Inhalt

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sanierungsprogramm für die Straßenbaumaßnahmen und den Radwegebau  

11. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.09.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
 
Wortprotokoll

Herr Schulz stellt analog zum Mehrjahresbauprogramm das Sanierungsprogramm der Straßen- sowie Radwegebaumaßnahmen gem. des im Jahr 2012 bzw. 2017 beschlossenen Mehrjahresbauprogramms vor. Die Personalsituation zwingt den Fachdienst Straßen zu zeitlichen Verschiebungen von Baumaßnahmen. Eine zeitliche Komponente zur Ausführung der Straßenbaumaßnahmen kann deshalb aktuell nicht benannt werden. Für dieses Jahr ist die Umsetzung der Radwege „K67 Neubrück Didderse“ sowie „K5 Wendesse Oelheim“ vorgesehen. Für 2025 ist die Ausführung der „K27 Radweg Abzw. Gadenstedt B444“ sowie für die „K53 Radweg Liedingen chingen“ geplant. Auch die Sanierung der Werner-Nordmeyer-Straße am Kreishaus II ist für 2025 vorgesehen, da das Flicken der Straßendecke allein nicht mehr ausreichend und auch nur begrenzt möglich ist.

Die Sanierung des „K42 Radweges K41 tzum“ ist bereits abgeschlossen ebenso wie der „K31 Radweg B65 Handorf“ in 2023.

 

Herr Schulz informiert auf Nachfrage, dass der Radweg Bettmar Sierße sowie die Ortsdurchfahrt Liedingen im Investitionsprogramm inkludiert und daher nicht im Sanierungsprogramm aufgeführt sind. Herr KTA Lauenstein möchte außerdem wissen, wie es sich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die OD Liedingen aufgrund des erhöhten LKW-Verkehrsaufkommens verhält, da die Straße in einem desolaten Zustand ist. Herr Schulz antwortet, dass er Herrn Lauenstein dazu bereits geschrieben hat, dass der Fachdienst Straßenverkehr für solche Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständig ist und daher die Erhebungen dazu trifft. Diese sind auch erfolgt, eine Begrenzung ist jedoch zunächst nicht vorgesehen.

 

Der Landkreis Peine versucht, auch das Radverkehrskonzept in das Mehrjahresbauprogramm zu integrieren, da eine Abarbeitung der Maßnahmen aus den Programmen nach-einander laut Herrn Schulz nicht sinnvoll ist. Dafür müssen die personellen Ressourcen für die Bearbeitung der Projekte jedoch vorhanden sein. Um die Stellenausschreibungen attraktiver zu machen, wurden diese nun im Aufgabenspektrum überarbeitet und mit EG 12 bewertet. Es soll nun mehr Eigenleistung erfolgen und somit weniger Leistungen fremdvergeben werden.

 

Frau Pfeiffer ergänzt, dass das Radverkehrskonzept nicht nur den Radwegebau, sondern auch Radabstellanlagen sowie weiche Faktoren wie die Motivationssteigerung der Nutzung von Fahrrädern beinhaltet. Derzeit wird dieses Konzept, welches dem Ausschuss bereits vorgestellt wurde, in den Fachdiensten hinsichtlich kurzfristig umzusetzender Maßnahmen geprüft. Weiterhin hat die Klimaschutzagentur bereits eine Stelle, die sich um die Fördermittelberatung in den Kommunen kümmert und in Bezug auf das Radverkehrskonzept Fördermöglichkeiten erarbeitet.

 

Herr KTA Schmidt möchte wissen, wie die weitere Auswahl der Radwegebaumaßnahmen erfolgt bzw. ob die Politik hier weitere Maßnahmen vorgeben müsste. Weiterhin vermisst er eine Erhebung des Verkehrsaufkommens, um nachvollziehen zu können, welche Radwege tatsächlich wichtig sind.

Herr Schulz führt an, dass solche Verkehrserhebungen teilweise erfasst sind. Diese sind unter https://cloud.landkreis-peine.de/s/XpcTYoZMkcfPErq in der Datei „RVK Lk Peine Anlagenband Wegeinfrastruktur.pdf“ in den einzelnen Maßnahmenblättern zu finden. Herr KRB Mews ergänzt, dass das Ziel die Weiterentwicklung des Mehrjahresbauprogramms ist, aus dem die Verwaltung der Politik dann weitere Vorschläge im Rahmen eines Sonderprogramms unterbreitet. Er betont allerdings auch, dass Konzepte und Programme zwar entwickelt werden können, die Verwaltung aber schon jetzt an den Pflichtaufgaben scheitert. Dies zeigt sich am Beispiel des Straßenbausanierungsprogramm, da die Kapazitäten bereits an das investive Programm gebunden sind. Von drei Stellen ist nach wie vor nur eine besetzt. Dies führt dazu, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden können und der Fachdienst sukzessive handlungsunfähiger wird. Trotz finanzieller Möglichkeiten scheitert die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes folglich an der zu kleinen Personaldecke.

 

Herr Schulz berichtet außerdem, dass die Brücke an der K21 bei Fürstenau fertiggestellt wurde.

 

Er erklärt weiterhin, dass die Beauftragung von mehreren Ingenieurbüros nur in Abhängigkeit vom bestehenden Personalkörper erfolgen kann, da die baulichen Prozesse ebenso von den Ingenieuren des FD Straßen koordiniert und begleitet werden müssen. Auch bei Vergaben an einen Generalunternehmer ist die bauliche Begleitung notwendig.

Herr Schrader ergänzt, dass solche Vergaben an einen Generalunternehmer für den Straßenbau nicht denkbar sind, da die Bauherrenpflichten weiterhin bei der Verwaltung liegen und die Budgetüberwachung, Nachtragsbearbeitung sowie Qualitätssicherung nicht übertragen werden können.

 

6.2.    Informationen des Fachdienstes Bau- und Raumordnung

 

Frau Hahn teilt mit, dass die Stelle zur Kontrolle von Schottergärten ab 01.10.2024 besetzt ist.

Des Weiteren informiert sie darüber, dass in Niedersachsen seit 01.01.2024 digitale Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Auch die konventionellen Anträge wurden bisher noch entgegengenommen. Ab 01.10.2024 werden dann nur noch digitale Anträge angenommen. In diesem Jahr wurden bereits 122 digitale Anträge eingereicht.