Auszug - Informationen der Verwaltung
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Wortprotokoll |
FBL Dr. Buhmann gibt bekannt, dass nunmehr für die Teilnahme am Bundesprogramm ‚Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ für sehr arbeitsferne Personen‘ 43 genehmigte Stellen zur Verfügung stehen. Das Projekt sei auf drei Jahre befristet. Der Landkreis Peine erhalte für seine Teilnahme 1,8 Millionen Euro. Von der Teilnahme und dem Betrag würden besonders die Träger Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbh (BBg), Labora und Caritas profitieren.
Des Weiteren berichtet FBL Dr. Buhmann darüber, dass der Fachdienst Jugendamt einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro vom Land Niedersachsen für das Projekt ‚Bus der Begegnung‘ akquiriert habe. Der Bus werde von der Firma Mundstock gesponsert. Das Projekt sei ein niederschwelliges Angebot, bei dem sich Deutsche und Flüchtlinge begegnen sollen. Der Bus werde durch den Landkreis fahren und als Begegnungsstätte fungieren. Es gebe bereits Reservierungen von einzelnen Gemeinden.
Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bezieht sich auf die Diskussion über die Finanzierung der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen und weist den Ausschuss erneut auf die Notwendigkeit des Schutzes von Flüchtlingsfrauen hin. Nach massiven Forderungen an die Landesregierung, unter anderem in Form von Parlamentarischen Anfragen aus Koalition und Opposition sowie mehreren Gesprächen, die die ‚Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (lag)‘ mit dem Niedersächsischen Sozialministerium geführt hat, hat dieses gemeinsam mit dem Niedersächsischen Innenministerium ein Konzept für den Schutz von Frauen und Kindern in den Aufnahmeeinrichtungen entwickelt. Hintergrund seien verstörende Meldungen, dass gerade Frauen und Kinder, die sowohl in ihren Herkunftsländern als auch auf der Flucht bereits Gewalt und sexuelle Gewalt erfahren mussten, auch in den Aufnahmeeinrichtungen keinen wirklichen Schutz haben. Nach den Empfehlungen der Niedersächsischen Landesregierung soll es künftig eine separate Unterbringung von Frauen mit Kindern und von alleinstehenden Frauen geben, die Sanitäranlagen sollen geschlechtergetrennt vorgehalten werden, Frauen sollen Rückzugsräume angeboten werden ohne Zutrittsrechte für Männer. Beim Betreuungspersonal der Einrichtungen wird ein Personalschlüssel von 1:75 angestrebt. Helfer/innen sollen mit den Grundzügen des geltenden Rechts vertraut sein, beispielsweise dem Verbot von Gewalt gegen Frauen und Kinder, der Nicht-Tolerierbarkeit von Schlägen als Erziehungsmethode, der Funktion der Polizei usw. Zudem sollen die Helfer/innen über bestehende Unterstützungsangebote wie beispielsweise über die Arbeit des Peiner Frauenhauses, der ‚Beratungs- und Informationsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS)‘, des Vereins Heckenrose und andere. Das Konzept beinhalte zudem eine bessere Ausstattung für diese Beratungsstellen, indem auf Antrag Dolmetscher/innen finanziert werden. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, betont, dass der Landkreis Peine ebenfalls aufgefordert sei, diese Standards für seine Erstaufnahmeeinrichtung in der Ilseder Gebläsehalle umzusetzen.
Anlässlich der Vorfälle in der Silvesternacht in Köln und anderen Großstädten (Anmerkung des Protokollführers: Gemeint sind Hamburg, Stuttgart, Frankfurt am Main und Berlin) gibt die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bekannt, dass beim Thema ‚Flüchtlinge und Gleichberechtigung der Geschlechter‘ viel Aufklärungsarbeit geleistet werden müsse. In Norwegen gebe es beispielsweise seit mehreren Jahren ein Anti-Aggressionstraining für vorwiegend arabische Migranten. Sie weist darauf hin, dass sie ihren jährlichen Frauenempfang unter das Thema ‚Die besondere Situation von geflüchteten Frauen – Frauenrechte dürfen nicht auf der Strecke bleiben‘ gestellt und die Journalistin Katja Auer von der Bayernredaktion der ‚Süddeutschen Zeitung’ als Referentin eingeladen habe. Diesen Frauenempfang veranstalte sie in Kooperation mit Frau Emine Öztürk, Leiterin der ‚Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe‘. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erwähnt, dass die ‚Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros‘ einen offenen Brief zur massenhaften Gewalt an Frauen in der Silvesternacht in Köln und Hamburg verschickt habe, der eine Aufklärung und konsequente Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen, eine Sicherstellung notwendiger Hilfen und Unterstützung der Opfer der Übergriffe, die Schließung der noch bestehenden Lücken im Strafrecht sowie breit angelegte Präventionsmaßnahmen, die sich insbesondere an Jungen und Männer richten und in bestehenden Programmen wie beispielsweise Integrationskursen verankert werden, fordere. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, teilt mit, dass sie dieses Thema in der nächsten AGAS-Sitzung vertiefen wolle.
Da keine weiteren Informationen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.