Inhalt

Auszug - Anfragen und Anregungen a) Sachstandsbericht Verwendung der Ersatzgelder b) Sachstandsbericht Fuhsewiesen Klein Ilsede  

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Ersatzgelder:

Frau Schneider berichtet, dass sich seit November 2014 finanziell nicht viel bewegt habe. Bisher seien von ca. 600.000,00 € Ersatzgeld ca. 130.000,00 € ausgegeben worden. Mit weiteren 10.000,00 € würde ein Projekt des NABU an den Lengeder Teichen gefördert werden. Als neues Projekt sei in Zusammenarbeit mit dem Unterhaltungsverband „Obere Fuhse“ eine größere Maßnahme am Kaskadenwehr Lengede geplant. Hier ist eine Laufverlängerung der Fuhse auf landkreiseigenen Flächen mit Auenentwicklung vorgesehen. Diese Fließgewässerentwicklung wird bei einer Förderzusage von 80 Prozent der Kosten des Landes und weiterer Mittel des UHV einen Zuschuss von voraussichtlich etwa 60.000,00 € aus Ersatzgeld erforderlich machen. Weitere Projekte im Bereich der Schwarzwasserniederung, des Großen Beek und einer möglichen Flurbereinigung der Erse werden sind ebenfalls in der Planung. Zusätzliche Gelder sind durch den Bau der Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens noch zu erwarten.

 

 

Fuhsewiesen:

Frau Schneider erläutert, dass das Gebiet seine Wertigkeit erst nach der Einstellung der Grundwasserabsenkung durch die Ilseder Hütte in den 1990ern entwickeln konnte. Es kam zur Torfsackung in dem Niedermoorbereich und zahlreiche seltene Vogelarten siedelten sich in kürzester Zeit dort an (z.B. Tüpfelsumpfhuhn, Schilfrohrsänger, Rohrweihe). Das Gebiet erfüllt nach Prüfung der Staatlichen Vogelschutzwarte die Kriterien als Brutvogellebensraum mit nationaler Bedeutung, nicht jedoch die landesweiten Kriterien für die Erklärung als europäisches Vogelschutzgebiet. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für den Hochwasserschutz hat der Unterhaltungsverband „Obere Fuhse“ Flächen gekauft. Es ist geplant, den natürlichen Retentionsraum an die Hochwasserdynamik der Fuhse anzuschließen (gezieltes Wassermanagement, Schlitzungen des Fuhsedeiches, Polderbildung unter teilweiser Einbeziehung der vorhandenen Wege). Dadurch würden sich Synergien für Natur- und Hochwasserschutz ergeben. Ziel sollte eine Auenentwicklung sein, bei der die Diskussion um den Neuen Graben, der Ortsentwässerung Klein Ilsede und der Stabilität des Bahndammes zu berücksichtigen ist. Aktuell besitzt das Gebiet den Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet. Große Teile des Gebietes gemäß §30 BNatSchG als besonders geschütztes Biotop zusätzlich geschützt. Eine hohe Schutzwürdigkeit liegt vor. Eine zusätzliche Schutzbedürftigkeit ist fraglich (bestehender Schutzstatus, viele Flächen im öffentlichen Eigentum). Wenn es politisch gewollt ist, dann kann das Gebiet auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die ordnungsgemäße Gewässer­unterhaltung muss jedoch auch in diesem Fall gewährleistet sein. Vorrangig sind jedoch zunächst die Natura 2000-Gebiete abzuarbeiten.

 

 

KTA Fechner möchte in dem Zusammenhang wissen, wer die Kosten des Unterhaltungsverbandes trägt. Herr Gemba weist darauf hin, dass die Kosten von den Anliegern des Gewässers und den Gemeinden refinanziert werden. KTA Fechner möchte dann noch wissen, ob nach einer Ausweisung als Naturschutzgebiet die Kosten weiterhin vom Unterhaltungsverband übernommen werden. Dies wird von Frau Schneider bejaht. Zusätzlich führt sie an, dass ggf. eine Aufstufung des Neuen Grabens zu einem Gewässer zweiter Ordnung denkbar und bei einem umsetzbaren schlüssigen Gesamtkonzept vom UHV unterstützt werden würde. Unterhaltungspflichtig für diesen Graben ist zzt. der Realverband Klein Ilsede. Bei einer Aufstufung würde der Unterhaltungsverband „Obere Fuhse“ unterhaltungspflichtig werden. Der Unterhaltungsverband könnte die Entwicklungsmaßnahme durch das Auenprogramm des Landes voraussichtlich fördern lassen. Herr Gemba betont, dass bei einer Entwicklung die Synergien wichtig seien und man auch die Kubatur, die Hydrologie und den Retentionsraum betrachten muss.

