Auszug - Einbringung der struckturpolitischen Betrachtung zu den Entwicklungsperspektiven des Landkreises Peine im Verflechtungsraum Hannover-Braunschweig
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Wortprotokoll |
Landrat Einhaus begrüßt die zahlreichen Gäste und zeigt sich erfreut über das große Interesse an der Weiterentwicklung des Landkreises Peine.
Er betont zunächst, dass von seiner Seite heute keine Empfehlung erfolgen werde. Vielmehr ginge es darum, in der heutigen Sitzung die Ergebnisse aus den zahlreichen Gesprächen, den Arbeitsgruppen sowie dem Fachwissen und der Erfahrung des Landkreises Peine zu präsentieren. Diese Ergebnisse würden eine Grundlage für die weiteren Beratungen in den nächsten Wochen bilden, bevor nach derzeitigem Plan in der Kreistagssitzung am 22. Juli eine Entscheidung herbeigeführt werde.
Landrat Einhaus äußert in diesem Zusammenhang die Hoffnung, dass mit den folgenden Ausführungen ein konstruktiver Beitrag für eine gute und ergebnisoffene Diskussion im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises geliefert werden könne (Anmerkung der Protokollführerin: Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt.). Parallel zu den heute an die Mitglieder des Kreistages ausgehändigten Untersuchungsergebnissen würden diese auch auf der Homepage zur Kreisfusion eingestellt werden.
Die Diskussion im Land Niedersachsen in den letzten Jahren sei der Grund für den Kreis Peine gewesen, sich in dieser Angelegenheit auf den Weg zu begeben. Seit Abschaffung der Bezirksregierungen und teilweise auch davor gebe es, insbesondere im Raum Braunschweig, eine Diskussion, inwieweit eine verfasste Großregion das Ziel für kommunale Strukturen sein sollte. Hierzu hätte es einen intensiven Vorstoß des damaligen Oberbürgermeisters von Braunschweig zusammen mit der IHK mit dem Ziel gegeben, eine verfasste Großregion zu etablieren. Der Rat der Stadt Braunschweig hätte schon vor der Entscheidung des Landkreises Peine im Dezember 2013 zwei Beschlüsse gefasst mit dem Ziel, eine verfasste Großregion zu platzieren.
Bei der Analyse seien zudem die Zukunftsverträge, die das Land mit der kommunalen Familie abgeschlossen hätte, zu berücksichtigen gewesen. Diese hätten zum Ziel, mit Hilfe von Finanzmitteln Gebietskörperschaften dazu zu bewegen, in einem freiwilligen Kontext zu fusionieren, um hierdurch die Gebietsstrukturen in Niedersachsen weiter zu optimieren. Im Landkreis Peine seien die Gemeinden Ilsede und Lahstedt mit Hilfe des Zukunftsvertrages und der entsprechend vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel eine Fusion eingegangen. Der Zukunftsvertrag sei ursprünglich mit der alten Landesregierung verabschiedet worden. Die alte Landesregierung hätte in der Schlussphase auch immer schon zu verstehen gegeben, dass das Land Niedersachsen irgendwann gefordert sei einzugreifen, sofern das freiwillige Angebot von den Kommunen nicht genutzt würde. Die neue Landesregierung hätte sich dazu verpflichtet gesehen, diesen Zukunftsvertrag fortzuführen, weil einige Fusionen im Lande in den vorgegebenen Zeiträumen nicht hätten zu Ende gebracht werden können. Zurzeit herrsche bei Fusionen noch das Prinzip der Freiwilligkeit, auch wenn von Seiten des Landes hierfür keine Finanzmittel mehr zur Verfügung gestellt würden.
Landrat Einhaus weist darauf hin, dass auch in der alten Landesregierung die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag zur Einrichtung einer Enquetekommission gestellt hätte. Es gebe also seit geraumer Zeit parteiübergreifend eine Diskussion auf Landesebene zu diesem Thema.
Aktuell gebe es einen parteiübergreifenden Antrag von der CDU und der SPD aus der Region Braunschweig, eine Enquetekommission im Raum Braunschweig ergänzend um Hildesheim einzurichten.
Im Ergebnis sei festzustellen, dass auf allen Ebenen Handlungsbedarf gesehen werde, aber unter dem Gesichtspunkt des Zukunftsvertrages 2 herrsche derzeit das Prinzip der Freiwilligkeit.
