Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2016 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt
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Wortprotokoll Beschluss |
Fachbereichsleiter (im Folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann verweist auf die Vorlage sowie auf die Tischvorlage. Der Haushaltsentwurf sei jedoch bereits überholt, weil die Entwicklung der Flüchtlinge zwischenzeitlich zu gravierenden Veränderungen geführt habe. Der alte Entwurf sah noch einen Fehlbetrag in Höhe von 2,8 Millionen Euro vor, was die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts erforderlich mache. Dies sei derzeit angesichts der Flüchtlingssituation schwierig. Als Beleg schließt FBL Dr. Buhmann einen Rückblick auf die Situation der Kommunen zu Beginn des Jahres 2015 an und verweist anschließend auf die aktuelle Situation. Vor diesem Hintergrund seien drei Schlüsse zu ziehen: 1. Notwendiges vor Wünschenswertem, 2. Ausgaben für die Flüchtlinge dürfen nicht zu Lasten anderer Bevölkerungsgruppen gehen, 3. Das Gesamtbudget muss mit der Zielsetzung Konsolidierung im Blick sein. Angesichts dieser Problemlage und da die Veränderungen das Budget, den Stellenplan und die Zuschüsse betreffen, regt FBL Dr. Buhmann eine zusätzliche Ausschusssitzung am 11. Januar 2016 mit verkürzter Ladungsfrist an. Anschließend gibt er einen Überblick bezüglich der finanziellen Entwicklung sowie der Entwicklung im Stellenplan für die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt und erläutert einzelne Hintergründe. Danach wendet er sich den Zuschüssen zu und erklärt, dass diese, soweit nichts anderes beantragt wurde, wegen der Tarifsteigerung um zwei Prozent erhöht worden sind. Es folgt ein kurzer Überblick, bei welchen Zuschüssen erhöht wurde. Bezüglich des Frauenhauses fügt er ergänzend hinzu, dass in der Aufstellung nur die vom Fachdienst Soziales geleistete Zuschusszahlung enthalten sei, daneben gebe es aber individuelle Einzelrechnungen, die vom Jobcenter beglichen werden, da dieses die Möglichkeit habe, von den Herkunftskommunen der auswärtigen Bewohnerinnen des Frauenhauses eine Erstattung zu fordern. Insgesamt werde das Frauenhaus im Jahre 2015 den beschlossenen Betrag in Höhe von 152.000 Euro erhalten. Im Jahre 2016 werde dann analog verfahren. Neben den bereits bekannten Zuschüssen seien kurzfristig weitere Anträge eingegangen, die zum Teil der Beschlussvorlage beigefügt beziehungsweise als Tischvorlage verteilt worden seien. Hierzu habe die Verwaltung die Meinungsbildung wegen der Kürze der Zeit teilweise noch nicht abgeschlossen. Nach einem kurzen Überblick bezüglich der möglichen Positionierung der Verwaltung regt er an, diese Thematik in der zusätzlichen Sitzung am 11. Januar 2016 zu behandeln.
Der Vorsitzende, KTA Möhle stellt die Frage, ob die Ausschussmitglieder mit einer zusätzlichen Sitzung am 11. Januar 2016 einverstanden seien. Mit 11 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Vorschlag angenommen.
KTA Dr. Klinke fragt an, ob es bezüglich der erst kürzlich eingegangenen Zuschussanträge vor der zusätzlichen Ausschusssitzung Empfehlungen der Verwaltung geben werde.
FBL Dr. Buhmann bejaht dies.
KTA Dr. Klinke erklärt, dass derzeit sehr viele Personen und Organisationen Geld für die Flüchtlingsarbeit begehren. Er halte es für notwendig, die Aktivitäten zu bündeln, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
FBL Dr. Buhmann erwidert, dass der Landkreis Peine wie alle anderen auch von der Entwicklung überrascht worden sei. Deshalb müsse sich vieles jetzt erst einspielen, aber selbstverständlich wolle man Transparenz über die Geldflüsse schaffen.
KTA Waldeck verweist auf die Formulierung ‚Notwendiges vor Wünschenswertem‘. Vor diesem Hintergrund fragt sie nach der Nachfrage bezüglich der Ehrenamtskarte.
Herr Spiller erklärt, dass rund 160 Ehrenamtskarten zuzüglich circa 70 Verlängerungskarten ausgegeben worden seien. (Anmerkung des Protokollführers: Die Zahlen lauten mit Stand vom 25. November 2015: 158 ausgegebene Ehrenamtskarten plus 71 Verlängerungskarten.)
KTA Flöge verweist auf eine Artikel in der ‚Peiner Allgemeinen Zeitung‘ von diesem Tage. Darin heißt es, dass das Land Niedersachsen die Erstaufnahmeeinrichtungen in den Kommunen beenden wolle. Er wünscht zu wissen, welche Auswirkungen das auf den Landkreis Peine habe, insbesondere auf die Stellen, die ja bereits zum Teil als Vorleistung geschaffen worden sind.
