Auszug - Antrag der CDU - Resolution des Kreistages
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Wortprotokoll |
Frau KTA Heuer bezieht sich auf den als Tischvorlage verteilten Entwurf zur Resolution des Kreistages und ergänzt, dass die im zweiten Absatz erwähnte Streichung der Sprachheilklassen aufgrund der erwähnten Verlängerung bis auf weiteres hinfällig sei und gestrichen werden könne. Darüber hinaus sei auch der übrige Text veränderbar. Wichtig sei es, in dieser Resolution den Fokus darauf zu richten, dass seitens des Landes Rücksicht auf eine gerechte Regelung für die Betroffenen genommen werde.
Herr Girnth führt aus, dass die Problematik in der geringen Anzahl der zugewiesen Stunden zu sehen sei, da im Rahmen der inklusiven Beschulung nicht an den erhöhten Förderbedarf der zu betreuenden SuS gedacht worden sei, die aus den vierten Klassen in die weiterführenden Schulen wechseln und somit eine erhöhte Stundenanzahl erforderlich machten. Auch in den neunten Klassen sei ein immenser Bedarf an SuS zu verzeichnen, die außerhalb der Förderschulen betreut werden müssten. Die Abschaffung des Primarbereichs in den Förderschulen sei seiner Ansicht grundlegend falsch.
Frau KTA Schulz stellt fest, dass die Schwierigkeit grundsätzlich darin zu sehen sei, dass finanzielle und personelle Ressourcen nicht ausreichten. Eine Resolution sei daher ihrer Ansicht nach angebracht.
Auf Bitte von Frau KTA Heilmann-Eschemann teilt der anwesende Schulleiter der Pestalozzischule Peine, Herr Behrends, ergänzend mit, dass auch seiner Ansicht nach die Sollbruchstelle im Übergang vom Primarbereich zur weiterführenden Schule liege, da hier in der Praxis von einer sonderpädagogischen Lehrkraft mehr ausgegangen werden könne, die zur Betreuung notwendig sei. Die Besetzung von Stellen im sonderpädagogischen Bereich würde seiner Ansicht nach aufgrund der guten Anbindung zu Braunschweig und Hannover kein Problem darstellen.
Vorrangiges Ziel für das Land sei seiner Ansicht nach, die Planungen aufzunehmen, wie in den nächsten 10 Jahren Inklusion erfolgreich erfolgen könne.
Positiv sei der zunächst verlängerte Erhalt der Sprachheilklassen. Da die Sprachheilschulen Wahlschulen seien, hätte gerade hier eine gegenteilige Entscheidung zu massiven Problemen in den Grundschulen geführt. Im SEK-II-Bereich stelle sich die inklusive Beschulung als äußerst schwierig dar, da notwendige Kooperationen, wie z. B. mit der Agentur für Arbeit, bislang fehlten.
Auf Nachfrage von Herrn KTA Fechner bestätigt Herr EKR Heiß, dass bezüglich der Zuwendungen eine Einigung zwischen dem Land Niedersachsen und den Spitzenverbänden erzielt werden konnte. Allerdings stehe ein entsprechendes Gesetz bislang noch aus, da nicht alle Kommunen, die eine Klage eingereicht hätten, diese ruhend gestellt hätten. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Regelung danach erfolgen werde. Positiv sei, so Herr EKR Heiß, dass die Zuwendungen pauschaliert erfolgen sollen und auch ein Konzept vom Land entwickelt werden soll, welches sowohl dem pädagogischen Konzept der Schulen aber auch den Anforderungen des Kindes gerecht werden soll.
Herr KTA Fechner bittet, den vorliegende Entwurf zunächst fraktionsintern zu beraten, um eine Resolution dann möglichst im Kreistag am 11.03.2015 beschließen zu können.
Frau KTA Heilmann-Eschemann stellt fest, dass der Entwurf im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport diskutiert worden sei und nunmehr zur Beratung in die Fraktionen gegeben werde, um diesen dann zur Beschlussfassung im Kreistag vorlegen zu können.