Auszug - Wiederbestellung zum Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Peine
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Der Kreistag des Landkreises Peine als Träger der Sparkasse stimmt gemäß § 9 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) dem Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Peine vom 19.11.2015 zu,
Herrn Sparkassendirektor
Jürgen Hösel
im Anschluss an die jetzige Bestellung für die Zeit vom 01.08.2016 bis 30.11.2018 wieder zum Mitglied des Sparkassenvorstandes zu bestellen. Die sparkassenrechtliche Bestellung erlischt mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Gleichzeitig stimmt der Träger gemäß § 16 Abs. 2 NSpG dem Beschluss des Verwaltungsrates zu, Herrn Hösel für die gleiche Zeit wieder zum Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Peine zu bestimmen.