Die vorliegende Analyse beziehe sich im Wesentlichen auf mehrere Gutachten, die zu diesem Thema vorliegen würden. Deshalb sei in der Analyse auch kein umfangreicher statistischer Teil zu finden. Die alte Landesregierung hätte ein umfängliches Strukturgutachten an das Institut für Europa- und Staatswissenschaften, das sogenannte Hesse-Institut, in Auftrag gegeben, in dem das Land Niedersachsen zwei Jahre lang nach Gebietskörperschaften mit Stabilisierungsbedarf durchleuchtet worden sei. In einem zweiten Gutachten hätte dasselbe Institut den Raum Braunschweig untersucht und Vorschläge zur Neuordnung des Raumes unterbreitet. Im Ergebnis sei Herr Prof. Hesse zu der Aussage gekommen, dass eine Großregion Braunschweig in der Fachwelt nicht mehr diskutiert werde, politisch nur sehr schwer durchsetzbar sei und verfassungsrechtlich zu Bedenken Anlass gebe. Er hätte vielmehr vorgeschlagen, Teilräume im Raum Braunschweig zu errichten. Dieser Vorschlag sei auch die Grundlage für die Entscheidung des Kreistages gewesen, auf die Landrat Einhaus später noch eingehen werde.
Auch von der Ruhr-Universität gebe es einige Gutachten zum Thema. Eines beziehe sich auch auf den Raum Braunschweig, das im Ergebnis zu einer ähnlichen Analyse gekommen sei wie Herr Prof. Hesse. Demnach sei ein Großraum Braunschweig nur schwer zu realisieren, weil es dann notwendig wäre, Gemeinden von einer Größenordnung von 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auszugestalten. In einem zweiten Gutachten sei Herr Prof. Bogumil, beauftragt durch den ZGB, in Verbindung mit der Analyse, welche Aufgaben auf einen zukünftigen Regionalverband zu übertragen wären, ebenfalls zu der Aussage gekommen, dass eine verfasste Großregion nicht in Sichtweite sei und dies auch in absehbarer Zeit nicht für realistisch gehalten werde. Zudem sei unter dieser Ebene die Bildung von Teilregionen „unabdingbar“.
Der Landkreis Peine hätte zudem selber ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich im Wesentlichen auf die Haushaltsdaten der Landkreise Hildesheim und Peine beziehen würde und ebenfalls in die Analyse mit eingegangen sei. Für die regionalstatistischen Daten würden durch die bisherigen Gutachten genügend Aussagen vorliegen.
Der Kreistag des Landkreises Peine hätte im Oktober 2013 mit großer Mehrheit den Auftrag an den Landrat gerichtet, Verhandlungen mit Nachbarkommunen aufzunehmen. Die Formulierung sei seinerzeit noch sehr offen gehalten gewesen, um zu dokumentieren, dass der Landkreis Peine bereit sei, mit allen Nachbarn, die dem Landkreis eine gute Perspektive böten, in Verhandlungen zu treten.
Nachdem die Kreisverwaltung hätte feststellen müssen, dass nicht alle umliegenden Nachbarkommunen in der Lage und bereit gewesen seien, mit dem Landkreis Peine gemeinsame Entwicklungsperspektiven zu diskutieren, sei durch den Kreistag im März 2014 eine Konkretisierung der Verhandlungsoptionen erfolgt. Im Dezember 2014 hätte sich der Kreistag, anlehnend an die Vorschläge des Hesse-Instituts, einstimmig auf die Weiterverfolgung der Prüfvarianten
- Landkreis Peine und Landkreis Hildesheim,
- Landkreis Peine, Stadt Braunschweig, Landkreis Wolfenbüttel evtl. ergänzt um den Landkreis Helmstedt und
- der Landkreis bleibt in seiner jetzigen Form bestehen
geeinigt sowie Vergleichskriterien und Vorgaben festgelegt.
