind einige Begriffe noch unklar, insbesondere, was unter „Randlagen“ und was unter „dünn besiedeltem Raum“ zu verstehen ist. Herr Hartmann erklärt, dass die weißen Flecken mit den Gemeinden abgestimmt wurden und diese Abstimmung auch zum Teil zu Veränderungen geführt hat. Zur exakten Erklärung der weißen Flecken, müsste man sich entsprechende Karten ansehen.
EKR Heiß kritisiert das Verfahren zur Breitbandförderung insgesamt, insbesondere die ständigen Neuerungen der Verfahrensvorschriften. Er bittet um Verständnis, dass er die Karten nicht öffentlich zeigen möchte, da entsprechende TK-Unternehmen dies zu ihrem Vorteil nutzen könnten.
KTA Semper hat dafür Verständnis und bittet um Darstellung in einer nichtöffentlichen Sitzung. EKR Heiß sichert zu, die Karten im Kreisausschuss vorzustellen.
Herr Hartmann führt abschließend aus, dass er davon ausgeht, das Ende 2018 der Landkreis die Maßnahme abgeschlossen hat.
KTA Marotz möchte hierzu wissen, ob Auftraggeber der Bauleistung tatsächlich der Landkreis ist oder der entsprechende Versorger. Herr Hartmann beantwortet, dass Antragsteller zumindest der Landkreis ist, wer Auftraggeber ist, kann er momentan nicht beantworten. KTA Marotz möchte daher wissen, wer konkret die Bauleistung zu erbringen hat. Hierzu führt Herr Hartmann aus, dass diese vom jeweiligen TK-Unternehmen erbracht wird. KTA Marotz fasst zusammen, dass das Lückenmodell die richtige Alternative ist und auch die Veranschlagung im Finanzhaushalt für die Gemeinden wichtig ist, damit der Ergebnishaushalt nicht in Schieflage gerät. Er geht davon aus, dass die 50 %-Zuschussleistung der Gemeinden jeweils individuell gestaltbar ist. Dies wird ihm von EKR Heiß bestätigt.
KTA Rauls möchte noch wissen, ob der einzelne Bürger auch angeschrieben wird. Dies wird von Herrn Friehe bejaht.
Der Ausschuss empfiehlt sodann einstimmig, die Vorlage zu beschließen.