Auszug - Orientierungsprüfung zu den Strukturen und der Organisation des kommunalen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements
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Wortprotokoll |
Herr KBR Gemba gibt bekannt, dass Aufbau- und Ablauforganisation Gegenstand der Orientierungsprüfung waren. Die Kreisverwaltung ihrerseits habe den Landesrechnungshof um eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Bereich der Gebäudereinigung gebeten. Daraus habe sich eine Orientierungsprüfung im Bereich des kommunalen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements mit Zustimmung der Kreisverwaltung ergeben. Diese Prüfung diene als Basis für eine anschließend in Niedersachsen durchgeführte Prüfungsreihe in anderen Kommunen.
Herr KBR Gemba zieht ein positives Fazit aus der Zusammenarbeit mit der Überörtlichen Kommunalprüfung. Unter dem Hinweis auf konzeptionelle und strategische Ansätze, die er in einigen Bereichen bereits seit Jahren verfolge, macht Herr KBR Gemba deutlich, dass einige der kritisch angemerkten Punkte der Verwaltung durchaus bewusst seien.
Die Empfehlung eines zentralen Gebäude- und Flächenmanagements stehe im Fokus einer bereits gegründeten Arbeitsgruppe. Die Vorschläge des Landesrechnungshofes zur Optimierung der Hausmeisterdienste seien eine Herausforderung, die als Verbesserung der Leistung des Immobilienwirtschaftsbetriebes gesehen werde.
Herr KTA Laaf signalisiert sein Einvernehmen zu den Ausführungen von Herrn KBR Gemba.
Er erinnert daran, dass die Überörtliche Kommunalprüfung nicht unbedingt von der Praxis ausgehe. Einziger Kritikpunkt aus seiner Sicht scheine eine teilweise mangelhafte Kommunikation in der Kreisverwaltung zu sein, die dazu führe, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Entwicklungsprozesse und Grundsatzentscheidungen nicht bekannt gewesen seien.
Herr KBR Gemba bestätigt, dass eine gute Kommunikation ausschlaggebend für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung sei. Er verweist auf die im Immobilienwirtschaftsbetrieb stattfindenden Dienstbesprechungen.
Herr KTA Hustedt resümiert, dass die Verwaltung in der heutigen Sitzung gezeigt habe, wie sie die Anregungen der Überörtlichen Kommunalprüfung aufzugreifen gedenke und dabei sei der Immobilienwirtschaftsbetrieb gut aufgestellt.
Der Ausschuss nimmt von der Informationsvorlage Kenntnis.