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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Informationen der Verwaltung  

13. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.03.2025 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
 
Wortprotokoll

 

EKRin Conrady informiert darüber, dass Frau Geerts den Landkreis Peine zum 01.03.2025 verlassen hat. Die Nachfolge der Fachdienstleitung Finanzen hat seit dem 01.03.2025 Herr Heinisch inne.

 

Auf mehrfache Nachfrage von KTA Schmidt in vorangegangenen Sitzungen erläutert EKRin Conrady des Weiteren die neuesten Erkenntnisse zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit Elektroantrieb, explizit in Bezug auf die Ersatzbeschaffung des Gerätewagens Gefahrgut. Der Gerätewagen Gefahrgut wird erneut als konventionelles Fahrzeug beschafft. Hintergrund sind hier einerseits die sehr hohen Beschaffungskosten von E-Fahrzeugen, andererseits das deutlich höhere Gewicht dieser Fahrzeuge durch den E-Antrieb. Die Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind dafür in der Regel nicht ausgelegt und müssten sodann entsprechend verstärkt werden. Weiterhin wäre für ggf. länger andauernde Einsätze ein zusätzlicher Generator für das E-Fahrzeug erforderlich, um das E-Fahrzeug am Laufen zu halten. Dies überschreitet das Budget entsprechend und ist aktuell nicht zielführend.

 

Herr Kreisbrandmeister Ernst bekräftigt diese Aussage. KTA Schmidt kann dies nachvollziehen.

 

FDL Hornemann ruft das Leuchtturmkonzept in Erinnerung. Das Grundkonzept, das weiterhin umgesetzt wird, sieht vor, Notstromaggregate in den Feuerwehrgerätehäusern der Stadt Peine und den Gemeinden aufzustellen. Bereits vor zwei Jahren, als das Konzept beschlossen wurde, kam die Frage bzgl. der Versorgung der Bevölkerung mit u.a. Lebensmitteln auf. Dies war jedoch zunächst nicht angedacht. Mittlerweile liegen jedoch grobe Planungen in diese Richtung vor. Es sollen sogenannte „Große Leuchttürme“ eingerichtet werden. Zielsetzung ist hierbei u.a. die Verteilung von Versorgungsgütern. Ein grobes Konzept wurde bereits von der Abteilung Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Feuerwehren entwickelt und bereits verwaltungsintern bekannt gegeben. Aktuell wird geprüft, welche Standorte hierfür geeignet sind. Eine Einbringung in die Politik erfolgte bisher nicht. Ziel ist es 2025 noch einen Grundlagenbeschluss zur Umsetzung der Erweiterung der Leuchttürme bzw. zur Umsetzung des Konzeptes in den Kreistag einzubringen. Sodann kann im Anschluss die weitere Umsetzung entwickelt werden.

 

KTA Wilke fragt nach, ob diese „Großen Leuchttürme“ in allen Gemeinden eingerichtet werden sollen. FDL Hornemann bestätigt, dass „Große Leuchttürme“ in den Schulzentren aller Gemeinden geplant werden. In der Stadt Peine sind mehrere Standorte geplant. Auf Nachfrage von KTA Wilke bestätigt FDL Hornemann, dass das Grobkonzept für alle „Großen Leuchttürme“ auch Notstromaggregate beinhaltet.

KTA Busse fragt, ob die Vorratslagerung in allen „Großen Leuchttürmen“ erfolgt oder ob im Katastrophenfall erst der Transport der Vorräte zu diesen erfolgt. FDL Hornemann teilt mit, dass hierzu noch keine Entscheidung getroffen wurde. Hier ist auch eine Abstimmung mit dem Land notwendig.

KTA Falk fragt wie viele Personen für die Besetzung aller „Großen Leuchttürmen“ notwendig sind und wie dies, vor allem über eine längere Zeit, organisiert werden soll. Hierzu teilt EKRin Conrady mit, dass eine Besetzung und Ausgabe nur in einer außergewöhnlichen Katastrophensituation erfolgt, wenn beispielsweise die Versorgung der Bevölkerung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Sodann werden auch in der Verwaltung vermutlich nur die zwingend notwendigen Funktionen aufrechterhalten. Es gäbe somit dann auch in der Verwaltung Bereiche, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andere Aufgaben wahrnehmen könnten, dies könnte auch die Unterstützung der großen Leuchttürme sein.

Des Weiteren besteht im Katastrophenfall auch die Möglichkeit andere Personen zur Hilfeleistung heranzuziehen. Gleiches gilt für den Fall der zivilen Verteidigung.

 

 

 

EKRin Conrady gibt nochmal zu Bedenken, dass es sich hierbei nicht um Katastrophenfälle oder Sicherheitslagen, wie beispielsweise ein (regionales) Zugunglück, längere Sperrungen der Autobahn oder stundenweise Stromausfälle handelt.

Vielmehr muss sich der Landkreis aufgrund der geopolitischen Gesamtlage entsprechend auf weitergehende, ggfs. überregionale Lagen vorbereiten. Mit den vorbereitenden Maßnahmen wird aktuell gestartet.

Sie weist auch nochmals drauf hin, dass eine Ausarbeitung bis ins Detail noch nicht erfolgt ist. Eine Umsetzung soll bis 2030 erfolgen.

 

FDL Hornemann ergänzt, dass es sich hierbei auch nur um absolute Notmaßnahmen handelt.

 

KTA Falk ergänzt, dass die Erfahrung aus 100 Jahren Katastrophenschutz gezeigt hat, dass je besser die Vorbereitung, umso besser ist man im Katastrophenfall gewappnet.

 

KTA Busse fragt nach, ob es nicht noch solche Pläne aus der Zeit des kalten Krieges gäbe. Dies wird von FDL Hornemann verneint. Archivmaterial liegt nicht mehr vor.