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Auszug - Kooperationsprojekt Täterberatung (Projektvorstellung durch die Labora gGmbH)  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

 

Zunächst stellen sich Frau Schaper-Greve und Frau Beate Ulrich vor. Anschließend erfolgt die Vorstellung von Herrn Steffen Richers, der auch zum Thema referiert. Dazu erläutert er das Konzept der Täterberatung und skizziert, wie man an die Täter herankomme. Im Anschluss daran stellt er den Ablauf der Maßnahme dar, beginnend mit dem circa dreißigminütigen Vorgespräch und dem sich anschließenden Folgegespräch (Erstgespräch), an dessen Ende gegebenenfalls der Vertragsabschluss stehe. Danach beginne die Maßnahme, die aus sieben Modulen bestehe, von denen das erste gesetzt sei, weil es darin um die Vorstellung der Kursteilnehmer gehe. Die Reihenfolge der übrigen sechs Module könne variiert werden. Insgesamt umfassen die sieben Module 22 Sitzungen, von denen maximal zwei unter Nennung von ernsthaften Gründen versäumt werden dürfen. Den gesamten Zeitumfang der Maßnahme beziffert er auf sechs Monate. Von den Teilnehmern seien 30 Euro als Eigenanteil zu zahlen, allerdings könne in begründeten Fällen im Preis heruntergegangen werden, wobei die Untergrenze bei 5 Euro liege. Abschließend stellt Herr Richers fest, dass das Ziel, nämlich das Durchbrechen der häuslichen Gewaltprozesse, durch Einsicht des Täters in sein eigenes Gewalthandeln erreicht werden solle. Dies sei somit auch Opferschutz, was eine Verhaltensänderung beim Täter voraussetze.

 

KTA Lächelt fragt nach der Erfolgsquote und wie diese erfasst werde.

 

Herr Richers antwortet, dass zurzeit eine Gruppe am Start sei, wobei von den ursprünglich sieben Teilnehmern zwei ausgeschieden sind, so dass fünf verbleiben. Diese arbeiten sehr gut mit, und es sei keine Gewalt mehr angewendet worden. Dies sei im Rahmen einer Rückversicherung von den Frauen der Teilnehmer bestätigt worden.

 

Frau Schaper-Greve ergänzt, dass das Angebot seit dem Jahre 2014 bestehe und es bislang 47 Einzelberatungen gegeben habe.

 

Frau Ulrich fügt hinzu, dass die Beratungsstelle statistische Daten erhebe und an das Land Niedersachsen weiterleite. Von dort habe man jedoch noch keinen Rücklauf erhalten, so dass man nicht sagen könne, wie man im Vergleich mit den anderen Beratungsstellen liege. Sie wünscht sich, dass das Land eine Evaluation aller elf Beratungsstellen vornehme.

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Lange bezieht sich auf die Aussage zum Eigenanteil und fragt nach, ob die 30 Euro für jede der 22 Sitzungen fällig werden, es also insgesamt 660 Euro seien, oder ob 30 Euro der Gesamtpreis für alle Sitzungen sei.

 

 

 

 

Herr Richers bestätigt, dass die 30 Euro für jede Sitzung zu zahlen seien. Das möge zwar zunächst nach einem hohen Preis klingen, aber die Alternative wäre eine Beibehaltung des Täterverhaltens und als dessen Folge eine kaputte Beziehung, der Verlust des Arbeitsplatzes und anderes mehr.

 

KTA Schlaugat fragt zunächst nach, ob es sich bei der Gewalt der Täter nur um häusliche oder auch andere Gewalt handele. Des Weiteren wünscht sie zu wissen, ob auch Frauengewalt gebe. Abschließend wirft sie die Frage auf, ab wann man von einem Erfolg der Maßnahme sprechen könne, beispielsweise nach fünf Jahren Unauffälligkeit des Teilnehmers.

 

Herr Richers antwortet, dass der gesamte Kurs sehr anspruchsvoll sei und die Täter an ihre Grenzen führe. Deshalb sei das Durchhalten des Trainings schon ein Erfolg. Was sich nach dem Ende des Kurses ereigne, könne nur begrenzt in Erfahrung gebracht werden, aber die Beurteilungszeit liege bei etwa ein bis zwei Jahren nach Trainingsende.

 

Frau Schaper-Greve ergänzt, dass das Land zur Frage der Wirksamkeit eine Langzeitstudie vornehmen müsse. Bezüglich der Frage nach der Frauengewalt stellt sie fest, dass es diese gebe. Man könne von 90 Prozent bis 95 Prozent von männlicher Gewalt ausgehen, der Rest sei weibliche Gewalt. Allerdings sei die Dunkelziffer sehr hoch, weil sich viele Männer schämen oder sich nicht ernst genommen fühlen würden, wenn sie sich als Opfer von Gewalt durch ihre Frau bezeichnen würden.

