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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat verweist auf die ausliegenden Namensschilder, die das Kennenlernen der Kreistagsabgeordnet

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat verweist auf die ausliegenden Namens­schilder, die das Kennenlernen der Kreistagsabgeordneten untereinander erleichtern sollten. Sie bittet, diese künftig bei den Kreistagssitzungen zu tragen.

 

Eine weitere Neuerung sei, dass Frau Scholz aus der Kreisverwaltung künftig den Einwohnern auf der Empore ein Mikrofon zur Verfügung stellen werde, um eine Verbesserung der Akustik bei der Einwohnerfragestunde zu erreichen.

 

Herr Matthias Schwang bittet um Auskunft, ob  der Landkreis Peine das 150. Jubiläum des Gründungstages der Ilseder Hütte im September 2008 mit 100.000,- € unter­stütze. Warum würden für eine Festlichkeit dieser Art, die wahrscheinlich nicht von allen Schichten der Bevölkerung besucht werden könne, Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn andererseits die beantragten Weihnachtsgeschenke für die Kinder von SGB-II-Empfängern abgelehnt worden seien.

 

Landrat Einhaus bestätigt, dass die Kreisverwaltung einen Betrag von 100.000,- € für dieses Jubiläum zur Verfügung gestellt hätte. Es sei eine Verpflichtung des Landkreises, die Auswirkungen einer 150-jährigen Stahlindustrie auf diese Region darzustellen. Im Gegensatz hierzu handele es sich bei der Zurverfügungstellung von Weihnachtsgeschenken für Kinder von SGB-II-Empfängern um eine freiwillige Leistung von ca. 170.000 ,- €, die aufgrund der finanziellen Situation des Landkreises nicht übernommen werden könne.

 

Matthias Schwang fragt weiter an, warum Eingliederungsvereinbarungen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen würden.

Dr. Buhmann entgegnet, dass in diesen Fällen eine Rechtsbehelfsbelehrung gesetzlich vorgeschrieben sei.

 

Herr Ulrich Boes weist darauf hin, dass der Fachdienst Arbeit einen Beratungs- und Ermittlungsdienst eingerichtet hätte, um ALG-II-Empfänger hinsichtlich ihrer Arbeitswilligkeit zu überprüfen. Er äußert die Befürchtung, dass dies zu Diffamierungen führen könne.

 

Dr. Buhmann gibt zu Bedenken, dass dieser Beratungs- und Ermittlungsdienst schon vor der Einführung des SGB-II bestanden hätte. Inzwischen sei er gesetzlich sogar vorgeschrieben. Die Gefahr einer Diffamierung werde seitens der Kreisverwaltung als gering angesehen, da Hinweise mit der entsprechenden Distanz behandelt würden.

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat fügt hinzu, dass der Landkreis Peine dennoch jederzeit für Hinweise einer möglichen Diffamierung offen sei.

 

Herr Boes bittet um Auskunft, warum bei der Übernahme der Heizkosten für ALG-II-Empfänger nicht auch die Stromkosten für den Brennerbetrieb berücksichtigt würden.

Herr Sommer erklärt, dass die Kosten für den Individualstrom, wie gesetzlich vorgeschrieben, im Regelsatz enthalten seien.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

- KT 21.03.2007 -