Auszug - Antrag des Jugendringes zur Änderung des Leitbildes
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, das "Leitbild der Verwaltung des Fachdienstes Jugendamt des Landkreises Peine" - Stand: Mai 2015 - wie folgt zu ändern:
1.) Leitsatz 3 in Absatz 2 auf Seite 2 wird ersetzt durch "... schützt in Fällen von Kindeswohlgefährdungen zunächst parteilich das Kind. Dabei werden immer die am wenigsten einschneidenden Maßnahmen getroffen, um Kinder nicht zusätzlich zu schädigen (traumatisieren). Eltern werden darin unterstützt, sich in ihrem Verhalten gegenüber dem Kind zu verändern." und Leitsatz 5 wird gestrichen.
2.) Absatz 3 auf Seite 3 wird ersetzt durch "Die konkreten Handlungs- und Leistungsaufträge ergeben sich aus den maßgebenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder und Jugendhilfe - und dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) sowie dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), ferner dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG), dem Unterhaltsvorschussgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).“