Im Anschluss stellt Landrat Einhaus die besonderen Merkmale eines Landkreises dar. Dieser verstehe sich als Kompetenzzentrum für die Bereiche Soziales, Jugendhilfe, Schule bzw. die Entwicklung des ländlichen Raumes. Er sei zudem Untere staatliche Behörde und als Gemeindeverband für die Fläche als elementare Ebene im Grundgesetz verankert. Damit seien auch das Recht und die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verknüpft. Ein besonderes Merkmal eines Gemeindeverbandes sei zudem, dass er mehreren Gemeinden mit unterschiedlichen Identitäten in der Fläche als Partner zur Stärkung des ländlichen Raumes zur Verfügung stünde. Ein weiteres besonderes Merkmal sei das öffentliche Wohl. Diese stelle eine Messlatte zur Rechtfertigung von Veränderungen von Grenzen dar. Das öffentliche Wohl eines Landkreises sei von Effizienz, Effektivität, Bürgernähe und der Stärkung der Grundprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung geprägt.
Hinsichtlich der Ausgangslage des Landkreises Peine hätte Herr Prof. Hesse dem Landkreis in seinem Gutachten Stabilisierungsbedarf bescheinigt. Herr Prof. Bogumil sei in seinem im Auftrag des ZGB erstellten Gutachtens für den Raum Braunschweig zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Kreisreform unterhalb einer verfassten Großregion unabdingbar sei.
Der Landkreis Peine liege zum einen in der Mitte der Metropolregion Hannover, einem Verflechtungsraum, der von vielen Wirtschaftsbeziehungen gekennzeichnet sei. Bei zukünftigen Planungen gelte es daher, diesen Wirtschaftsraum der Metropolregion nicht außer Acht zu lassen, denn neben den dichten Pendlerbeziehungen innerhalb des ZGB gebe es auch einen hohen Verflechtungskontext im Gesamtgefüge.
Zum anderen sei der Landkreis Peine Mitglied im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover. Dort werde beispielsweise gemeinsame ÖPNV-Politik betrieben, über Einzelhandelskonzepte oder Tourismusförderung gesprochen.
Zudem sei der Landkreis Peine Mitglied des ZGB, der zurzeit die Aufgaben ÖPNV und Raumordnung abdecke.
Der Landkreis Peine liege inmitten dieser übergreifenden Räume und müsse seine Chancen so gut wie möglich nutzen.
Hinsichtlich seiner Wirtschaftskraft liege der Landkreis Peine mit seinem Bruttoinlandsprodukt je Einwohnerin und Einwohner um 36,5 Prozent unter dem Bundes- und um 28,3 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Im Mittelwert der Landkreise liege der Landkreis Peine um 16,7 Prozent unter dem Durchschnitt.
Im Durchschnitt der letzten 20 Jahre hätte die Steuerkraft im Landkreis Peine mit 7,2 Prozent, im Jahr 2012 sogar mit 17,25 Prozent, unter dem Landesdurchschnitt gelegen. Dies hätte natürlich auch Folgen für die Finanzsituation und die Gestaltungskraft der kommunalen Ebene. Dank der Politik und den Verwaltungen der Gemeinden und des Landkreises sei es trotzdem gelungen, eine gute Infrastruktur zu entwickeln.
Die Bevölkerungsentwicklung bis 2031 prognostiziere für den Landkreis Peine einen Rückgang der Einwohnerinnen und Einwohner um 10,7 Prozent. Dieser könne auch mit Zuwanderungen nicht komplett kompensiert werden.
Die Eigenversorgungsquote eines Landkreises zeige, wie weit dieser in der Lage sei, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsplätzen in seinem Gebiet zu versorgen. Diese liege für den Landkreis Peine bei 41 Prozent. Damit liege der Landkreis Peine um 23 Prozent unter dem Landes- und mit 18,2 Prozent unter dem Durchschnitt aller Landkreise. Bei den Pendlerdaten zeige sich dies in einem negativen Saldo von über 19.000 Personen. Der Landkreis Peine sei also mit seinen eigenen Strukturen nicht in der Lage, ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Im Hinblick auf die einzelnen Optionen des Landkreises Peine betont Landrat Einhaus, dass eine Zerschlagung des Landkreises Peine und seiner wertvollen Strukturen nicht erfolgen dürfe. Dies sei auch Bestandteil der Entscheidung des Kreistages im Dezember 2014 gewesen. Beispielhaft erwähnt Landrat Einhaus die leistungsfähigen Institutionen im Bereich der Kommunalwirtschaft und die leistungsfähigen Verwaltungsstrukturen im sozialen Bereich. Hier seien in der Vergangenheit im Jugend- und Sozialbereich Spitzenwerte in den Vergleichsringen auf Niedersachsenebene erzielt worden. Zudem sei das Jobcenter Landkreis Peine eines der besten Jobcenter Niedersachsens. Hinzu kämen viele wertvolle Strukturen im ehrenamtlichen Bereich, die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, die Gemeindewerke Peiner Land, die Kreissparkasse Peine, die Stadtwerke Peine, die Schulstandorte und die Kreisverwaltung, die im Falle einer Zerschlagung des Kreises betroffen sein würden.
