Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle im Rahmen der Istanbul Konvention; Bericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Göttingen
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Wortprotokoll |
Gleichstellungsbeauftragte C. Müller der Stadt Göttingen berichtet zunächst über die Arbeit der Stadt Göttingen in Bezug auf die Istanbul-Konvention. Die Stadt Göttingen hat mittlerweile eine halbe Stelle allein für die Umsetzung der Istanbul-Konvention geschaffen. Die Istanbul-Konvention wurde 2011 vom Europarat verabschiedet und hat in Deutschland seit 2018 den Rang eines Bundesgesetzes.
Gleichstellungsbeauftragte C. Müller erläutert anhand einer anschaulichen PowerPoint Präsentation und sowie anhand von Flyern (siehe Anlage) die Inhalte und die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der Zweck der Istanbul-Konvention ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern (vgl. Art. 1 Abs. 1, Istanbul-Konvention).
Frau Tödter bekräftigt die Wichtigkeit der Istanbul-Konvention und ein verändertes Rollenverständnis. Auch die patriarchalen Familienverhältnisse in vielen Kulturkreisen, gerade in Anbetracht der Migration, spielen eine wichtige Rolle hierbei. Sie verweist u.a. auf das Projekt „Heroes“.
KTA Weigand zugleich Leitung des hiesigen Frauenhauses, betont ebenso ausführlich die Wichtigkeit der Thematik und bestätigt, dass in Peine dieselben Probleme auftreten, wie in Göttingen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu TOP 6 - Flyer Istanbul Konvention Stadt Göttingen (628 KB) |