Auszug - Überörtliche Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Sparkassengesetz (NKPG); Handlungsoptionen von Kommunen hinsichtlich ihrer Sparkassen
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Wortprotokoll |
KTA Kramer bemängelt die fehlende neutrale Formulierung und den Nutzen des vorliegenden Berichtes. Auf Seite 34 sei unter Textziffer 113 der Hinweis aufgenommen worden, dass nur eine Kommune die Höhe der noch bestehenden Gewährträgerhaftung für ihre Sparkasse kennen würde. Zudem gäbe es Haftungsverpflichtungen auch nach Abschluss der Gewährträgerhaftung der Kommunen. KTA Kramer fragt aus diesem Grunde an, ob der Landkreis Peine über die Risiken informiert sei und diese entsprechend bewerten könne.
Landrat Einhaus stellt fest, dass dieser Bericht seiner Meinung nach der Einzige sei, der in den letzten 16 Jahren in dieser Form erstellt worden sei. Über Form und Inhalt werde er sich hier nicht näher äußern. Die Verbände hätten die Art und Weise der Prüfung jedoch auch mit kritischen Worten bedacht. Der Vorstand der Kreissparkasse berichte selbstverständlich im Verwaltungsrat immer sehr intensiv über die Situation und die Geschäftslage der Kreissparkasse. In diesem Zusammenhang sei in größeren Abständen natürlich auch über die Gewährträgerhaftung berichtet worden. Der letzte Bericht liege durch den Auslauf der Gewährträgerhaftung schon eine ganze Weile zurück. Welche Restgröße hier noch vorhanden sei, werde dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der Kreistag nimmt im Anschluss von der Informationsvorlage Kenntnis.