Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Gewährung von Personalgewinnungszuschlägen an Beamtinnen und Beamte
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, zu Zwecken der Personalgewinnung im Bedarfsfall Personalgewinnungszuschläge gemäß § 54 Nds. Besoldungsgesetz an Beamtinnen und Beamte zu gewähren. Die Entscheidung über die Gewährung trifft die Betriebliche Kommission.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 45 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |