Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Herr Schwang bezieht sich auf mögliche Sanktionsmaßnahmen bei zu hohen Kosten der Unterkunft und möchte wissen, wie der Landkreis Peine mit solchen Fällen umgehe.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es bislang keine solchen Fälle gebe und damit noch kein Handlungsbedarf bestehe.
Frau Fabian begehrt zu erfahren, warum die Eingliederungsvereinbarungen mit einem Rechtsbehelf versehen seien, obwohl es keine Verwaltungsakte seien.
FBL Dr. Buhmann verweist auf die Rechtslage, die entsprechende Rechtsbehelfe vorschreibe.
Herr Breitenstein fragt nach dem Verhältnis der Integrations- zu den Budgetkosten.
FBL Dr. Buhmann bittet um Konkretisierung der Frage, weil mehrere Begrifflichkeiten vermengt seien.
Herr Breitenstein erklärt, dass die Integrationskosten gemeint seien.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass 7,4 Mio. Euro für Eingliederungshilfen zur Verfügung stehen.
Herr Schwang ergänzt, dass Herr Breitenstein das Budget des Fachdienstes Arbeit meine.
Controller Scharenberg antwortet, dass es unterschiedliche Begrifflichkeiten gebe, so dass die Frage nicht klar formuliert sei. Deshalb gebe er folgende Informationen: Insgesamt würden für die Eingliederung von Arbeitslosen 7,4 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Das Budget des Fachdienstes Arbeit betrage 14 Mio. Euro. Dieses Budget sei aber lediglich die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Sie komme zustande, weil den Ausgaben für die arbeitsuchenden Personen Einnahmen, zum Beispiel Erstattungen des Bundes, gegenüberstehen. Das gesamte Ausgabevolumen des Fachdienstes Arbeit betrage 70 Mio. Euro.
Herr Schwang bezieht sich auf den Bereich der Kosten der Unterkunft und erläutert, dass beispielsweise Stromkosten aus dem Regelsatz zu finanzieren seien. Er wünscht zu wissen, wann der Landkreis die tatsächlichen Kosten übernehmen werde.
FDL Sommer antwortet, dass die gesetzliche Regelung die Finanzierung der Nebenkosten aus dem Regelsatz vorsehe und der Landkreis an das Gesetz gebunden sei.
Frau Fabian fragt nach einer Alternative für den Beirat für den Fachdienst Arbeit, falls dieser abgeschafft werde.
FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass das Thema auf der Tagesordnung stehe und insoweit die Diskussion abgewartet werden müsse.
Herr Breitenstein verweist auf das Gütesiegel, das der Fachdienst Arbeit erhalten habe. Er wünscht zu erfahren, wie ein solches Gütesiegel erworben werden konnte, wenn 50% der Bescheide falsch seien.
FBL Dr. Buhmann erklärt, dass die Zertifizierung von einer externen Stelle vorgenommen worden sei. Diese habe insgesamt dreizehn Bausteine vorgegeben. Das Gütesiegel sei erteilt worden, weil der Fachdienst Arbeit die Kriterien erfüllt habe. Im übrigen widerspricht er der Ablehnungsquote von 50%.
KTA Fechner weist auf eine Stelle in den übersandten Unterlagen hin, nach der die Ablehnungsquote bei 44% liege.
FDL Scharf entgegnet, dass 44% der Widerspruchsbescheide ganz oder teilweise stattgegeben werde, weil durch den hohen Arbeitsdruck sowie dem hohen Tempo, mit dem Gesetzesänderungen vorgenommen werden, Fehler unterlaufen können.
FDL Sommer ergänzt, dass die hohe Quote der ganz oder teilweise stattgegebenen Widerspruchsbescheide auch dadurch entstehe, weil erst im Laufe des Widerspruchsverfahrens von den Antragstellern/-innen Informationen mitgeteilt werden, die zu einer neuen Bewertung des Sachverhalts führen würden. Führe diese Neubewertung zu einem anderen Ergebnis als im Ausgangsbescheid, werde dem Widerspruch stattgegeben, was sich natürlich auf die Quote auswirke.
Da keine weiteren Fragen gestellt werden, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.