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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Anfragen und Anregungen  

11. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.09.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
 
Wortprotokoll

Herr KTA Schmidt möchte wissen, ob Abstellflächen für kaputte Elektrofahrzeuge einer brandschutzrechtlichen Genehmigungspflicht der unteren Wasserbehörde unterliegen bzw. ob es vom Land Niedersachsen Regelungen dazu gibt.

Herr KRB Mews antwortet, dass diese Frage dem dafür zuständigen Fachdienst Umwelt weitergeleitet wird. Diese Frage wurde auch bereits im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz (AUV) gestellt.

Folgender Auszug aus dem Protokoll der letzten Sitzung des AUV vom 03.09.2024 als Antwort auf o. g. Frage:

 

Weder von Fachdienst Ordnung noch von Fachdienst Umwelt wurden Abstellflächen für defekte E-Fahrzeuge definiert. Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge, die nach einem Unfall geborgen werden, müssen wie auch konventionelle Fahrzeuge aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich im Freien mit Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden oder brennbaren Gegenständen und Untergründen abgestellt werden. Hersteller von Elektrofahrzeugen übergeben die Aufgabe der Errichtung, Unterhaltung und dem Betrieb der Abstellflächen meist an Vertragshändler. Diese Flächen müssen den Vorgaben des Gewässerschutzes (§§ 5, 32, 48, 62 WHG) genügen. Die Abstellfläche muss flüssigkeitsundurchlässig sein. Die oben genannten bau- und brandschutzrechtlichen Regelungen, beziehungsweise die Auflagen der Brandschutzdienststelle müssen beachtet werden.“

 

 

Der Ausschussvorsitzende schließt die Sitzung um 17:50 Uhr.