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Auszug - Abschlussbesprechung zur Kreisstraßenbereisung  

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 13:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sonstige Räume
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Die Verwaltung sagt auf Vorschlag von KTA Olbrich zu, die Aufnahme des

Die Verwaltung sagt auf Vorschlag von KTA Olbrich zu, die Aufnahme des

Radweges Ohlum-Hohenhameln in das Mehrjahresbauprogramm zu prüfen.

Darüber hinaus hält KTA Streichert die Vorsehung weiterer Radwege –

Schmedenstedt zur B 65, OD Ölsburg sowie Bodenstedt nach Lengede – für

erforderlich.

KTA Laaf gibt zu bedenken, dass alternativ für den Radweg Schmedenstedt zur

B 65 ein bereits vorhandener Radweg zwischen Dungelbeck und Schmedenstedt

zur Verfügung steht.

Bei den 3 genannten Radwegen handelt es sich grundsätzlich, so Dipl.-Ing. Burg-

dorf, um Maßnahmen des Zwischenausbauprogrammes, die keines Planfeststellungs-

verfahrens bedürfen, was bei einem parallelen Bau von Radwegen erforderlich wäre.

 

Der Ausbau Gr. Ilsede/Ölsburg/Gr. Bülten wird im 3. Bauabschnitt hergestellt. Der

1. Abschnitt ist bereits erfolgt. Es wird geprüft, ob nach Fertigstellung aller Abschnitte mit der Gemeinde Ilsede ein Radfahrstreifen angelegt werden kann.

Die Frage von KTA Streichert, warum beispielsweise der Radweg Bodenstedt-Liedingen und nicht Bodenstedt-Lengede in das Programm aufgenommen wird, be- gründet Dipl.-Ing. Burgdorf mit der deutlich höheren Priorität für Bodenstedt-Liedingen.

 

Für die nächste Sitzung sieht er vor, die von KTA Streichert angesprochenen 3 Radwege einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

 

Auf Nachfrage von KTA Rüscher im Hinblick auf eine Sanierung der K 13 von Rietze zur B 214 teilt Dipl.-Ing. Burgdorf mit, dass diese im Rahmen der Straßenunterhaltung in den nächsten Jahren erfolgen wird.

 

KTA Streichert hinterfragt den Erhalt des Baumbestandes beim Ausbau der K 69 – Wense/B 214 - .

Darauf werde besonders geachtet und im Rahmen der laufenden Planungen geprüft, Abschnitte dieser Strecke neben die Fahrbahn zu legen, so Dipl.-Ing. Burgdorf.

 

Nach den Richtlinien für den Bau von Straßen ist eine Mindestbreite von 5,50 m für Straßen vorgegeben, erwidert Dipl.-Ing. Burgdorf auf die Frage von KTA Laaf im Hinblick auf die Notwendigkeit von Straßenverbreiterungen. Der Bund macht darüber hinaus eine Förderung des Straßenbaus von dem Erreichen der Mindestbreite abhängig.

 

Dipl.-Ing. Burgdorf weist darauf hin, dass besonders signifikante Abweichungen der Fragebogenauswertungen gegenüber den Entwürfen der Bauprogramme bis zur nächsten Sitzung geprüft und ggf. berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung legt hierzu eine abschließende Beschlussempfehlung für beide Bauprogramme vor.