Auszug - Informationen der Verwaltung
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Wortprotokoll |
Frau Schneider berichtet aus der Auftaktveranstaltung der AG Ersatzgeld und skizziert den finanziellen Rahmen und die Fördermöglichkeiten. Des Weiteren geht sie auch darauf ein, dass darüber hinaus sich im Bereich der Fuhse ein weiteres Renaturierungsprojekt abzeichnet, das gefördert werden soll. Frau Weyberg möchte darauf hin wissen, wie sich die Mittel hinsichtlich ihrer Entstehung und ihrer Verwendung regional verteilen. Sie bittet darum, auch innerörtlich Flächen durch Entsiegelung aufzuwerten. Herr Baumeister bittet darum, dass Protokoll der AG Ersatzgeld dem Ausschussprotokoll anzuheften.
Im Nachgang zum Besichtigungstermin im Munitionsdepot Zweidorfer Holz bittet Herr Thiemann darum, dass man darauf hinwirken möge, dass die asphaltierten Wege stellenweise aufgebrochen werden. Herr Gemba weist darauf hin, dass dies bereits in der bestandskräftigen Verfügung des Fachdienstes Bauordnung, Raumordnung enthalten sei. Frau Esser-Mönning bittet nach einer Überprüfung der Zusammensetzung des Asphaltes bei entsprechenden Belastungen auf eine komplette Entsorgung des Asphaltes hinzuwirken. Abschließend bittet Herr Thiemann darum, dass die Verwaltung den Ausschuss über aktuelle Entwicklungen in diesem Veränderungsprozess informiert.
Zur Sandgrube Bortfeld führt Herr Gemba aus, dass nunmehr das Standsicherheitsgutachten für die Böschungen vorliege. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weisen die Böschungen einen Neigungswinkel von 71 Grad auf, während nach dem Gutachten nur ein Winkel von 27 Grad zulässig ist. Es besteht insbesondere im Bereich des nördlichen Feldweges dringender Handlungsbedarf, da hier die Sorge eines Grundbruches bestehe. Es wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer an einer Lösung gearbeitet, die anschließend mit den Umweltverbänden noch zu erörtern ist. Herr Thiemann möchte wissen, ob im Bereich des nördlichen Feldweges aufgrund der Uferschwalbenproblematik überhaupt eine Lösung denkbar sei. Frau Schneider weist darauf hin, dass im letzten Jahr in der Nordböschung keine Uferschwalben gebrütet haben. Herr Hustedt möchte wissen, ob mit einem Schadensersatzprozess zu rechnen sei. Herr Gemba verdeutlicht, dass der Eigentümer keine Genehmigung, sondern nur einen vorzeitigen widerruflichen Maßnahmenbeginn erhalten hatte und daher ein Schadensersatzanspruch sehr unwahrscheinlich ist.