Auszug - Satzungsänderung Kindertagespflege
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Dr. Kröckel erläutert die Inhalte der Vorlage. Herr Dr. Buhmann ergänzt auf Nachfrage, dass die Unterscheidung des Kostenbeitrags nach Gemeinden politisch gewollt ist.
Die Verringerung des Kostenbeitrags für die Gemeinde Edemissen ist auf die Ausweitung der Betreuungszeiten bei gleichbleibender monatlicher Krippengebühr zurückzuführen. Die Erhöhung für die Gemeinde Hohenhameln ergibt sich dadurch, dass die Randbetreuungszeiten in den dortigen Krippen nun kostenpflichtig sind. Die neue Gemeinde Ilsede hat auch eine neue Gebührensatzung erlassen und dort die Krippengebühren erhöht.
Frau Heuer begrüßt die Satzungsänderung sehr, weil die neue Satzung wesentlich übersichtlicher ist und auch eine merkliche Verwaltungsvereinfachung mit sich bringt. Sie schlägt abweichend von der Vorlage eine pauschal angesetzte Nachtbetreuung von 3 Stunden anstatt 2,5 vor. Herr Dr. Buhmann hält dies für vertretbar und schätzt die Mehrkosten dafür als verhältnismäßig gering ein.
Er bittet unabhängig davon noch um Anpassung des Beschlussvorschlags an die Satzungsüberschrift.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege gemäß der Anlage zu beschließen. In § 1 Abs. 3 des Satzungsentwurfs wird "2,5" durch "3" ersetzt.