Als Entwicklungsperspektive kämen für den Landkreis Peine folgende Varianten in Betracht:
- Stadt Braunschweig, Landkreis Wolfenbüttel, Landkreis Peine (evtl. mit dem Landkreis Helmstedt)
- Landkreis Hildesheim, Landkreis Peine
- Beibehaltung des Landkreises Peine in seiner jetzigen Struktur
Landrat Einhaus nennt in diesem Zusammenhang für die jeweilige Variante die Fläche, die Einwohnerzahl sowie die Anzahl der Beschäftigten in den Kommunen.
Folgende Themenbereiche sollten aufgrund des einstimmigen Kreistagsbeschlusses vom Dezember 2014 im Rahmen einer strukturpolitischen Betrachtung berücksichtigt werden:
- Kommunalpolitische Gestaltungskraft für den ländlichen Raum in der Metropolregion Hannover-Braunschweig
Wichtig sei hier die Anzahl der Landtags- und Bundestagsabgeordneten, die sich für einen Standort einsetzen könnten. Derzeit sei nur ein Landtagsabgeordneter allein für den gesamten Kreis Peine zuständig.
Die Zahl der KT-Abgeordneten würde bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt - Peine insgesamt bei 76 liegen (davon 22,4 Prozent aus dem Landkreis Peine). Bei der Variante Hildesheim – Peine würde die Zahl der KT-Abgeordneten ebenfalls bei 76 liegen, wobei der Peiner Anteil 32,9 Prozent betragen würde. In einer verfassten Großregion Braunschweig mit 84 Regions-Abgeordneten würden lediglich 12 Prozent oder 10 Abgeordnete den Landkreis Peine in der Regionsversammlung vertreten.
- Finanzielle Auswirkungen Landkreis/Kommunen
Bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine müsste die Stadt Braunschweig bereit sein, Soziallasten der beteiligten Kommunen anteilig mitzutragen. Die Stadt Braunschweig hätte derzeit zwar keine Liquiditätskredite zu bedienen, hätte in den letzten Jahren allerdings sehr viel an Kommunalvermögen veräußert. Bei der Variante Hildesheim – Peine hätten beide Kreise Altschulden vorzuweisen. Laut Aussage des Niedersächsischen Innenministeriums sei bei Landkreisen mittlerer Größe jedoch von einem Synergieeffekt in Verbindung mit demografiebedingter Personalfluktuation und möglichen Umstrukturierungen in einer Größenordnung von 4 bis 5 Prozent des Gesamthaushaltes auszugehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die kreisangehörigen Gemeinden gebe es für die Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine keine Zahlen, da diese erst mit den anderen Gebietskörperschaften ausgehandelt werden müssten. Bei der Variante Hildesheim – Peine würde eine Kreisumlage von 54,8 Punkten zuzüglich der Umsetzung der Hildesheimer KiTa-Regelung in der ersten Stufe laut Gebietsänderungsvertrag bereits im Haushaltsjahr 2017 zu einer deutlichen finanziellen Stärkung in Höhe von über 5 Millionen Euro von Stadt und Gemeinden im Landkreis Peine führen.
- Verwaltungsstruktur, Bürgernähe, Standorte
Wichtig sei für den Landkreis, einen starken Verwaltungssitz in Peine zu behalten. Bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine wäre das Jobcenter Landkreis Peine nicht mehr zu halten. Bei der Variante Hildesheim – Peine hätte man sich darauf verständigt, die Option zu erhalten, wenn eine „Zebralösung“ auf Dauer nicht umsetzbar sei.
Hinsichtlich der Bürgernähe gebe es bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine eine besondere Ausgangslage durch die Dominanz des Oberzentrums Braunschweig. Angesichts der guten Verkehrsverbindungen nach Braunschweig sei es daher fraglich, inwieweit auch in Peine ein starker Verwaltungsstandort zu rechtfertigen sei. Bei der Variante Hildesheim – Peine könnte sich die Bürgernähe durch Aufgabenverlagerungen auf die Gemeinden sogar noch verbessern. Allerdings sei die Erwartungshaltung der Gemeinden hierbei sehr unterschiedlich. Daher sei zunächst vorstellbar, als Landkreis bestimmte Dienstleistungen in die Fläche zu bringen.
