Auszug - Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes, Modul "Landschaftsbild"
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Wortprotokoll |
Frau Köhler erläutert mit Hilfe einer Präsentation die vorliegende Informationsvorlage.
Auf Anfragen aus dem Ausschuss erklärt Frau Köhler, dass der Landschaftsrahmen-plan keine rechtlich bindende Wirkung entfaltet. Er dient jedoch als Grundlage z. B. für die weitere Ausweisung von Schutzgütern sowie für abzugebende Stellung-nahmen in Beteiligungsverfahren.
KTA Weyberg fragt nach den Zahlengrundlagen (z. B. Prozentangaben zum Maisanbau) an und bittet, die Quellen anzugeben.
Der Ausschuss nimmt von der Informationsvorlage Kenntnis.