Auszug - Resolution Fracking
|
Wortprotokoll |
KTA Sachtleben erklärt, dass die konventionelle Erdgasförderung mittlerweile ohne Fracking nicht mehr auskomme. Besondere Brisanz bestehe beim unkonventionellen Fracking, denn dort müsse diese Technologie ständig eingesetzt werden, damit überhaupt noch fossile Brennstoffe gefördert werden könnten. Die Gefahr liege darin, dass ein Chemiecocktail mit bis zu 12.000 bar in das Erdinnere eingedrückt und damit die gesamte tektonische Struktur der Umgebung zerstört werde. Alleine im Jahre 2014 hätte es vier Erdbeben in Niedersachsen gegeben, die sehr wahrscheinlich auf die Erdgasförderung zurückgehen würden. Dies räume die Bundesregierung aufgrund einer kleinen Anfrage der Linken ein. Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie bestätige seit dem Jahre 1977 60 Erdbeben. Als sehr wahrscheinlicher Auslöser werde die Erdgasförderung genannt. Im Jahre 2014 hätte es in Sickte ein Erdbeben der Stärke 5 gegeben. Das Frackingverbot sei demnach zwingend im Bundesbergbaurecht zu verankern. Heute ginge es jedoch zunächst nur darum, eine Resolution zu verabschieden. Bereits in diesem Jahr sei die erste Frackingprobebohrung in der Südheide geplant. Aufgrund der bereits erwähnten tektonischen Problematik sei Fracking in einer Region, in der seit Jahrhunderten Bergbau betrieben werde und in der vielleicht ein Endlager für Atommüll entstehe, im Hinblick auf die Sicherheitsbelange der Bevölkerung mehr als fraglich. Doch nicht nur die Erschütterungen durch das Fracking, auch der bisher noch nicht erforschte Bohrschlamm dürfte nicht außer Acht gelassen werden. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) sei ein signifikanter Anstieg von Krebsfällen zu verzeichnen, deren Ursache in der Umgebung liegen müsse. Derzeit werde ein großes Krebsregister für den gesamten Landkreis Rotenburg (Wümme) aufgelegt. Dies sollte Warnung genug sein, um heute dem vorliegenden Appell zuzustimmen.
KTA Flöge findet es wichtig, hier zu differenzieren. Technologische Entwicklungen dürften nicht bereits im Vorfeld abgelehnt werden. Fracking würde bereits seit 40 Jahren betrieben, ohne dass es die von KTA Sachtleben heraufbeschworenen Katastrophen wirklich gegeben hätte. Zudem müsse ein signifikanter Anstieg von Krebsfällen in einer bestimmten Region zunächst einmal belegt werden. Bei der Technologie des Frackings sei es durchaus möglich, sie in einem bestimmten Rahmen und unter bestimmten Auflagen zu betreiben. Fracking in Trink- und Mineralwasservorkommen dürfe nicht erfolgen. Zudem müsse die Öffentlichkeit vor der ersten Versuchsbohrung informiert und beteiligt werden. Bei der Gasförderung aus Schiefergestein und Kohleflözen müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Es müssten Kriterien für eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung bei Tiefengeothermie und Bohrlochstimulierung festgelegt werden. Auch müsste eine zwingende Beteiligung der zuständigen kommunalen Körperschaften in allen Verfahren stattfinden. Alle Bestandteile der Frackflüssigkeiten seien offen zu legen. Es müsste sichergestellt werden, dass durch die Verwendung dieser Flüssigkeiten keine Gesundheits- und Umweltgefährdung entstehe. Die Industrie müsse die Frackflüssigkeiten und Frackverfahren fortlaufend optimieren und in diesem Bereich weiter forschen. Und im Bergrecht müsse eine generelle Beweislastumkehr eingeführt werden, sodass beispielsweise im Falle einer Kontamination das Frackingunternehmen nachweisen müsse, dass die Verunreinigungen nicht im Zusammenhang mit dem Fracking stünden. Wenn diese Bedingungen erfüllt würden, sei das Verfahren durchaus vertretbar. Eine Korbacher Resolution sei hier nicht angebracht.
KTA Hoffmann merkt zunächst gegenüber KTA Fechner an, dass Resolutionen dann beschlossen werden sollten, wenn sie thematisch angebracht seien.
Nach den Ausführungen von KTA Flöge könne der heutigen Resolution nur zugestimmt werden. Es sei bekannt, dass Fracking Gefahren beinhalte. Es gelte hier aber abzuwägen, welche Risiken die Gesellschaft für welchen Nutzen bereit sei einzugehen. Es müsse die Frage gestellt werden, inwieweit es tatsächlich notwendig sei, jetzt über das unkonventionelle Fracking Erdgas zu gewinnen, wenn eigentlich das Ziel sei, fossile Energieträger nicht mehr zu benutzen. Alleine vor diesem Hintergrund sei es nicht nötig, diese Risiken einzugehen. Daher sollte sich der Kreistag in seiner heutigen Sitzung gegen jede Form von Fracking im Kreisgebiet aussprechen.
Der Kreistag beschließt mit 28 Ja-Stimmen bei 16 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen:
Dem Resolutionsantrag wird zugestimmt.