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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Bericht der Gleichstellungsbeauftragten  

10. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
 
Wortprotokoll

Gleichstellungsbeauftragte dter zeigt den Anwesenden ein Plakat und berichtet, dass das Grundgesetz seit 75 Jahren besteht und dabei auch der Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Thema „Gleichberechtigung“ 75-jähriges Jubiläum hat. KTA Övermöhle-Mühlbach, als Helene Weber-Preisträgerin, hat initiiert, die Wanderausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ nach Peine zu holen. Die Ausstellung ist eine Anregung, um über das Thema nachzudenken. Der Gleichstellungsbeauftragten Tödter ist aufgefallen, dass in den Zeitungsartikeln bezüglich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes der Artikel 3 Absatz 2 GG kaum erwähnt wurde, obwohl dieser immer wieder in Frage gestellt wurde und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden musste.

Dazu dt sie die Anwesenden zu einem Vortrag von Frau Prof. Dr. Ulrike Lemke, einer ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht, zum Thema „Von den Müttern des Grundgesetzes zur Gleichberechtigung der Frau - Eine Erfolgsgeschichte mit Fragezeichen“ am 22.10.2024 ins Friedrich-Spee-Haus ein. Laut eigener Erfahrung ist die Vortragende witzig und spritzig und der Vortrag zwar juristisch aber sehr spannend.

Danach spricht Gleichstellungsbeauftragte Tödter eine Broschüre an, in welcher die Errungenschaften von 40 Jahren Grundgesetz dargestellt werden. Problematisch war zu diesem Zeitpunkt, dass das Bürgerliche Gesetzbuch sich im Gegensatz zum Grundgesetz noch nicht geändert hatte und zum Beispiel der Mann noch bestimmen durfte, dass die Frau nicht berufstätig sein darf. Die Berufstätigkeit der Frau war lediglich ein Zuerwerb oder Zuverdienst, was sich heute noch darin äert, dass 80 Prozent der Frauen in Teilzeit beschäftigt sind. Auch einem Artikel aus dem Spiegel zum 50-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes, in welchem es um alte Männer und starke Frauen“ geht, kann entnommen werden, dass ein paar Gesetze durchgesetzt wurden, es jedoch noch keine größeren Änderungen zum 40-jährigen Jubiläum gab.

Zum Schluss betont sie nochmal, dass man auch auf der kommunalen Ebene einiges für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau entscheiden kann.