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Auszug - Jahresabschluss 2012 - Entlastung -  

Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2014/078 Jahresabschluss 2012 - Entlastung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
 
Wortprotokoll

 

Herr Heiß erklärt, dass das Rechnungsprüfungsamt nur wenige Beanstandungen angemerkt habe. Man habe für künftige Abschlüsse gelernt und entsprechend vorgebeugt.

Herr KTA Fechner merkt an, dass ein Fragenkatalog, der schon zum Abschluss 2011 gestellt gewesen sei, nicht ausreichend beantwortet wurde. Es gebe nur Rundbeträge und pauschale Wertberichtigungen, er wolle aber konkrete Zahlen genannt bekommen. Er kündigt an, seiner Fraktion zu empfehlen, den Jahresabschluss im Kreistag abzulehnen und fordert, dass es einen Finanzausschuss zu geben habe. Herr Heiß weist darauf hin, dass auf den Jahresabschluss 2011 nicht mehr eingegangen werden könne, da der Landrat bereits durch den Kreistag entlastet sei und für die Fragen, die Herr KTA Fechner in einem Finanzausschuss stellen möchte, eine schriftliche Antwort erfolgt sei.

Auf die Frage von Herrn KTA Leinz, wie es möglich sei, sich 3,7 Mio. € von A + B zu leihen, antwortet Herr Scharenberg, dass A + B während des Betriebes einer Deponie, mithilfe der Gebühren, für die später nötige Rekultivierung Geld anspare. Bis zum Zeitpunkt zu dem die Deponie rekultiviert wird, könne A + B das Geld wirtschaftlich anlegen. Wenn der Landkreis Peine sich also das Geld von  A + B, bis es benötigt werde, leihe profitierten beide. A + B erziele mehr Einnahmen durch die Zinsen für das verliehene Geld als von einer Bank und der Landkreis Peine bezahle weniger Geld als bei einer Bank.

Nach einer Frage, wie es zum starken Anstieg der auf Seite 44, Nummer 16 i), lautenden Pauschalwertberichtigungen käme, führt Herr Scharenberg aus, dass Pauschalwertberichtigun­gen abhängig von der Höhe und des Alters der Forderungen seien. Jene rechne man mithilfe eines Schlüssels aus und erstellt die kalkulierten bzw. vermuteten Verluste. Der Landkreis hoffe auf die Zahlung, vermute aber anhand von Erfahrungen, dass sie nicht mehr gezahlt werden würden.

Herr Meininghaus ergänzt, dass es sich im Gegensatz zu den Pauschalwertberichtigungen bei Nummer 16 j) um einzelne Forderungen handele, bei denen die Vollstreckung nicht erfolgreich war und eine Niederschlagung oder ein Erlass von der Kasse empfohlen und vom jeweiligen Fachdienst angeordnet worden sei. 

Auf Herrn KTA Fechners Frage, wie Rücklagen über so einen langen Zeitraum möglich seien, antwortet Herr Scharenberg, dass dies durch die Zweckbindung für spätere Rekultivierungsmaßnahmen ermöglicht wird.

Herr KTA Streichert merkt an, dass  unter anderem die Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Grund des Anstieges seien. Geschwindigkeitsüberschreitungen von Personen, die aus Ländern kommen, mit denen Deutschland kein Abkommen habe, wirkten sich direkt als komplette Verluste und somit als sonstige Abschreibungen auf Forderungen aus.

Darüber hinaus stellt Herr KTA Fechner die Frage, was die auf Seite 45 genannten periodenfremden Erträge und Aufwendungen seien. Als Beispiel nennt Herr Scharenberg das Landesblindengeld, dies käme erst im nächsten Jahr - der Landkreis verbuche es aber wegen der Doppik bereits in diesem Jahr. Somit würde der Landkreis das Geld erst in einer anderen Periode erhalten, weil es nicht mehr im vergangenen Jahr gebucht werden könne.

Hinzukommend erfragt Herr KTA Semper, ob sich die im Abschluss angegebenen ~1,5 Mio. € durch den konsolidierten Abschluss noch ändern können. Herr Scharenberg verneint dies und führt dazu aus, dass der konsolidierte Abschluss gesondert zu betrachten sei.

Letztlich hinterfragt Herr KTA Streichert den Stand der Prüfung zur Straßenbaumaßnahme an der K25. Herr Meininghaus, als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, berichtet, dass die Prüfung ergeben habe, dass keine fragwürdigen Handlungen, hinsichtlich  des Verdachtes auf Korruption, vorlägen, allerdings wäre eine bessere Aktenführung angebracht gewesen.

Derzeit überprüft das RPA die Sanierung der K10. Dabei wurde festgestellt, dass das Leistungsverzeichnis deutlich besser gewesen sei, sodass es wenige kostspielige Nachträge gab. Der Prüfungsbericht sei geschätzt in der übernächsten Woche fertig, fließe aber ins Haushaltsjahr 2013 und nicht 2012 ein.


Top 8 wird mit vier Stimmenenthaltungen beschlossen.