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Auszug - Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Denkmalschutz  

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2016/091 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Denkmalschutz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Bauordnung, Raumordnung Bearbeiter/-in: Behrendt-Pittman, Gerlinde
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr KTA Fechner erläutert den CDU-Antrag und stellt fest, dass es nicht um seinen persönlichen Fall geht. Der sei erledigt. Ihm geht es grundsätzlich um den zukünftigen Umgang mit den Bürgern und um die Unterstützung durch die Behörde. Mit der vorgelegten Beschlussvorlage ist er einverstanden. Er unterstützt die Vorlage. Verschiedene Punkte seien aufzuarbeiten, was aber nicht zu lange dauern dürfe.

Die sich anschließende Diskussion der KTA ergibt: Die Antragsteller sind sehr subjektiv betroffen. Es ist nicht unbedingt die Schuld der Verwaltung. Das Problem ist die Begründung der Auflagen. Für eine „richtige“ Leitlinie sind die Umstände und Objekte zu individuell. Es kann möglicherweise nur zu einer bestimmten Umgangsweise angeleitet werden. Der Landkreis ist in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, so dass der Ansatzpunkt eher beim Land liegen muss.

Herr KBR Gemba äußert sich wesentlich zum Schluss der Diskussion. Er dämpft die Erwartungen und sieht die Zuständigkeit auch eher beim Land. Beim Denkmalschutz sind keine Planungen bzw. Hilfe hierzu seitens des LK möglich. Es handelt sich um eine Eingriffsverwaltung, die immer die Betroffenheit des Einzelnen nach sich zieht.

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt, ohne Enthaltungen.