Auszug - Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Denkmalschutz
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr KTA Fechner erläutert den CDU-Antrag und stellt fest, dass es nicht um seinen persönlichen Fall geht. Der sei erledigt. Ihm geht es grundsätzlich um den zukünftigen Umgang mit den Bürgern und um die Unterstützung durch die Behörde. Mit der vorgelegten Beschlussvorlage ist er einverstanden. Er unterstützt die Vorlage. Verschiedene Punkte seien aufzuarbeiten, was aber nicht zu lange dauern dürfe.
Die sich anschließende Diskussion der KTA ergibt: Die Antragsteller sind sehr subjektiv betroffen. Es ist nicht unbedingt die Schuld der Verwaltung. Das Problem ist die Begründung der Auflagen. Für eine „richtige“ Leitlinie sind die Umstände und Objekte zu individuell. Es kann möglicherweise nur zu einer bestimmten Umgangsweise angeleitet werden. Der Landkreis ist in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, so dass der Ansatzpunkt eher beim Land liegen muss.
Herr KBR Gemba äußert sich wesentlich zum Schluss der Diskussion. Er dämpft die Erwartungen und sieht die Zuständigkeit auch eher beim Land. Beim Denkmalschutz sind keine Planungen bzw. Hilfe hierzu seitens des LK möglich. Es handelt sich um eine Eingriffsverwaltung, die immer die Betroffenheit des Einzelnen nach sich zieht.
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt, ohne Enthaltungen.