Auszug - Bericht zum Stand "Aufstellung von Funkmasten"
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Wortprotokoll |
BA Ullrich führt in seinem Bericht aus, dass die geplante Errichtung von Mobilfunkanlagen in der Nähe von Wohnbebauungen zum Teil massive Proteste der Anwohner ausgelöst haben. Dennoch waren aus bauplanungsrechtlicher Sicht sämtliche Anlagen genehmigungsfähig.
LBD Gemba weist ergänzend daraufhin, dass der Landkreis gegenüber den Gemeinden lediglich eine beratende Funktion innehat. Sofern die Gemeinden ihr Einverständnis erteilt haben, muss der Landkreis die Anlagen genehmigen.
Eine Übersicht der Mobilfunkanlagen ist dem Protokoll beigefügt.