- Regionale Bildungspolitik und Kultur
Der Landkreis Peine sei derzeit Schulträger für alle Schulformen, bis auf die Grundschulen. bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine könnte es in den angrenzenden Gemeinden Vechelde und Wendeburg zu einer Schwächung der dortigen Schulstandorte kommen. Bei der Variante Hildesheim – Peine sehe dies besser aus, da keine Großstadt in unmittelbarer Nähe liegen würde. Zudem sei hier die Chance gegeben, die Schulstandorte in Lengede und Hohenhameln durch Vereinbarungen mit Nachbarkommunen zu stärken. Problematisch sei für den Landkreis Peine der Bereich der Forschungslandschaft. Dagegen sei die Hochschullandschaft im Raum Braunschweig für nationale Verhältnisse spitze. Davon profitiere die gesamte Region Braunschweig. Der Landkreis Peine profitiere hiervon jedoch sehr wenig. Bislang sei auch nicht die Bereitschaft von Seiten des Landes zu erkennen, neben den zahlreichen Standorten im Raum Braunschweig noch weiter in die Fläche zu gehen und im Landkreis Peine Forschungslandschaft anzusiedeln. Bei der Variante Hildesheim – Peine sei von Seiten der Verwaltungsspitze Hildesheims die Bereitschaft zur Einrichtung von Studiengängen im Landkreis Peine signalisiert worden. Die Entscheidung hierüber liege jedoch letztendlich beim Land.
Im Kulturbereich werde bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine mit einer Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten durch die Dominanz Braunschweigs gerechnet. Bei der Variante Hildesheim – Peine seien hingegen Zukunftsperspektiven im Kulturbereich erkennbar.
- Kommunalwirtschaft und infrastrukturelle Belange
Im Raum Braunschweig sei die Kommunalwirtschaft fast komplett privatisiert worden. Derzeit gebe es daher keine Ansätze für eine Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft. Die BBg sei bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine nicht mehr zu halten. Zudem würde sich die Zusammenführung der Wirtschaftsförderung schwierig gestalten. Eine Fusion der Kreissparkasse Peine mit der Braunschweigischen Landessparkasse sei nicht möglich. Bei der Variante Hildesheim – Peine gebe es für die Kreissparkasse Peine hingegen die Option, sich bei schlechteren Rahmenbedingungen mit der dortigen Sparkasse Hildesheim zusammenzuschließen. Zudem sei eine Zusammenführung der Abfallwirtschaft möglich. Auch die Bereitschaft zum Erhalt der BBg sei gegeben. Im Bereich der Energiewirtschaft zeige der Zusammenschluss der Gemeindewerke Peiner Land deutlich den Wunsch einer dezentralen energiewirtschaftlichen Tätigkeit. Mit Hildesheim würden sich hier noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine sei eine engere Zusammenarbeit nur schwerlich möglich, da BS Energy als privates Unternehmen hier maßgebend sei.
- Kreisstrukturen außerhalb der Verwaltung
Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Sportvereine sowie weitere ehrenamtliche Strukturen seien für die Arbeit des Landkreises Peine von sehr großer Bedeutung. Veränderungen der Kreisgrenzen hätten unmittelbare Folgen für diese gewachsenen Strukturen. Bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine sei eine Fusion für die Wohlfahrtspflege durch mehrere Partner deutlich schwieriger umzusetzen. Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüße daher eher den Zusammenschluss mit Hildesheim.
Ein wesentliches Ziel zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landkreises Peine sei der Erhalt der vielfältigen ehrenamtlichen Strukturen im sozialen Bereich, im Sport, in der Politik etc.
Große Probleme gebe es bei den ehrenamtlichen Strukturen in der regionalen Parteipolitik aufgrund der Parteigrenzen von CDU und SPD insbesondere bei der Variante Hildesheim – Peine. Dies dürfe aus Sicht von Landrat Einhaus jedoch keine Messlatte für eine Entscheidung über die Zukunft des Landkreises Peine sein. Messlatte müssten vielmehr das öffentliche Wohl und die erarbeiteten Gesichtspunkte sein.
