Auszug - Jahresrechnung 2005 - Entlastung -
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Wortprotokoll |
Nach einer Einleitung durch EKR Heiß fragt KTA Ahlers, warum die Prüfungsbemerkung ‚7.2 Ordnungswidrigkeiten’ nicht in die Stellungnahme einbezogen wurde. Dazu führt KAR Meininghaus aus, dass diese Thematik vorab in einem Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes behandelt wurde. Auch der eigentliche Bericht ist, wie in anderen Jahren auch, mit dem Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich Stellungnahmen durch die Fachdienste, Kenntnisgaben usw. abgestimmt worden. Danach war die in Rede stehende Prüfungsbemerkung im Hauptbericht als nicht so gewichtig eingestuft worden, dass hierzu seitens des Landrates Stellung zu nehmen gewesen wäre. Da eine Klärung der Prüfungsbemerkungen des Sonderberichts bisher noch nicht vollständig erfolgen konnte, wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Angelegenheit berichtet.
KTA Flöge teilt mit, dass er die Abweichungen zwischen Planung und Ausführung für zu gravierend hält. Er bittet die Verwaltung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um künftig mit der Planung dichter an die sich im Vollzug ergebende Ausführung heranzureichen.
Auf Nachfrage erläutert KAR Meininghaus Sinn und Zweck der auf Seite 27 des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes erwähnten pauschalen Restebereinigung: Durch sie werden im Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres unrealistische Solleinnahmen abgesetzt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ausschussvorsitzende, KTA Cramm, über die Vorlage 20/2007 abstimmen. Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag einstimmig, die Jahresrechnung 2005 gemäß § 101 NGO in Verbindung mit § 65 NLO in der vom Landrat vorgelegten Form zu beschließen, und dem Landrat zugleich für das Haushaltsjahr 2005 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.