 

 

KTA Streichert erläutert, dass das Gebiet seit Anfang der 90er Jahre die Wertigkeit eines Naturschutzgebietes besitze, aber seit 25 Jahren keines ausgewiesen werde. Man müsste aus seiner Sicht das Gebiet zu einem europäischen Vogelschutzgebiet weiterentwickeln. Er sieht das Polderkonzept kritisch, da der Aufwand der Baumaßnahmen das Gebiet negativ beeinträchtigt und die Pflanzenschutzmittel aus der Fuhse bei Hochwasser in die Auen getragen werden würden.

 

KTA Weyberg findet es schön, dass sich das Gebiet so entwickelt hat. Sie möchte wissen, was sich konkret durch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet ändere. Schließlich gebe es dringendere Probleme als diese Ausweisung. Hierauf entgegnet KNB Kuklik, das die Auffassung von KTA Weyberg falsch sei. Eine Unterschutzstellung sollte so schnell wie möglich und nicht erst wenn es erforderlich erscheint erfolgen. Er erinnert an das Verfahren zur Trassenfindung der Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar. Dabei war auch eine Trassenführung durch das Gebiet möglich gewesen. Die Verwaltung hätte hiergegen nichts machen können und eine Ausweisung wäre auch nicht mehr rechtzeitig möglich gewesen. Letztlich sei die Trasse wegen eines Bodenabbauantrages von Handorfer Seite nicht in Frage gekommen. Auch er beurteilt das Poldersystem als problematisch. Er erinnerte die Fraktion SPD/Bündnis‘90/Die Grünen an die geschlossene Koalitionsvereinbarung. Danach soll eine Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet erfolgen.

 

 

KTA Baumeister stellt fest, dass der Ausschuss über den Sachstand informiert sei und weitergehende Sachanträge, die nicht vorlägen.

 

 

Kompensationsmaßnahmen:

Frau Schneider berichtet, dass bisher nur ca. 25 Prozent kontrolliert werden und bei diesen Kontrollen festzustellen war, dass bei 80 Prozent der Maßnahmen die Vorgaben und Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Hieraus ergäbe sich der Bedarf nach einer Intensivierung der Kontrollen. Die Kontrolle von Ausgleichsflächen für Baugebiete ist hiervon nicht erfasst, da dies in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt. Beim Kompensationsflächenkataster konnten die technischen Voraussetzungen jetzt geschaffen werden es werden jetzt die Flächen entsprechend der begrenzten zeitlichen Ressourcen erfasst.

 

 

KTA Fechner möchte in dem Zusammenhang wissen, wo er eine Übersicht der Ausgleichsflächen herbekommen könne. Ihn interessiert, wie sichergestellt ist, dass die Flächen nicht doppelt als Ausgleichsflächen genutzt werden. Herr Gemba erläutert hierzu, dass die Flächen aus den Akte in das GIS-System übertragen werden und dann kartografisch schnell nachvollzogen werden könne, ob die Fläche für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen schon verwendet wurde.

 

 

KTA Baumeister möchte gern wissen, ob die personellen Ressourcen ausreichen. Herr Gemba erklärt, dass mit Blick auf die Haushaltsplanungszahlen ein sehr starker finanzieller Druck bestehe. Man müsse jetzt schauen, wie man maßvoll Prioritäten setzt.

 

 

Klimaschutzagentur:

KTA Weyberg bittet Herrn Gemba um einen Sachstandsbericht zur Klimaschutzagentur. Herr Gemba berichtet daraufhin von der personellen Konzeption und den Verhandlungen mit der Wito hinsichtlich der Räumlichkeiten und der Übernahme der Buchführung. Der Förderbescheid liegt noch nicht vor. Die Ausschreibung der Stellen sei erfolgt, jedoch sei die Resonanz recht mager. Die Personalauswahlen erfolgen voraussichtlich im Oktober. KTA Weyberg bittet darum, zur nächsten Ausschusssitzung eine Vorlage zur Ausrichtung und Ausgestaltung der Klimaschutzagentur zu erstellen. Hierbei sollen auch die Punkte Zusammenarbeit, Synergien, Projekte und Begleitung durch die Politik aufgearbeitet werden.

 

 

KTA Streichert bittet in einer der nächsten Sitzungen um einen Bericht zur Pflanzenschutzmittelbelastung des Grundwassers. Er bittet ebenso über eine Digitalisierung des Landschaftsrahmenplanes nachzudenken. Es müsse auch eine Überarbeitung des Landschaftsrahmenplanes initiiert werden. KTA Weyberg weist darauf hin, dass ein gleichlautender CDU-Antrag vor Jahren aus Kostengründen abgelehnt wurde. KTA Streichert bittet deshalb um Vorlage einer realistischen Kostenermittlung. Ebenso bittet er um einen Bericht zum Sachstand der Schießstände Luhberg / Trentelmoor.