- Standortpolitik, Verflechtungen im Großraum Hannover-Braunschweig
Der Landkreis Peine sei Mitglied im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover einerseits und im ZGB andererseits. Die Strukturen der IHK und des Handwerks seien jedoch klar auf Braunschweig ausgerichtet. Da bei der weiteren Standortsicherung der Berufsbildenden Schulen eine enge Zusammenarbeit mit der IHK und dem Handwerk erfolge, sei diese Ausrichtung nach Braunschweig nicht unbedeutend. Allerdings würden Handwerksinnungen sich bereits jetzt schon mit anderen Innungen außerhalb des Landkreises Peine zusammenschließen, was sich nicht immer positiv auf den Standort der Berufsbildenden Schulen im Landkreis Peine auswirke. Änderungen im Bereich des ÖPNV seien bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine nicht zu erwarten. Bei der Variante Hildesheim – Peine seien die Änderungen marginal. Das Problem für den Landkreis Peine sei vielmehr, dass die ÖPNV-Strukturen grundsätzlich nicht zufriedenstellend seien, da die Gewichtungen der Schülerbeförderung und des Nahverkehrsplanes nur schwer zu synchronisieren seien. Dieses und eine stärkere Einbindung in die Metropolregion Hannover mache eine dringende Weiterentwicklung erforderlich.
Fazit:
Der Landkreis Peine stehe jetzt vor der elementaren Herausforderung, eine richtungsweisende Entscheidung unter folgenden Aspekten zu treffen:
- Die Stadt Braunschweig hätte in ihrem Schreiben vom 13.05.15 die Analyse des Landkreises Peine bestätigt, dass die Stadt Braunschweig bei der Bildung einer Teilregion ein systemwidriges Übergewicht hätte. Im Ergebnis hätte dieses Modell kaum Chancen auf eine Verwirklichung.
- Darüber hinaus werde von Seiten der Stadt Braunschweig an der Bildung einer Großregion festgehalten, was im ersten Schritt zu einer Schwächung des Gestaltungsspielraums des Kreistages und in einem zweiten Schritt zu einer Auflösung der Landkreise führen würde. Der Niedersächsische Ministerpräsident hätte sich auf der letzten Landkreisversammlung dahingehend geäußert, dass eine Großregion nicht Ziel der Landesregierung sei. Laut Herrn Prof. Bogumil sei eine Kreisreform unterhalb einer Großregion jedoch unabdingbar.
- Aktuell gebe es mit dem Landkreis Hildesheim nur noch einen Verhandlungspartner für einen freiwilligen und selbstbestimmten Gebietszusammenschluss mit dem Landkreis Peine.
- Sofern die Aufgaben- und Kompetenzstrukturen des geplanten Regionalverbandes ohne unsere Zustimmung systematisch ausgebaut würden, führe dies auf Sicht zu einer existentiellen Schwächung der Kreistage.
- Unter Berücksichtigung der Diskussionslage im Raum Hannover / Braunschweig kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass es angesichts unserer besonderen Lage in diesem Raum zu einer Aufteilung des Landkreises Peine kommen könnte. Wesentliche gewachsene Strukturen würden dann zerschlagen.
- Nach Einrichtung einer Enquetekommission sei zu erwarten, dass im Endergebnis die Freiwilligkeit der Kommunen im Hinblick auf Gebietszusammenschlüsse nicht bestehen bleiben werde.
Die Kreistagsabgeordneten seien nun aufgefordert, in der Kreistagssitzung am 22.07. nach einem hoffentlich konstruktiven Beratungsprozess eine richtungsweisende Entscheidung zu treffen.
KTA Rother bittet um Auskunft, ob es auch finanzielle Synergien bei der Variante Braunschweig - Wolfenbüttel – Helmstedt – Peine geben würde. Landrat Einhaus erklärt, dass es diese sicherlich gebe, eine Aufarbeitung aber ohne entsprechendes Verhandlungsmandat aus dem Braunschweiger Raum nicht möglich gewesen sei und letztlich eine Fusionsbereitschaft notwendig sei.
Kreistagsvorsitzende Schlaugat verweist in diesem Zusammenhang auch auf die ausliegenden Schreiben der Stadt Braunschweig und des Landkreises Wolfenbüttel.