Auszug - Anfragen und Anregungen
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Wortprotokoll |
BV Lange bezieht sich auf Umzugskosten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und wünscht zu wissen, ob es seitens der Verwaltung eine Kostendeckelung gebe. Hintergrund sei ein ihm bekannt gewordener Fall, wo nach Beantragung der Umzugskosten und Einreichung von drei Kostenvoranschlägen die Kosten als zu hoch abgelehnt worden seien, obwohl der Umzug erforderlich war.
FDL Sommer antwortet, dass es bezüglich der Umzugskosten einen Rechtsanspruch auf angemessene Kostenerstattung gebe. Die Prüfung sei eine individuelle Einzelfallprüfung, bei der beispielsweise berücksichtigt werde, was für ein Umzug anstehe, was dafür erforderlich sei, zum Beispiel die Größe des Transportfahrzeugs, ob Familienangehörige beim Packen und Be- sowie Entladen helfen können und vieles mehr. So seien also eine Reihe von Punkten zu beachten. Wenn jemand mit der Entscheidung nicht einverstanden sei, könne er bezüglich der Entscheidungsgründe um Aufklärung bitten oder den Rechtsweg beschreiten. Wegen der individuellen Einzelfallprüfung könne man jedoch keine generelle Deckelungsgrenze festlegen.
KTA Baum verweist auf eine frühere Aussage zur Neugestaltung des Seniorenservicebüros und dem Erfordernis zur Erstellung eines neuen Konzepts. Er fragt nach dem aktuellen Sachstand.
FDL Schröter erklärt, dass auf Grund einer Änderung der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen der Pflegestützpunkt und das Seniorenservicebüro seit dem 01. Juli 2014 zu einer Einheit zusammengefasst seien. Zwar seien immer noch die gleichen Leute für die gleichen Aufgaben zuständig, aber es seien durch die Zusammenlegung Verbesserungen bei der Vertretungsregelung entstanden.
Der Vorsitzende, KTA Möhle, verweist auf eine Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport, bei dem es für die Mitglieder Kaffee und Kuchen gegeben habe. Auf seine Nachfrage habe man ihm bestätigt, dass es keinen besonderen Anlass dafür gebe, sondern es sich dabei um einen Standard handeln würde. Zudem habe man ihm erklärt, dass die Ware von der Kreishauskantine geliefert werde. Da der Ausschuss lediglich fünfundvierzig Minuten getagt habe, während der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales immer rund zwei Stunden tage, regt er die Bereitstellung von Kaffee zusätzlich zu den Kaltgetränken an.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, um 19:00 Uhr die Sitzung.