Auszug - Die Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigen- auf Fremdreinigung wird fortgesetzt.
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Wortprotokoll |
Herr KBR Gemba weist einleitend darauf hin, dass die zu dieser Vorlage vorgetragene Präsentation den Ausschuss mit Hintergrundinformationen zu der Thematik versorgen solle. Die Verwaltung habe auf Wunsch der Politik geprüft, ob der in 1994 gefasste Beschluss, die Unterhaltsreinigung sozialverträglich von Eigen- auf Fremdreinigung umzustellen, noch zeitgemäß sei. Er betont insbesondere, dass bei der Umstellung keine Kündigungen gegenüber dem Eigenreinigungspersonal ausgesprochen werden, sondern ein altersbedingtes Ausscheiden vorgesehen sei.
Frau Wedekind informiert den Ausschuss anhand einer ausführlichen Präsentation über das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Landesrechnungshofes. Ergänzend führt sie die nichtmonetären Betrachtungen des Immobilienwirtschaftsbetriebes zu der Angelegenheit aus.
Anschließend berichtet Frau Wedekind über die aktuelle Ausschreibung im Reinigungsbereich.
Dabei geht sie insbesondere darauf ein, dass die für die Eigenreinigung sprechenden nichtmonetären Vorteile besondere Beachtung bei der Aufstellung des Reinigungsvertrages gefunden haben, damit diese positiven Effekte für den Landkreis Peine auch in der Fremdreinigung erzielt werden.
Auf Nachfrage von Frau KTA Waldeck, ob darauf geachtet worden sei, dass der Auftragnehmer nur sozialversicherungspflichtiges Personal beschäftige, antwortet Frau Wedekind, dies sei seitens der Verwaltung gewünscht worden, eine Festschreibung aus vergaberechtlicher Sicht sei jedoch nicht zulässig.
Frau KTA Maurer-Lambertz zweifelt an, dass eine Kosteneinsparung ohne Einsparung von Arbeitsstellen möglich sei.
Frau Wedekind verweist darauf, dass bislang in vielen Schulzentren, die aktuell als ein Los / Auftrag ausgeschrieben werden, mehrere Fremdfirmen tätig gewesen seien. Dies sei unwirtschaftlich gewesen.
Herr KTA Thiemann möchte wissen, ob sich die Verwaltung nachweisen lässt, dass der Auftragnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlt. Frau Wedekind bejaht. Herr Kruse ergänzt, das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz schreibe zwingend für den Auftraggeber vor, den Auftragnehmer zur Zahlung des Mindestentgeltes zu verpflichten.
Andernfalls könnten ebenfalls gegen den Auftraggeber rechtliche Schritte eingeleitet werden.
(Anmerkung der Protokollführerin: In der Anlage beigefügt sind sowohl die im Rahmen der Ausschreibung verwendete Erklärung zum Mindestentgelt als auch ein entsprechendes Hinweisschreiben der Zollverwaltung.)
Abschließend teilt Frau Wedekind die Ergebnisse der Ausschreibung mit und erläutert die Bewertungskriterien.
Frau KTA Waldeck bittet darum, dass die Verwaltung regelmäßig über die Erfahrungen in der Fremdreinigung berichte. Herr KBR Gemba kündigt eine Berichterstattung im kommenden Jahr an.
Frau KTA Waldeck fragt nach, ob die verbleibenden Eigenreinigungskräfte in einem
Schulzentrum zusammen gezogen werden. Frau Wedekind antwortet, da die Damen örtlich nicht flexibel seien, würden sie im jeweiligen Schulzentrum verbleiben.
Herr KTA Laaf fasst zusammen, dass sich seine Fraktion im Vorfeld viele Gedanken, ob der Möglichkeiten einer Umstellung der Reinigung und deren Folgen, gemacht habe. Die dabei aufgetretenen Bedenken seien jedoch durch den Vortrag von Frau Wedekind und die Ergänzungen von Herrn Kruse ausgeräumt.
Herr KTA Raabe dankt Frau Wedekind für ihren Bericht.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussvorlage einstimmig zu.
(Anmerkung der Protokollführerin: Die Präsentation wird zur Verfügung gestellt und ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.landkreis-peine.de/login.
Dort öffnet sich eine Anmeldemaske. Anmeldename ist BuLA ,(das Passwort entnehmen Sie bitte dem Anschreiben). In der Schnellstartleiste (über dem Landkreislogo) erscheint dann der Navigationspunkt BuLA. Dort liegen die Informationen.)