 

KTA Schlaugat fragt nach, ob sich die Gewalt der weiblichen Täter gegen ihre Männer oder gegen ihre Kinder richte.

 

Frau Schaper-Greve antwortet, dass die Gewalt gegen die Männer gerichtet sei.

 

Frau Ulrich bestätigt das Vorliegen einer sehr hohen Dunkelziffer und nennt Beispiele, wo Männer ihre Anzeige zurückgezogen hätten oder im letzten Moment davor zurückgeschreckt seien, weil sie sich nicht ernst genommen fühlten.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erklärt, dass es durchaus weibliche Gewalt gebe, diese im häuslichen Bereich aber eher gering sei. Da es hier um häusliche Gewalt gehe, werde dieser Aspekt hier nicht erfasst.

 

FBL Dr. Buhmann bittet um eine Darstellung der Rahmenbedingungen sowie zur Finanzierung.

 

Frau Ulrich skizziert kurz die Entstehungsgeschichte und begründet dabei den Bezug auf Peine, Wolfenbüttel und Salzgitter. Bezüglich der Finanzierung habe man einen Zuschlag des Landes Niedersachsen in Höhe von 20.000 Euro bekommen. Die übrigen Kosten müssen durch Zuschüsse der drei Kommunen sowie aus Bußgeldern, Spenden und Eigenmitteln gedeckt werden. Für das Jahr 2015 würde man sich einen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro von jeder beteiligten Kommune wünschen. Wolfenbüttel habe den Betrag bereits zugesagt, aus Salzgitter gebe es positive Signale.

 

KTA Konrad bezieht sich auf den Kontenplan und erklärt, dass darin für zwei pädagogische Mitarbeiter/innen 17.000 Euro angesetzt seien. Das komme ihm etwas wenig vor, so dass er um Erläuterung bittet, ob dieser Betrag stimme. Des Weiteren bittet er um Auskunft, wie das Jahr 2014 finanziert worden sei, denn von 6.000 Euro pro Kommune sei im ihm vorliegenden Kontenplan nicht die Rede.

 

Frau Ulrich erwidert, dass sich die Personalkosten nicht auf zwei volle Stellen beziehen. Für die Arbeit seien nur 10 Stunden in der Woche genehmigt, so dass sich die angegeben Kosten auf diese reduzierten Stellen beziehen. Bezüglich des gewünschten Zuschussbetrages im Jahre 2015 erklärt sie, dass der Finanzierungsplan im Vergleich zum Jahre 2014 ganz anders aussehe, weil durch den Nachweis von höheren Kosten das Land seinen Anteil erhöht habe.

 

KTA Baumeister begehrt die Dauer des Sonderprogramms zu wissen, da man die Erfahrung gemacht habe, dass das Land Programme anschiebe und sich nach ein paar Jahren daraus zurückziehe, so dass die weiteren Kosten beim Landkreis Peine beziehungsweise den Kommunen insgesamt verbleiben. Darüber hinaus bittet er um Auskunft, ob Teilnehmer aus Peine im Kurs sind und welche soziale Zusammensetzung der Kurs insgesamt habe.

 

Herr Richers antwortet, dass die Altersspanne der verbliebenen fünf Teilnehmer von 27 Jahren bis 53 Jahren reiche. Von den fünf Teilnehmern seien zwei in Arbeit, drei seien arbeitslos. Von den beiden arbeitenden Männern sei einer Schichtarbeiter bei Volkswagen, was einiges über die finanzielle Situation aussagen würde. Zwei der Teilnehmer seien aus Peine.

 

Frau Ulrich bezieht sich auf die Frage nach der Dauer des Programms und erklärt, dass es keinen Zeitraum gebe.

 

KTA Fechner erklärt, dass er von einer Vorlage zur Umsetzung ausgehe.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, begrüßt das Beratungs- und Trainingsangebot für Täter häuslicher Gewalt, weil Täterarbeit in der Tat Opferarbeit sei. Viele Jahre habe sie immer wieder betont, dass es nicht ausreiche, Frauenschutzhäuser einzurichten, sondern das mit Tätern häuslicher Gewalt an deren Verhaltensänderung gearbeitet werden müsse. Nun hat das Land auch den Fokus auf diesen Aspekt der häuslichen Gewalt gerichtet und unterstütze diese Arbeit mit leider nicht ausreichenden finanziellen Mitteln. Darüber hinaus habe Labora in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten ein Täterinnenkonzept entwickelt, dass sich an junge Täterinnen richtet, allerdings handelt es sich hierbei nicht um häusliche Gewalt, sondern häufig um Gewalt gegen andere junge Frauen und auch gegen Männer.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Vorsitzende, KTA Möhle, dem Referenten und den beiden Referentinnen für den informativen Vortrag und schließt diesen Tagesordnungspunkt.