Auszug - Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine
|
Wortprotokoll Beschluss |
Herr EKR Heiß bezieht sich auf Vorlage Nr. 23/2016 und ergänzt, dass die Neueinrichtung einer IGS in Edemissen die Änderung der Satzung notwendig gemacht habe. Die Besonderheit der zwei Trägerschaften im Einzugsbereich bedeute daher, dass die Stadt Peine ihre Satzung ebenfalls ändern werde.
Herr KTA Hoffmann stellt fest, dass mit der Änderung eine möglichst große Entscheidungsfreiheit für die Schülerinnen und Schüler (SuS) ermöglicht werde. Es werde damit spannend, die Anwahlen der SuS zu beobachten.
Frau KTA Heuer stellt fest, dass zwar die hier vorgelegten Änderungen grundsätzlich zu unterstützen seien, allerdings stellt sich ihr die Frage, ob die Anwahl der Burgschule ausgeschlossen sei. Ggf. müsse diese Möglichkeit deutlicher hervorgehoben werden.
Hier bemerkt Herr Göldner, dass gemäß vorliegendem Entwurf die Bodenstedt-/Wilhelmschule und die Burgschule einen Schulbezirk darstellen. Jedoch könne die Satzung des Landkreises Peine nur für die Kreisschulen, und damit nicht für die Burgschule gelten. Die Änderungen der Satzung der Stadt Peine würden laut ihm vorliegendem Verwaltungsentwurf entsprechend umgekehrt lauten. Auf Bitte von Herrn KTA Fechner wird die Stadt Peine verwaltungsseitig darauf hinweisen, die Möglichkeit zur Anwahl der Burgschule von SuS aus Edemissen in die Satzung aufzunehmen.
Auch Frau Borchert-Edeler befürchtet Verständnisschwierigkeiten bei der vorliegenden Formulierung und bezieht sich dabei auf eine Formulierung in der im Internet veröffentlichten Satzung der Stadt Peine, in der ebenfalls eine ausführliche Erklärung vermisst werde. Herr Göldner stellt fest, dass es sich hierbei um die alte Satzung der Stadt Peine handele, die eine entsprechende Definition noch nicht beinhalte.
Herr EKR Heiß betont mit Nachdruck, dass eine Satzung nach juristischen Grundsätzen rechtsverständlich zu sein habe. Darüber hinaus zeige die Praxis, dass Eltern bei etwaigen Verständnisschwierigkeiten nachfragen würden.
Frau KTA Heuer schlägt vor, eine entsprechende Presseerklärung mit ergänzenden Informationen herauszugeben.
Sowohl für Herrn Glapa wie auch für Herrn KTA Borsum stellt sich die Frage, ob die Schulfahrzeiten, die aus dieser Satzungsänderung resultierten nicht erneut überdacht werden müssten. So würde z. B. Meerdorf nach wie vor längere Wegstrecken in Kauf nehmen müssen. Auch für Frau KTA Schulz stellt sich die Frage, inwieweit nicht kreisweite Lösungen gesucht werden müssten und stückweise Änderungen wenig förderlich seien. Hier stellt Herr EKR Heiß fest, dass mit einer vollständigen Änderung der Satzung der gewünschte Erhalt aller Schulzentren nicht mehr möglich sei.
Herr Göldner betont, dass diese Diskussion bereits bei Beschluss zur Einrichtung einer IGS in Edemissen geführt worden sei. Nach Beschluss sei jetzt lediglich die notwendige Anpassung der Satzung erfolgt.
Herr KTA Hoffmann ergänzt, dass ggf. nach Einrichtung der IGS zu prüfen sei, wie sich die geänderten Rahmenbedingungen, wie z. B. freie Elternwahl und Wegfall der Laufbahnempfehlungen, auf die Anwahlen auswirken und ob eine Nachsteuerung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werde.
Herr Fechner bittet darum, der Satzungsänderung vorbehaltlich der spiegelbildlichen Darstellung in der Satzung der Stadt Peine und deren Beschlussfassung zuzustimmen. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.
Darüber hinaus bittet Herr KTA Fechner um Mitteilung, warum in Bezug auf die Trägerschaft der Burgschule nicht konform zur Trägerschaft der Grund- und Hauptschule Groß Ilsede verfahren werden könne. Hier stellt Herr EKR Heiß fest, dass diese Möglichkeit erörtert worden, jedoch landesseitig abgelehnt worden sei, da ein Landkreis grundsätzlich nicht Träger einer Grundschule sein könne.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt damit mehrstimmig, der Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine zum 01.08.2016 vorbehaltlich der spiegelbildlichen Darstellung und Beschlussfassung der Stadt Peine zuzustimmen.