FBL Dr. Buhmann hält es für fraglich, ob das Land die selbstgewählte Zielvorgabe einhalten und tatsächlich bis Ende Dezember die Erstaufnahmeeinrichtungen in den Kommunen schließen werde. Er halte diesen Zeitraum für zu kurz. Wenn es dazu kommen sollte, würde die Gebläsehalle in der Gemeinde Ilsede nicht mehr benötigt werden. Allerdings weise das Land auch weiterhin den Kommunen Flüchtlinge zu, so dass der Landkreis Peine eine bestimmte Quote aufnehmen müsse. Im Jahr 2016 werde der Landkreis bei 4.600 Personen zuständig für deren Unterbringung, Integration und andere Aufgaben. Dafür werde weiterhin Personal gebraucht. Die Kosten für die Belegung der Gebläsehalle werden separat mit dem Land abgerechnet und diese Kosten würden dann wegfallen.
KTA Meyermann räumt ein, dass es Unwägbarkeiten beim Haushalt gebe, so dass es Sinn mache, mit der Beschlussfassung noch etwas zu warten. Sie betont, dass die Flüchtlinge gut aufgenommen werden, und findet es toll, wie die Ehrenamtlichen arbeiten. Bezüglich der Zuschüsse möchte sie wissen, ob der Kriseninterventionsdienst darin enthalten sei, da er thematisch dazu gehöre. Des Weiteren begehrt sie zu erfahren, wie die Zahlen beim Bildungs- und Teilhabepaket zustande kommen. Außerdem stellt sie in Sachen Gesundheitsregion die Frage, ob im Haushalt Mittel für eine Integrations-App enthalten seien. In anderen Kommunen gebe es so etwas bereits und sie halte es für sehr sinnvoll.
FBL Dr. Buhmann antwortet zunächst, dass der Zuschuss für den Kriseninterventionsdienst in Höhe von 100.000 Euro im Budget des Gesundheitsamtes enthalten sei. Bezüglich der Integrations-App betont er, dass sich der Landkreis Peine an anderen Kommunen orientiere. Eine solche App werde wohl schneller als bisher geplant kommen.
Herr Heinisch erläutert das Zustandekommen der Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die Änderungen seien demnach auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen, die eine andere Zuordnung der Werte erforderlich mache.
KTA Lächelt wünscht zu wissen, wann die Gesundheitskarte für Flüchtlinge definitiv eingeführt werde.
FBL Dr. Buhmann verweist auf seine kommenden Ausführungen unter Tagesordnungspunkt 8 und bittet um etwas Geduld.
KTA Konrad unterstreicht die Aussage von FBL Dr. Buhmann, dass man sich von dem Notwendigen und nicht von dem Wünschenswerten leiten lassen müsse. Zudem sprechen immer mehr Menschen ihn und andere Politiker/innen an, weil sie den Eindruck haben, dass für die Flüchtlinge sehr viel getan werde, während andere Bevölkerungsgruppen leer ausgehen würden. Diesem Eindruck müsse entgegengetreten werden. Bezüglich der vorliegenden Zahlen und Daten wünscht er zu wissen, warum im Bereich der Heimaufsicht keine 100 Prozent Leistung erbracht wurde. Da im Jahre 2014 die Leistungserbringung bei 73 Prozent gelegen habe, will er zudem wissen, wie der Stand im Jahre 2015 sei, denn die Heimaufsicht sei ein sehr wichtiges Thema, das auch die Öffentlichkeit stark berühre.
Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter antwortet, dass im Jahre 2015 wohl keine 90 Prozent erreicht werden, aber das Ergebnis von 2014 werde wohl übertroffen werden. Als Begründung führt er an, dass es Einrichtungen gebe, in denen es öfter Beschwerden gebe, so dass die Heimaufsicht das Augenmerk verstärkt auf diese Einrichtungen und ihre Träger richte. Das koste natürlich Zeit, so dass dann im Laufe eines Jahres nicht alle Einrichtungen aufgesucht werden können.
Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Lange bezieht sich auf die Senkung der Eingliederungsleistung um 74.000 Euro im Bereich des Jobcenters und stellt die Frage, ob es sich dabei um eine pauschale oder um eine konkrete Kürzung handele.
Herr Heinisch antwortet, dass die Kürzung mit dem Auslaufen des Projekts ‚50 Plus‘ vorgenommen worden sei.
FDL Schröter weist im Bereich des Fachdienstes Soziales auf einen Übertragungsfehler bei den Ist-Zahlen hin (S. 226). Hier habe man für das Jahr 2014 fälschlicherweise die Werte des ersten und zweiten Halbjahres addiert. Dieser Irrtum sei aber unproblematisch, da der Wert des Jahres 2014 nur nachrichtlichen Charakter habe.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verweist der Vorsitzende, KTA Möhle, auf die zusätzliche Sitzung am 11. Januar 2016 und schließt diesen Tagesordnungspunkt.
Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 34, Ziffern 3.1 bis 3.4) und dem Doppischen Produkthaushalt 2016 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 224 bis 288 und 329 bis 342), zuzustimmen.